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Für die lediglich bei der Bundespolizei relevanten Festzuschpsse gilt ab 2017, dass kpnftig die doppelten GKV-Zuschüsse gewährt werden. Es wird ab kommenden Jahr daher auch bei der Bundespolizei die GKV-Liste zu den Festzuschuss-Beträgen heranzuziehen sein. Bislang hatte die Bundesploizei eine eigene Festzuschuss-Preisliste. Der Punktwert im Bereich Zahnersatz ist von dieser Änderung aber nicht betroffen. Statt des ansonsten bundeseinheitlichen Punktwertes wird hier weiterhin auf einen eigenen Punktwert für die Bundespolizei gesetzt.

PS: Warum die gleiche Leistung bei unterschiedlichen Personengruppen von den Kostenträgern (über unterschiedliche Punktwerte) unterschiedlich entlohnt wird, ist nicht für jeden nachvollziehbar. Jedoch nicht nur aus Gerechtigkeitsgründen, sondern auch technisch gesehen würde es sicherlich Sinn machen, sich für einen bundesweit einheitlichen Punktwert einzusetzen.

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