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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen.

In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.

 

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Ab 2018 sollen wichtige medizinische Daten, wie Allergien und Vorerkrankungen, von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies soll Notfallärzten und Sanitätern helfen, im Notfall wichtige Erkenntnise zur Verfügung zu haben, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich die vorherige Zustimmung des Patienten. Für die Pflege von Notfalldaten werden Ärzte (nicht jedoch Zahnärzte) eine Verfügung erhalten. Zahnärzte werden mit den Notfalldaten und Ihrer Pflege also voraussichtlich nichts zu tun haben.

 

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Durch das E-Health-Gesetz haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 1. Januar 2018 muss dieser auch elektronisch verfügbar sein und ab 2019 auch auf der eGK aktualisiert werden.

Wichtig: Diese Pflicht gilt für Ärzte und aktuell (noch) nicht für Zahnärzte.

 

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Die erste Anwendung, welche auf der Telematikinfrastruktur laufen wird, ist das so genannte Versichertenstammdatenmanagement, kurz auch VSDM genannt. Später sollen der elektronische Medikationsplan (BMP), der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement und die elektronische Patientenakte hinzukommen. Nicht alle Praxisverwaltungssysteme sind bereits heute für diese Neuerungen vorbereitet. Zahnarztpraxen, welche die Zahnarztsoftware DENSoffice im Einsatz haben, können beruhigt sein. DENSoffice ist schon heute Teil der Telematikinfrastruktur. Die Anbindung von Konnektor und neuem Kartenterminal bereits umbesetzt. DENS-Kunden werden mit Start der Online-Phase der eGK mittels Update in die Lage versetzt am VSDM teilzunehmen.  Kunden und Interessenten die Fragen zur Telematikinfrastruktur haben, können sich vertrauensvoll an DENS wenden. Hier erhalten Sie kostenfreie und unverbindliche Beratung zu diesem Thema.

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Da die gematik und andere an der Telematikinfrastruktur Beteiligte gerne Kürzel verwenden, wollen wir Ihnen diese in unserem kleinen Glossar gerne kurz erläutern:

  • BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • DAV – Deutsche Apothekerverband
  • DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte
  • eHBA – elektronischer Heilberufeausweis (siehe auch HBA)
  • eHealth-KT – neuer Standard für Kartenterminals zum Auslesen und Beschreiben von elektronischen Gesundheitskarten
  • eZA – elektronischer Zahnarztausweis
  • gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (= die Telematikinfrastruktur-Betreibergesellschaft)
  • GKV-Spitzenverband – Spitzenverband der gesetzlich Krankenversicherten
  • gSMC-K – Gerätekarte für den Konnektor (sieht aus wie eine SIM-Karte für das Handy)
  • gSMC-KT – Gerätekarte für das Kartenterminal
  • HBA – elektronischer Heilberufeausweis
  • Intermediär – fachanwendungsspezifischer Dienst in der Telematikinfrastruktur
  • KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • KOM-LE – sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Ihren Institutionen
  • KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • PVS – Primärsystem / Praxisverwaltungssystem / Praxissoftware / Arztsoftware / Zahnarztsoftware
  • QES – Qualifizierte Elektronische Signatur (rechtssichere digitale Unterschrift)
  • SIS – Sicherer Internet Service
  • SMC-B – Praxis-/Institutionskarte (auch elektronischer Praxisausweis genannt)
  • SPED (früher DVO) – Serviceanbieter endnutzernaher Dienste (früher Dienstleister Vorort)
  • TI – Telematikinfrastruktur
  • TI-Zugangsdienstleister – spezieller VPN-Zugangsdienst für die Telematikinfrastrutkur im Gesundheitswesen
  • TSP – Trust Service Provider / Vertrauensdienstanbieter / Produzent der SMC-B (z.B. Bundesdruckerei, T-Systems oder mediSign)
  • VPN – Virtuelles Privates Netzwerk
  • VSDM – Versichertenstammdatenmanagement

Im Folgenden finden Sie keine Abkürzungen, jedoch Begrifflichkeiten, welche auch einer Erläuterung bedürfen:

  • eHealth-Gesetz – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
  • Konnektor (auch Connector geschrieben) – Gerät das als Bindeglied zwischen Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur dient. Es ver- und entschlüsselt die Kommunikation und sorgt für eine sichere Verbindung innerhalb der Telematikinfrastruktur
  • Telematik – Kombination der Worte Telekommunikation und Informatik
  • Telematikanwendungen – Anwendungen, welche auf der TI laufen sollen (z.B. VSDM, Elektronischer Arztbrief, elektronischer Medikationsplan, elektronische Patientenaktie etc.)
  • TI-Integrationsmodul – Modul zur Anbindung der Praxissoftware an den Konnektor (i.d.R. entgeldpflichtig)

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Glossar etwas hilft in dem Kürzeldschungel zurecht zu kommen. Gerne nehmen wir weitere Kürzel auf und beantworten Fragen zur Telematikinfrastruktur und dem Rollout. Nutzen Sie hierfür einfach das auf der Homepage befindliche Kontaktformular oder senden uns eine Email.

 

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