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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Es treten vermehrt Probleme beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.mit NFC-Funktion und dem Orga 6141 Kartenterminal der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Es wird davon ausgegangen, dass das Problem momentan an einer elektrostatischen Aufladung der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.1 liegt, die sich im Gerät entlädt und dadurch zum Absturz des Kartenterminals führt. Zudem erscheint eine der folgenden Fehlermeldungen: „C2C-Authentisierung“ oder „keine freigeschaltete SMC-B“. Vor der Corona-Pandemie wurde durch die Übergabe der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.1 an das Praxispersonal die elektrostatische Aufladung aufgehoben.

Die Aufladung wird durch viele Ursachen begünstigt, z. B. Kleidung, Witterung, Fußbodenbelag. Um die Entladung im Kartenterminal zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob man die Karte vorab entladen kann. Der Versicherten könnte zum Beispiel erstmal einen Heizkörper oder einen metallischen Gegenstand anfassen, um sich zu entladen. Wenn er hierbei noch ein Schlüssel in der Hand hält, bekommt er auch keinen ‚elektrischen Schlag‘, sondern die Entladung geht über den Schlüssel als Übermittler. Hilfreich können im Bereich der Garderobe Kleiderbügel aus Metall sein.

Ebenso ist darauf zu achten, dass immer die aktuellste Version installiert ist. Bei dem Orga 6141 ist es momentan die Version 3.8.1 (hier zum Update). Diese behebt nicht den Fehler, aber es wird ein Restart durchgeführt, falls einer der oben genannte Fehler auftritt und das Gerät ist wieder betriebsbereit. Die elektronische Gesundheitskarte eGK 2.1 sollte dann noch mal versucht werden einzulesen, da sie dann vermutlich entladen ist.

Gegebenfalls muss das Primärsystem neu gestartet werden.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollte die Institutionskarte SMC-B Karte an einem anderen Kartenterminal gesteckt sein, wo keine Lesevorgänge stattfinden, damit Sie die Karte nicht immer wieder neu freischalten müssen.

Die Fehlermeldungen: „C2C-Authentisierung“ oder „keine freigeschaltete SMC-B“ sind oft Folgefehler des Absturzes des Kartenterminals, können aber auch unabhängig davon auftreten.

Die gematik arbeitet zusammen mit den Industriepartnern an der Behebung des Problems. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auch immer auf der Seite der gematik (hier).

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

Highlight-News:

eRezept

Wie die Deutsche-Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, ist die Einführung des eRezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Schreiben, welches der DAZ vorliegt, der gematik mitgeteilt, dass noch nicht flächendeckend alle erforderlichen Systeme zur Verfügung stehen. Einen neuen Stichtag gibt es noch nicht. Wie von uns gewohnt,  werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ähnlich berichtet auch die KZBV als offizielle Stelle auf ihrer Homepage.

Weitere aktuelle News zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) in der Zahnarztpraxis
 
1.) Übergangsfrist für eAU soll verlängert werden
Die Übergangsphase zum Einsatz der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, wird nochmals verlängert. Voraussichtlich bis 30. Juni 2022.
 
Praxen, die die eAU bereits elektronisch an die Kasse des jeweiligen Patienten versenden können, sollen dies auch weiterhin tun. Praxen, welche die Voraussetzungen noch nicht geschaffen haben, bekommen nun wohl letztmalig die Chance doch noch fristgerecht und sanktionsfrei die notwendigen Voraussetzungen für den Versand von eAUs zu schaffen. Dazu gehören u.a. die Lizenzierung, Installation und Einrichtung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
 
2.) Barcode auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gemäß aktueller Vorgaben müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausdruck jetzt einen Barcode enthalten. DENS hat diese neue Anforderung für alle Kunden kostenfrei umgesetzt.
 
3.) eRezept
Ab Januar 2022 soll es bundesweit allen Zahnarztpraxen erlaubt sein, ihren Patienten eRezepte anstelle des bisherigen Rezeptformulares (Muster 16) auszustellen. Um dies zu ermöglichen, bietet DENS seinen Kunden und allen anderen interessierten Praxen eine zertifizierte Cloudsoftware-Lösung zur Erstellung von eRezepten an. Nach derzeitigem Stand erfolgt die verbindliche Einführung anscheinend doch erst ab dem dritten Quartal 2022. Somit haben alle Praxen ausreichend Zeit, um die im Umfeld des eRezepts erforderlichen technischen Maßnahmen realisieren zu können.
 
4.) Signatur
eRezepte und andere relevante elektronische Dokumente im Gesundheitswesen sollten mittels qualifizierter elektronische Signatur (QES) über den sogenannten Heilberufeausweis (HBA) signiert (unterschrieben) werden. Hierfür kommen unterschiedliche Signaturtypen infrage:
– die Einzelsignatur, für die pro Dokument jeweils die Eingabe des eHBA-PINs erforderlich ist
– die Stapelsignatur, bei der mehrere Dokumente zusammen in einem Schritt signiert werden, sodass die Eingabe des eHBA-PINs nur einmal erforderlich ist
-die Komfortsignatur, bei der bei gestecktem HBA und einmaliger PIN-Eingabe anschließend über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zu maximal 250 Dokumente elektronisch signiert werden können. Da der eHBA während des Komfortsignaturmodus im Kartenterminal verbleiben muss, sollte dieses an einem sicheren Ort stehen, wie z.B. im Büro und nicht öffentlich zugänglich an der Rezeption. Während die Einzel- und Stapelsignatur bereits in vielen Praxen zur Anwendung kommen, ist die Komfortsignatur bisher noch nicht weit verbreitet. Voraussetzung, um die Komfortsignatur überhaupt nutzen zu können ist ein Konnektor mit dem sogenannten PTV4+ Firmware-Update sowie entsprechender ggf. kostenpflichtiger Lizenz vom Konnektorhersteller. Mit eZahnarztausweisen der Generation 0 bzw. ZOD-Karten kann die Komfortsignatur derzeit nicht genutzt werden. Die gematik arbeitet hier bereits an einer Lösung.
 

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de und zut log4j-Thematik gibt es mehr hier in einem Artikel vom Quintessenz-Verlag.

Für mehr Informationen können wir Ihnen auch die Homepage der gematik empfehlen. Dort gibt viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die das eRezept, sowie der ePA und eMP.

Wenn Sie als Anwender von DENSoffice uns Ihre Emailadresse mitteilen und uns erlauben, Ihnen alle Informationen rund um DENS per Email zu übersenden, dann erhalten Sie immer automatisch und zeitnah alles wichtigen Informationen.

Es ist dabei nicht notwendig, dass Sie Mitglied einer Email-Gruppe werden und Sie benötigen auch keinen Google Account.

Über die Verfügbarkeit von Updates und Aktualisierungen werden Sie auch direkt aus dem Programm heraus informiert, wenn Sie die entsprechende Funktion aktiviert haben.

DENS bietet kostenfreie Datenübernahmen von Zahn32 nach DENSoffice an.

Bevor die endgültige Datenübernahme erfolgt, bietet DENS auf Wunsch auch eine kostenlose Probedatenübernahme an, damit die Praxis prüfen und testen kann, ob die Qualität der Datenübernahme für die eigenen Zwecke ausreichend ist.

Da DENSoffice und Zahn32 problemlos parallel betrieben werden können, kann man immer noch ins sein altes Programm reinschauen und hat dort 100% aller gespeicherten Daten.

Aus diesem Grund können Praxen auf Wunsch auch komplett auf eine Datenübernahme verzichten, um sich so von Altlasten zu befreien.

DENS ist kein Großkonzern, sondern ein Familienunternehmen, dass seit vielen Jahren stetig wächst. Den größten Teil des Wachstums verdanken wir unseren zufrieden Kunden, welche uns fleißig weiterempfehlen und stolz darauf sind, Teil der DENS-Familie zu sein.

So wie Zahn32 von einem Zahnarzt entwickelt wurde, ist auch DENSoffice von Zahnärzten und nicht von fachfremden Softwareentwicklern entwickelt worden. Es ist also nicht verwunderlich, dass Zahn32-Kunden beim Wechsel zu DENSoffice oftmals positiv überrascht sind, wie intuitiv DENSoffice sich bedienen und erlernen lässt. Es ähnelt eben vom Aufbau und der Logik der guten alten Praxissoftware Zahn32.

Nur an einer Stelle ist DENS ganz anders als altbekannte Firmen. Für DENS steht der Anwender an 1. Stelle und Service wird nicht nur Großgeschrieben, sondern jeden Tag gelebt. Sie haben eine Frage, dann greifen Sie kurz zum Telefon und wählen eine gebührenfreie Rufnummer, warten maximal 3-5 Klingelzeichen und dann können Sie Ihr Anliegen bzw Ihre Frage schon an uns los werden und wir können Ihnen zeitnah weiterhelfen. Auch bei technischen Fragen erreichen Sie unsere Technikabteilung über eine reguläre Rufnummer und natürlich auch per Email und Fax. Wir lieben es, dass unsere Kunden zufrieden und glücklich mit uns sind und das merkt man. Deshalb werden Sie auch DENS lieben.

Geben Sie uns die Chance eine unverbindlichen und kostenfreien Programmvorführung und lassen Sie sich unser Sonderangebot für Zahn32-Kunden per Email zusenden.

Wir freuen uns auf Sie !!!

 

Mit diesem kurzen Video möchten wir Ihnen aufzeigen, wie schnell und einfach Sie für Ihre KZV eine Trendabrechnung erstellen können.

Diese wird aktuell z.B. von der KZV Berlin, KZV Brandenburg und KZV Nordrhein erbeten.

Ihre KZV benötigt Trendabrechnungen, um statistische Erhebungen durchzuführen und damit eine gefestigte Verhandlungsposition gegenüber den Krankenkassen zu haben.

 

Bitte machen Sie mit und unterstützen somit die Gesamtheit der Zahnärzteschaft.

 

Vielen Dank.

Die Zahnarztsoftware DENSoffice hat mit der Konformitätsbescheinigung von der gematik als eines der ersten Praxisprogramme offiziell den Nachweis erhalten, dass diese TI- und VSDM-ready ist. Damit gehört die Praxissoftware zu den ersten 3 Programmen in Deutschland, welche über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Es war viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Mehr dazu demnächst.

Hier finden Sie die Konformitätsbescheinigung der gematik für die Praxissoftware DENSoffice

Im 3. Quartal 2017 soll der bundesweite Rollout der Datenautobahn im Gesundheitswesen losgehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik wollen – trotz aller Warnungen aus dem Umfeld (u.a. auch von Mitgliedern des gematik Beirat) – am geplanten Termin festhalten. Bis dahin muss die gematik, als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, den Produktivbetrieb vorbereiten.

Die meisten Praxen dürften noch nicht ausreichend gut für die Umstellung ausgerüstet sein. Sie werden Beratung und in vielen Fällen wohl auch neue Hardware benötigen, um die Mindestanforderungen für den Anschluss an die neue Telematikinfrastruktur erfüllen zu können.

Fragen gibt es noch bei der Finanzierung, da die Zahnärzte ein deutlich schlechteres Verhandlungsergebnis als die Ärzteschaft erreicht haben. Hier muss die KZBV nachverhandeln. Viele gehen daher davon aus, dass der Rollout zunächst bei der Ärzteschaft und später bei der Zahnärzteschaft durchgeführt wird. Einfach aus dem Grund, dass bei der Ärzteschaft aufgrund der höheren Förderung die Akzeptanz höher sein wird.

DENS wird seine Kunden rechtzeitig informieren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welches der kostengünstigste und beste Weg ist.

 

Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

 

Die Winner Software GmbH, mit Sitz in der Glockenstraße 24 in 90427 Fürth ( Tel.: 0911 3757170 ) stellt unseren Informationen nach den Betrieb Ihrer Praxisverwaltungssoftware sisydent ( siehe auch www.sisydent.de ) ein und bietet seinen Kunden einen Umstieg auf eine andere Software  an.

Als Alternative dazu bietet sich DENS mit der beliebten Zahnarztsoftware DENSoffice an. Mit dieser Lösung können Sie schnell und günstig zum Quartalsende mit einer modernen und bedienerfreundlichen Anwendung weiterarbeiten und bekommen den bestmöglichen Service von DENS dazu.

DENS gehört laut KZBV-Statistik zu den TOP5 – Anbietern im Dentalmarkt und ist Mitglied im VDDS.

Für sisydent – Anwender gibt es bei DENS eine kostengünstige Lösung, welche den Umstieg erleichtert. Ihr Geldbeutel wird geschont und aufgrund der anwenderfreundlichen Bedienung werden sich Ihre Praxismitarbeiter schnell mit der neuen Zahnarztsoftware anfreunden.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf www.zahnarztsoftware.de mit dem Stichwort „sisydent“ oder rufen uns einfach an.

Wir sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 03328 – 334540 zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Schöne Grüße aus Berlin,

Ihr DENS-Team

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat heute Ihre aktuellste EDV-Statistik vorgestellt.

Aus dieser lässt sich indirekt ablesen, wieviele Kunden die einzelnen Hersteller von Zahnarztprogrammen tatsächlich haben. Die Zahlen, die Vertriebler und Webseiten verkünden, sind oftmals nicht korrekt und zu hoch angesetzt. Aus diesem Grund berichte ich an dieser Stelle zur allgemeinen Information für alle interessierten Zahnärzte und Ihre Praxismitarbeiter.

Laut der aktuellsten EDV-Statistik der KZBV haben nur folgende Praxissoftwareprogramme, die über mindestens 600 Zahnarztpraxen als Kunden haben, noch ZUWÄCHSE zu verzeichnen

In alphabetischer Reihenfolge des Produktnamen:  Charly, DSwin, DENSoffice, Evident, Z1

In alphabetischer Reihenfolge des Firmennamen: CGM aus Koblenz, Dampsoft aus Damp, DENS aus Berlin, Evident aus Bad Kreuznach, Solutio aus Holzgerlingen

Als Praxisgründer oder Praxisübernehmer, der eine neue Zahnarztsoftware sucht, ist also zu empfehlen, auf eines der hier genannten Programme zu setzen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und berichten Ihnen von den Vor- und Nachteilen der Abrechnungsprogramme und geben Ihnen eine für Sie individuell passende Empfehlung.

 

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