Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige wichtige Dokumente zur Verfügung:
1.) Auslandsversicherte
Das Verfahren zur Behandlung von Patientinnen und Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts Insbesondere wurde das Verfahren zur Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) für vertragszahnärztliche Leistungen optimiert und Änderungen, die sich durch den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union ergeben haben, berücksichtigt.
- Bisher gab es unterschiedliche Informationsmaterialien zum Verfahren für KZVen und Praxen. Diese wurden in einer zentralen Info-Broschüre (Erläuterungen und Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind) zusammengeführt und neu gestaltet.
- Die bisher verwendeten Muster 80 und Muster 81 werden abgeschafft und durch eine kürzere „Patientenerklärung Europäische Krankenversicherung“ ersetzt. Falls Sie nicht alle Sprachen benötigen, sondern nur eine bestimmte Sprache, können Sie das entsprechende Formular im Folgenden auch einzeln beziehen:
- Zur weiteren Information erhalten Sie zudem zwei Kurzübersichten, die zu Ihrer Unterstützung gedacht sind:
2.) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-Vordrucke
Diese AU-Formulare können als Rückfallposition genutzt werden, falls die eAU nicht funktioniert. Sie sind per Hand auszufüllen. Verwendbar bis voraussichtlich maximal 31.12.2021.
3.) PAR-RICHTLINIEN seit 1. Juli 21:
Damit die Zahnarztpraxen in Deutschland eine Chance haben, ihre Dokumentation trotzdem digital in der EDV zu erfassen – ohne Formulare erst händisch auszufüllen und dann per Scanner digitalisieren zu müssen – wurden beschreibbare und sogar speziell programmierte PDFen erstellt, welche wir an dieser Stelle gerne allen Zahnarztpraxen zur Verfügung stellen. Diese Formulare dürfen ausschließlich von Zahnärzten verwendet werden und dürfen nicht von Dritten genutzt werden (z.B. Verlagshäusern). Die Dateien sind urheberrechtlich geschützt, so wie die Formulare in Papierform aktuell ausschließlich vom Schützverlag erstellt und vertrieben werden dürfen. Jede KZV kann dort Vordrucke bestellen und anschließend Zahnärzten kostenfrei zur Verfügung stellen. Bitte sprechen Sie Ihre KZV auf diese Vordrucke an und sorgen dafür, dass Sie diese in ausreichender Anzahl in der Praxis vorliegen haben. Sollten Sie über ihre KZV noch keine aktuellen Vordrucke erhalten haben, können Sie die im Folgenden aufgelisteten digitalen Varianten nutzen:
- Blatt 1 als Formular digital ausfüllbar – die offizielle KZBV-Ausfüllhilfe für Blatt 1 finden Sie hier
- Blatt 2 als Vordruck, teilweise digital ausfüllbar (außer Zahnschema) – die offizielle KZBV-Ausfüllhilfe für Blatt 2 finden Sie hier
- Blatt 2 als programmierte PDF mit 2-Punkt-Messung (aktuelle Fassung vom 14.07.21, ausschließlich nutzbar im kostenlos verfügbaren Acrobat Reader DC von Adobe in aktueller Version).
- Eine Bedienungsanleitung für Blatt 2 PAR Status gibt es hier.
- Blatt 2 als programmierte PDF mit 6-Punkt-Messung (aktuelle Fassung vom 14.07.21, ausschließlich nutzbar im kostenlos verfügbaren Acrobat Reader DC von Adobe in aktueller Version).
- Eine Bedienungsanleitung für Blatt 2 PAR Status gibt es hier.
- CPT-Mitteilung zum Versand an die Krankenkasse für den Fall, dass nach Abschluss der AIT noch eine CPT durchgeführt werden soll
- PSI-Erläuterungsblatt zur Übergabe an den Patienten
- Antrag auf Verlängerung der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) Antrag auf Verlängerung der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT)
3.) TI-Erstattungspauschalen:
In der Anlage 11a im Bundesmantelvertrag BMV-Z sind die Erstattungspauschalen zur Refinanzierung der Telematikinfrastruktur-Komponenten festgelegt. Anhand dieser können Sie bei Ihrer KZV entsprechende Pauschalen für „ePA“, „eMP“ und eRezept beantragen.
4.) SMS-Versand und Terminerinnerungen:
Wenn Sie mit DENSoffice, DENS.onTime oder DENS.onLine SMS versenden wollen, z.B. Terminbestätigungen oder Terminerinnerungen, dann benötigen wir von Ihnen den DENS-SMS-Vertrag unterschrieben und mit Praxisstempel versehen. Bei Interesse am SMS-Versand oder unserem neuen Online-Terminbuchungstool für Ihre Praxis senden Sie bitte eine kurze E-Mail an info@dens-berlin.com
5.) TI-Remote-Update-Service
Wenn Sie möchten, dass unsere Technikabteilung Sie bei Firmware-Updates von Konnektor und Kartenterminal oder auch Aktualisierungen von KIM-Clients unterstützt, dann empfehlen wir Ihnen preiswert einen Vertrag für unseren TI-Remote-Update-Service mit DENS zu vereinbaren. Hierzu übersenden Sie uns den hier hinterlegten Vertrag unterschrieben zurück.
Hier finden Sie unsere AGBs.
6.) Mit DENS einen Termin vereinbaren:
Über die Schaltfläche „Termin online buchen“ können Sie mit bestimmten Mitarbeitern der Firma DENS online einen Termin vereinbaren. Bitte beachten Sie hierbei: Beratungen und Produktvorführungen sind kostenfrei. Alle anderen Terminarten, wie z.B. Webinare, Schulungen und technische Dienstleistungen sind kostenpflichtig.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Drücken Sie auf „Termin online buchen“
2. Wählen Sie einen „Besuchsgrund“ z.B. „KIM Installation (nur DENS)“
3. Belassen Sie „Frühster Termin“ oder wählen einen bestimmten „Behandler“.
Ihnen werden nun mögliche Termine angeboten. Über die Pfeile „Vor“ und „Zurück“ können Sie die Kalenderwoche wechseln. Wählen Sie einen Termin durch Anklicken aus.
Zur Bestätigung Ihrer Auswahl geben Sie bitte nun folgende Daten ein:
1. Unter Namen geben Sie bitte den vollständigen Praxisnamen und ihre Postleitzahl ein
2. Ihre Mobilfunknummer für die Registrierung und Terminbestätigung
3. Bestätigen Sie noch AGB und Datenschutzerklärung
Mit einem Klick auf „Weiter“ buchen Sie Ihren Termin und erhalten im Anschluss zeitnah eine Bestätigung per SMS.
Tipp: über die Auswahl „Möchten Sie Ihren Termin im Kalender aufnehmen?“ können Sie Ihren Schulungstermin zusätzlich in einige beliebte Kalender eintragen.
Sollten auch Sie für Ihre Praxis das moderne Onlinebuchungstool DENS.onLine (DOL) einsetzen wollen, damit Ihre Patienten sich bequem einen Termin in Ihrer Praxis buchen können, dann kontaktieren Sie uns gerne.
DENS bietet digitale Lösungen für die Zahnarztpraxis aus einer Hand und ist immer gerne für Sie da.
7.) Unterstützung für Knappschaftsärzte:
Sollten Sie als Knappschaftsarzt PAR nicht über die KZV abrechnen können, sondern noch per Hand direkt mit der Knappschaft abrechnen müssen, dann hilft Ihnen diese
beschreibbare PDF-Datei, welche wir hier für Sie zur Verfügung stellen.