Wirtschaftlichkeit
In Zahnarztpraxen sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen trotz Degressionsregelung und restriktiver HVM-Bestimmungen aktueller denn je. Die Benachrichtigung der KZV, dass ein entsprechender Prüfantrag gestellt wurde, trifft den Praxiseigner oft unvorbereitet, gleichgültig ob die Praxis schon Jahre besteht oder erst vor kurzer Zeit gegründet wurde. Immer wieder kann man feststellen, dass sogar bereits viele Jahre niedergelassene Kollegen das Wort „Wirtschaftlichkeit“ zwar im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch kennen, aber gar nicht wissen, dass eine Praxis bezüglich ihrer Behandlung und Abrechnung in einem besonderen Verfahren darauf überprüft werden kann. Dass dabei bereits ausgezahlte Honorare in beträchtlicher – nicht selten fünfstelliger – Höhe zurückgefordert werden können, wurde nicht wahrgenommen.
Große Unwissenheit herrscht natürlich besonders bei neu niedergelassenen Kollegen. Weder im Studium noch während ihrer Assistenten- und Vorbereitungszeit haben sie so fundierten Einblick in die zahnärztliche Verwaltungstätigkeit erhalten, dass sie über das Verfahren bei zahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen informiert sind. Damit dies nicht so bleibt, beraten wir Praxisneugründer genauso wie „alte Hasen“ zu diesem Thema. Unser Motto an dieser Stelle: „Vorsorge ist besser als Nachsorge“.