Alle Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (KFO), Kieferbruch/ Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Parodontalerkrankungen (PAR) werden im Rahmen des Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) direkt aus der Praxissoftware digital an die Krankenkassen mittels „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) versendet.
Die Zahnarztpraxis erstellt Pläne und Anträge direkt in der Zahnarztsoftware und sendet diese dann per KIM als eHKP im XML-Format an die Krankenkasse, von welcher sie dann entweder eine Genehmigung, Teilgenehmigung oder Ablehnung als Antwort bekommt. Aus diesem Grund ist KIM für die Zahnarztpraxis elementar. Lassen Sie sich von DENS hierzu beraten.
Prothetik ist in fast jeder Praxis der größte Umsatzmotor und daher besonders wichtig. Die Erstellung eines eHKPs muss daher reibungsfrei funktionieren.
Dieser Bereich ist auch weiterhin in den meisten KZV-Bereichen befreit von der Antragspflicht, sodass hier nur in seltenen Fällen Anträge zur Genehmigung gestellt werden müssen.
Spätestens seit Einführung der neuen PA-Richtlinien ist auch dieser Teilberech der Zahnheilkunde finanziell für Zahnarztpraxen interessant geworden.
Die KFO ist womöglich der komplexeste Bereich des eBZ-Verfahrens und hat daher besonders hohe Ansprüche an die Praxissoftware.
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