Tages Archiv

Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam,

hiermit erhalten Sie von uns wichtige Informationen für den Fall, dass demnächst bei Ihnen Sicherheitszertifikate ablaufen sollten bzw. ein Konnektortausch ansteht:

Für die sichere Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gibt es diverse Komponenten (Konnektor, eHBA, gSMC-KT, SMC-B), die ein Authentifizierungszertifikat integriert haben. Die spezifische Zertifikatslaufzeit dieser Komponenten beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum des Gerätes. Dies ist eine Sicherheitsanforderung des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik). Um keine Fristen zu verpassen und als Folge davon keinen Zugriff mehr auf die TI haben, sollten Sie also rechtzeitig bzw. regelmäßig prüfen, wann die Laufzeit Ihrer Komponenten endet.

Woher weiß ich, wann die Laufzeit meiner TI-Komponenten endet?

SMC-B: Die meisten Kartenproduzenten schreiben den Gültigkeitszeitraum direkt auf der SMC-B Trägerkarte. Wer die Trägerkarte nach dem Herausbrechen des Chips nicht aufbewahrt hat, findet meist alternativ eine digitale Abbildung in entsprechenden Kundenkonto des Kartenproduzenten. Darüber hinaus lässt sich die Gültigkeit des SMC-B-Zertifikats auch auf der Konnektor-Oberfläche ablesen. Bei Konnektoren des Herstellers Secunet sind zum Beispiel unter Praxis > Karten die eingesetzten SMC-B inkl. jeweiligem Ablaufdatum des Zertifikats aufgeführt. Bei Konnektoren des Herstellers RISE sind unter Kartendienst > Verwaltete Karten alle Karten zu finden. Über Details gelangt man zur Versicherteninformation, die u. a. das Ablaufdatum des AUT-Zertifikats der Karte beinhaltet.

eHBA: Der Gültigkeitszeitraum des eHBA ist direkt auf dem eHBA aufgedruckt. Um die Anwendungen des eHBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heilberufeausweis beantragen.

gSMC-KT: Der Gültigkeitszeitraum ist im Konnektor abzulesen. Die Gültigkeitsdauer aller Zertifikate (X.509 und CVC) beträgt mindestens 48 Monate ab Auslieferungsdatum bzw. 60 Monate ab Produktionsdatum.

Konnektor: Haben Sie einen Secunet Konnektor, ist ein Konnektortausch frühestens im Jahr 2024 notwendig. Haben Sie eine KoCo-Box von CGM, dann ist ein Konnektortausch ggf. bereits in diesem Jahr notwendig. Die Laufzeit ist über die Konnektor-Oberfläche unter Praxis > Karten ersichtlich. Die SMC-K enthält das Konnektor-Zertifikat und gibt Ihnen die entsprechende Laufzeit an.

Bestellung von Folgekarten / Konnektoren bei Laufzeitende:

eHBA und SMC-B müssen über die entsprechenden Anbieter bezogen werden. Hier ist darauf zu achten, dass eine „Folgekarte“ bestellt wird, damit sich Ihre Telematik-ID nicht ändert !!!

gSMC-KT: Die Karten können Sie direkt über uns beziehen. Die Kosten hierfür betragen um die 70 Euro zzgl. Versand und Einrichtung.

Konnektortausch: Sollte bei Ihnen demnächst ein Konnektortausch anstehen, dann melden Sie sich bitte vor Bestellung unbedingt bei uns. Wir unterstützen Sie dann bei diesem Vorgang.

Sollten Sie Fragen haben zu diesem Artikel oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Email oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

parseTSL: TSL not readable (I/O error).

Problem:

Im Protokoll des Konnektors wird diese Fehlermeldung angezeigt, sofern ein Problem mit der eingespielten TSL vorliegt.

Lösung:

Eine neue TSL wird spätestens sieben Tage vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen TSL, i.d.R. jedoch ca. alle zwei Wochen, durch die gematik bereitgestellt.

Zunächst prüfen, welche TSL aktuell im Konnektor eingespielt ist:

System > Zertifikate > TSL Information > Sequenznummer

Sofern durch die gematik eine neuere TSL bereitgestellt wurde, kann diese manuell eingespielt werden. Dazu deaktivieren Sie zunächst den Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online

Laden Sie anschließend die aktuelle TSL manuell herunter (z. B. via Support-Kit). Support-Kit laden >

Alternativ können Sie die aktuelle TSL hier und den zugehörigen Hashwert hier herunterladen.

Spielen Sie die TSL am Konnektor ein:

System > Zertifikate > TSL hochladen … 

Aktivieren Sie Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online 

Starten Sie abschließend den Konnektor neu:

System > Allgemein > Neustart 

SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER. Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.

Fehler bei Registrierung des Konnektors.

Lösung

Es gibt mehrere mögliche Ursachen für diesen Fehler:

  1. Sofern DHCP verwendet wird, überprüfen Sie ob der Konnektor vom Router Informationen zum Gateway erhalten hat.
  2. Eine mögliche Ursache für dieses Problem kann die Verwendung von DS-Lite sein. Es gilt darum die Einstellungen für MTU anzupassen. Dafür muss zwingend die Version 2.0.37 (oder höher) installiert sein.
  3. Möglicherweise kann DNSSEC nicht verwendet werden. Überprüfen Sie ob der Port 53 (TCP/UDP) ausgehend für den Konnektor freigeschaltet ist.
  4. Dieser Fehler kann in Kombination mit dem Fehler 4180 DNS: Es ist ein Fehler bei der Namensauflösung aufgetreten. No location for Service [VPN_REGISTRATION] available! auftreten.Überprüfen Sie dahingehend das Protokoll des Konnektors. Sofern dieser Fehler in Kombination mit dem Fehlern 43014 und 43027 auftritt, beheben Sie zunächst den Fehler 4180.

Gateway überpüfen

Die Überprüfung des Gateways geschieht unter:

Netzwerk > Allgemein > IP-Adresse des Standard-Gateway

Hier sollte, sofern dem Konnektor das Gateway bekannt ist, eine IP-Adresse angezeigt werden.

MTU anpassen

Um den optimalen Wert für MTU zu ermitteln, können Sie unter Windows einen Ping absetzen:

ping -f -l 1500 www.google.de

Reduzieren Sie den Wert 1500 solange (in Zehnerschritten), bis der Ping die Webseite erreichen kann. Dadurch ergibt sich der höchstmögliche Wert für die Einstellung der MTU.

Die anschließende Einstellung des Werts im Konnektors wird folgendermaßen durchgeführt:

Im Parallelbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > LAN > Einstellungen > LAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

Im Reihenbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > WAN > Einstellungen > WAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: java.net.SocketExection: Broken pipe (Write failed) ( – )

Problem:

Das Zertifikat der verwendeten SMC-B ist beim Registrierungsdienst unbekannt.

Lösung:

Die SMC-B wurde nach Erhalt nicht oder sehr kurzfristig vor der Registrierung aktiviert. Wenden Sie sich entsprechend an den Hersteller der SMC-B.


REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: org.bouncycastle.tls.TlsFatalAlert: internal_error(80) ( – )

Problem:

Die SMC-B kann nicht ordnungsgemäß verwendet werden.

Lösung:

Ziehen Sie die SMC-B aus dem Kartenterminal und stecken Sie sie dann erneut. Alternativ können Sie das Kartenterminal aus- und anschließend wieder anschalten.

REG_ERROR_UNLOCK_KONNEKTOR. Fehler bei Registrierung des Konnektors im Konnektor.

Fehler bei Registrierung des Konnektors. Dieser Fehler ist eine Folgefehler von „43027 SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER“ – „Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.“

REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler beim Registrieren des Konnektors am Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: org.bouncycastle.tls.TlsFatalAlert: internal_error(80) ( – )

Problem:

Die SMC-B kann nicht ordnungsgemäß verwendet werden.

Lösung:

Ziehen Sie die SMC-B aus dem Kartenterminal und stecken Sie sie dann erneut. Alternativ können Sie das Kartenterminal aus- und anschließend wieder anschalten.


REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler beim Registrieren des Konnektors am Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: java.net.SocketExection: Broken pipe (Write failed) ( – )

Problem:

Das Zertifikat der verwendeten SMC-B ist beim Registrierungsdienst unbekannt.

Lösung:

Die SMC-B wurde nach Erhalt nicht oder sehr kurzfristig vor der Registrierung aktiviert. Wenden Sie sich entsprechend an den Hersteller der SMC-B.


REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler bei Registierung des Konnektors im Registrierungsserver. Fehler: Der Timestamp im Request weicht mehr als 300 Sekunden von der aktuellen Zeit im Registrierungsserver ab

Problem:

Der Konnektor lässt sich nicht beim Registrierungsserver freischalten.

Lösung:

Für eine Lösung siehe Fehler 7061 Fehler bei Registierung des Konnektors im Registrierungsserver. Fehler: Der Timestamp im Request weicht mehr als 300 Sekunden von der aktuellen Zeit im Registrierungsserver ab.

CANT_AUTHENTICATE_TLS_CONNECTION. Der TLS-Dienst konnte mit einer Gegenstelle [https://int.arv.intermediaer.telematik:443/] keine TLS-Verbindung aufbauen

Problem:

Der Konnektor kann keine Verbindung zum Intermediär aufbauen.

Lösung:

Hierbei handelt es sich um kein Problem mit dem Konnektor, sondern um ein temporäres Problem der TI-Infrastruktur oder um ein generelles Problem mit der lokalen Netzwerkinfrastruktur.

Sofern der bereitgestellte Internetanschluss über Router mit VoIP-Integration oder komplexer Firewall (beispielsweise von den Herstellern LANCOM und Zyxel) umgesetzt wird, kann es trotz einer bestehenden VPN-Verbindung zu Problemen bei Versichertenstammdatenabgleich kommen. Durch bestehende Konfiguration der Geräte werden teilweise die aus der TI kommenden Rückantworten an den Konnektor an der Firewall geblockt oder durch eine hohe Fragmentierung der Pakete (im Zusammenhang mit VoIP) die Kommunikation gestört.

Sollten solche Netzwerklösungen verwendetet werden, gilt es die Einstellungen dieser Geräte durch den Systemadministrator überprüfen zu lassen:

  • Die Freigabe der für den Betrieb notwendigen Ports muss gewährleistet sein.
  • Die Fragmentierung der Pakete (MTU-Size) darf den für den Betrieb minimal zulässigen Wert von 576 Byte nicht unterschreiten.

6B00: Wrong parameters P1-P2

Problem:

Beim Einlesen einer eGK kommt es zum Fehler, der Prüfungsnachweis lässt sich nicht auslesen.

Lösung:

Für eine Lösung siehe Fehler 3040 NO_PN – Es ist kein Prüfungsnachweis auf der eGK vorhanden. 6B00: Wrong parameters P1-P2.

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen