Aktuell wird die Sicherheitsrichtlinie überarbeitet, da mit dem Digitalisierungsgesetz die gesetzlichen Bestimmungen in 2024 innerhalb des Fünften Sozialgesetzbuchs von § 75b nach § 390 umgezogen und gleichzeitig neue zu berücksichtigende Themen eingebracht wurden. Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Richtlinie gelten die aktuellen Regelungen, die seit dem 2. Februar 2021 gelten, weiter.
Mehr Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie sowie den FAQ der KZBV finden Sie hier.