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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Unsere Anwender können Ihre EDV entweder entsprechend der Systemvoraussetzungen und Empfehlungen selbst einrichten und administrieren oder dies mittels professioneller Unterstützung durch Ihren eigenen EDV- Betreuer durchführen lassen. Sollten Sie keinen eigenen EDV-Betreuer haben oder Sie lieber einen Experten von DENS empfohlen bekommen, dann senden Sie uns kurz eine Email an Technik@dens-berlin.com und wir lassen Ihnen gerne unsere Empfehlung zukommen.

Sie müssen Ihre Hardware nicht bei DENS oder einem unserer Partner kaufen, sollten sich aber vor dem Kauf von Hardware die aktuellen Systemvoraussetzungen und Empfehlungen von DENS per Email zusenden lassen.

Der GKV-Spitzenverband hat rückwirkend zum 1. Juli 2019 eine Absenkung der Konnektorpauschale im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung gefordert. Die KZBV hat es geschafft, diese Forderungen nach Verhandlungen auf Vorstandsebene abzuwenden. Somit gelten erst ab 1. Januar 2020 die neuen Pauschalen für den E-Health-Konnektor (1.380€), das stationäre E-Health-Kartenterminal (535€) sowie die SMC-B (465€).

Der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer, verzeichnete diese Entscheidung als Verhandlungserfolg. Dies zeugt von einer funktionierenden Selbstverwaltung. Es war für die KZBV schon seit Anfang ein wichtiger Diskussionspunkt, dass vor allem auch das Bestelldatum entscheidend für die Höhe der Konnektorpauschale sein sollte. Einhergehend mit diesem Erfolg wird die Pauschale in Höhe von 1.547€ auch für Konnektoren gewährt, welche nach dem 31. Dezember 2019 zum ersten Mal eingesetzt werden, mit der Vorraussetzung, diese wurden von dem 1. Oktober 2019 bestellt. Gerade für diese Praxen besteht der Anspruch auf Updatekosten in Höhe von 380€, gemäß §2 Abs. 1 Anl. 11c BMV-Z. Zudem fallen Komplexitätszuschläge für größere Praxen weg und es treten Sonderregelungen für bereits bestellte jedoch nicht installierte Konnektoren in Kraft.

Hiermit ist einigen der 85% aller Zahnarztpraxen geholfen, welche entweder an die TI-Infrastruktur angebunden sind, oder vertragliche Vereinbarung zur Ausstattung dieser abgeschlossen haben.

Am 14. Januar stellt Microsoft die Sicherheitsupdates für Windows 7 ein. Damit einhergehend wird auch der Support für Windows 8/8.1 Skylake-Prozessoren, Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2 eingestellt. Das bedeutet für Sie als Praxisinhaber, dass Sie lieber heute als morgen die EDV Ihrer Praxis zukunftsorientiert umstellen und sobald wie möglich auf Windows 10 und aktuelle Hardware umsteigen sollten.

Was bedeutet der Wegfall des Supports und warum sollte ich umsteigen?

Die Sicherheitsupdates, die Microsoft regelmäßig für seine Betriebssysteme liefert, dienen dem Schutz vor Angriffen auf das System. Im Mai 2019 wurden durch „The Independent IT-Security Institute“ hunderte Millionen kriminelle Schadprogramme erfasst, vor denen Sie mit dem Wegfall der Sicherheitsupdates nicht mehr geschützt wären. Ihr PC kann dabei nicht nur durch das Internet angegriffen werden, sondern auch mit schädlicher Software versteckt im Treiber eines billigen Hardwareteils oder als scheinbar harmloser Anhang in einer E-Mail.

Es ist nicht nur möglich, dass durch einen solchen Angriff Ihre Daten vollständig verloren gehen, sondern Sie sind auch verantwortlich für deren Sicherheit, insbesondere wenn es sich um Patientendaten handelt. Mit den neuen Datenschutzgesetzen sind Sie als Inhaber dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass in Ihrer Praxis alle personenbezogenen Daten rechtsgemäß aufbewahrt sind. Sollte dies wegen fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr gewährleistet sein, müssen Sie dafür gerade stehen, und das kann sehr schnell sehr teuer werden!

Muss ich wechseln? Was für Möglichkeiten habe ich?

Zum einen gibt es die Möglichkeit den Support von Windows 7 bis 2023 weiter zu führen. Aber hier ist es fragwürdig, ob dies sich lohnt. Diese Lizenzverlängerung kostet meist mehr als ein Upgrade auf das neue Betriebssystem, und dieser Service ist für Großunternehmen gedacht, die viele hundert Lizenzen als Volumenlizenzen gekauft haben . Die Möglichkeit des offiziellen, kostenlosen Updates ist leider abgelaufen, da dies laut Microsoft nur bis 2016 möglich war. Wer also bis dahin nicht von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, muss jetzt anderweitig eine Lösung finden.

Je nachdem wie Ihre Praxis ausgestattet ist, könnte es notwendig sein, weitere Upgrades durchzuführen. Bei vielen Praxen könnte es ausreichen, den PC mit dem neuen Betriebssystem zu versehen, und das Netzwerk wie gewohnt weiterbenutzen.  Es gibt jedoch auch Fälle, wo über den PC hinaus auch der Server oder angebundene Systeme auch ein Update benötigen. So fällt beispielsweise gerne in Vergessenheit, dass zugehörige Röntgensoftware oder Bilddatenbanken ebenfalls ein Update benötigen könnten, um mit dem neuen Betriebssystem kompatibel zu sein.

Wann muss ich wechseln?

Unsere Empfehlung: so bald wie möglich. Der 14. Januar scheint zwar noch weit entfernt, steht aber schneller vor der Tür, als man denkt. Um nicht unüberlegt und mit Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen, empfehlen wir, dass Sie sich sobald wie möglich von einem IT-Experten zu Ihren Praxisanforderungen beraten lassen. So gewährleisten Sie für sich selber nicht nur eine abgesicherte, sondern auch performante IT-Infrastruktur in Ihrer Praxis.

 

Fazit: DENS unterstützt Sie gerne bei der Umstellung Ihrer Praxis-EDV und bringt mit Windows 10 Pro mehr Sicherheit auch in ihre Zahnarztpraxis.

Kontaktieren Sie bei Interesse unsere Technikabteilung unter 03328 / 33 52 170. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein geeignetes Angebot für Ihre Praxis.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat heute Ihre aktuellste EDV-Statistik vorgestellt.

Aus dieser lässt sich indirekt ablesen, wieviele Kunden die einzelnen Hersteller von Zahnarztprogrammen tatsächlich haben. Die Zahlen, die Vertriebler und Webseiten verkünden, sind oftmals nicht korrekt und zu hoch angesetzt. Aus diesem Grund berichte ich an dieser Stelle zur allgemeinen Information für alle interessierten Zahnärzte und Ihre Praxismitarbeiter.

Laut der aktuellsten EDV-Statistik der KZBV haben nur folgende Praxissoftwareprogramme, die über mindestens 600 Zahnarztpraxen als Kunden haben, noch ZUWÄCHSE zu verzeichnen

In alphabetischer Reihenfolge des Produktnamen:  Charly, DSwin, DENSoffice, Evident, Z1

In alphabetischer Reihenfolge des Firmennamen: CGM aus Koblenz, Dampsoft aus Damp, DENS aus Berlin, Evident aus Bad Kreuznach, Solutio aus Holzgerlingen

Als Praxisgründer oder Praxisübernehmer, der eine neue Zahnarztsoftware sucht, ist also zu empfehlen, auf eines der hier genannten Programme zu setzen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und berichten Ihnen von den Vor- und Nachteilen der Abrechnungsprogramme und geben Ihnen eine für Sie individuell passende Empfehlung.

 

Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Themen, Begriffen und Fragen zu denen DENS antworten geben kann und daher Zahnarztpraxen oftmals berät:

– „Abrechnungsfragen zu GOZ und BEMA sowie BEB und BEL“
– „Fragen zur Abrechnung mit der Unfallkasse“
– „Gibt es einen Überblick über die Software für Zahnarztpraxen im Vergleich?“
– „Wie kann man mittels Chargenverfolgung über eine Software die RKI-Hygiene-Richtlinien erfüllen bzw. umsetzen?“
– „Haben Sie eine Liste mit allen Abrechnungsprogrammen am Markt?“
– „Welche Praxissoftware ist zu empfehlen?“
– „Gibt es eine Übersicht über die bei der KZBV zertifizierten Softwareprodukte?“
– „Welche Software zur Materialverwaltung ist empfehlenswert?“
– „Was ist der VDDS? und wieso sollte ich darauf achten, dass mein Anbieter dort vertreten ist?“
– „Wie kann ich in meiner Software die VDDS media – Schnittstelle oder den Labor Client aktivieren?“
– „Wie kann ich aus der Statistik in meiner Praxissoftware dies und das herausfinden.
– “ Wie lese ich meine BWA richtig?“
– „Kennen Sie jemanden, der mir helfen kann in meiner Praxis Qualitätsmanagement ( QM ) einzuführen?“
– „Welches Rechenzentrum empfehlen Sie mir für meine Praxis?“
– „Welche Factoring – Gesellschaft ist im Dentalbereich empfehlenswert?“
– „Wissen Sie, wie man sich als ZMF am einfachsten bzw. günstigsten bzw. am schnellsten zur ZMV weiterbilden lassen kann?“
– „Kennen Sie eine zahnmedizinische Verwaltungsangestellte (ZMV), die gerade einen Job sucht?“
– „Kennen Sie eine eine Abrechnungssoftware, die zu meiner Praxis passt?“
– „Können Sie mir ein Dentalunternehmen empfehlen, welches für mich das Terminmanagement oder die Abrechnung übernimmt?“
– „Welche Abrechnungshilfen für die zahnärztliche Abrechnung gibt es?“
– „Können Sie mir eine externe Abrechnungskraft empfehlen?“
– „Welches ist die günstigste Software für meine Zahnarztpraxis?“
– „Gibt es kostenfreie Software für Zahnärzte?“
– „Wo kann man gratis Programme die für Zahnärzte geeignet sind herunterladen?“
– „Gibt Links für einen schnellen und kostenlosen Download von Zahnarztsoftware?“
– „Welche GOÄ-Positionen können vom Zahnarzt in Rechnung gestellt werden?“
– „Welche Abrechnungsfristen sind zu beachten?“
– „Welche Konsequenzen hat das Patientenrechtegesetz für mich und meine Praxis?“
– „Wie kann ich meine Patienten optimal und rechtssicher aufklären?“
– „Wie kann man Patientenaufklärung in der Zahnarztpraxis am besten dokumentieren?“
– „Wie kann ich für mich und meine Mitarbeiter einen Heimarbeitsplatz einrichten?“
– „Ich möchte, dass eine Mitarbeiterin die Abrechnung von Zuhause aus via das Internet macht.“
– „Wie kann man das am besten realisieren?“
– „Wie kann ich einen Fernzugriff einrichten?“
– „Wie erfülle ich am besten meine Dokumentationspflichten?“
– „Wie kann ich eine papierlose Praxis werden?“
– „Wie arbeitet man am besten ohne Karteikarten?“
– „Gibt es bereits Cloud-Lösungen in der Zahnmedizin?“
– „Welches ist der geeignetste Terminplaner für meine Praxis?“
– „Welches ist das beste elektronische Patientenbestellbuch?“
– „Was versteht man eigentlich unter karteikartenloser bzw. papierloser Praxisführung?“
– „Wo kann man eine kostenfreie Demoversion dieser Software downloaden?“
– „Gibt es eine Marktübersicht über digitale Röntgenprogramme und Intraoralkameras?“
– „Gibt es Zahnarztsoftware nur für Windows oder auch für MAC oder Linux?“
– „Gibt es in der Zahnheilkunde auch Freeware?“
– „Welcher Anbieter hat die beste Hotline?“
– „Wo bekomme ich das Handbuch für diese Gerät oder diese Software her?“
– „Welches sind die Systemanforderungen für diese Software oder dieses Gerät?“
– „Wie kann ich ein iPad in der Praxis nutzen?“
– „Gibt es ein Forum für Abrechnungsfragen?“
– „Welche Wettbewerber gibt es außer DENS, CGM, Compudent, Chremasoft, Dampsoft, Evident und Charly von Solutio noch?“
– „Gibt es Zahnarztsoftware auch als open source oder muss man immer z.B. beim meinem Dentaldepot kaufen?“
– „Kann ich die Zahnarztsoftware vorher testen und vergleichen, ob diese besser ist als die von mir eingesetzte?“
– „Wer ist der Marktführer bei Zahnarztsoftware?“
– „Wie kann ich einen Preisvergleich machen?“
– „Muss ich der KZV mitteilen, dass ich eine neue Software einsetze?“
– „Welche Abrechnungsbereiche deckt das Programm ab? Nur KCH oder auch PAR, KB, IP und ggf. KFO?

Diese Fragen und viele mehr, können wir Ihnen beantworten.
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf www.zahnarztsoftware.de oder rufen uns an.
Wir freuen uns auf Sie!

Wenn Sie in Ihrer Praxis digitales Röntgen oder eine neue Intraoralkamera einführen wollen, dann lassen Sie sich doch am besten vorher von uns beraten. Wir tun dies herstellerunabhängig und da wir Ihnen auch keines dieser Geräte verkaufen wollen, erhalten Sie von uns auch nicht die üblichen Verkäuferberatungen, welche oftmals nur von der zu erwartenden Marge abhängen.
Auch die Umstellung der Praxis von Einzelplatz auf Mehrplatz oder das Einrichten eines Heimarbeitsplatzes sind Themen mit denen wir etwas anzufangen wissen. Gerne geben wir unser Wissen an Sie weiter. Rufen Sie uns einfach an!

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