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Die Umstellung auf das neue ECC-Verfahren betrifft zentrale Komponenten Ihrer Telematikinfrastruktur (TI), wie den Konnektor, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), den Praxisausweis (SMC-B) und die Sicherheitsmodulkarte für Kartenterminals (gSMC-KT). Diese Änderungen stehen kurz bevor – viele Fristen laufen spätestens Ende 2025 ab. Wir erklären Ihnen, was das für Ihre Praxis bedeutet, wie Sie den Austausch einfach und schnell durchführen können und was passiert, wenn Sie die Fristen versäumen.

Warum der Wechsel auf ECC so wichtig ist:

Der bisher verwendete Sicherheitsstandard RSA (2048) wird Ende 2025 durch die modernere und sicherere ECC-Technologie (Elliptic Curve Cryptography) ersetzt. ECC bietet nicht nur eine höhere Sicherheit, sondern auch eine effizientere Verschlüsselung – bei kürzeren Schlüssellängen. Das ist besonders wichtig für die Kommunikation und den Austausch sensibler Patientendaten in Ihrer Praxis. Die Umstellung auf ECC stellt sicher, dass Ihre Praxis weiterhin den höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht und Sie Zugang zu allen wichtigen TI-Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA), dem elektronischen Rezept (eRezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben.

Fristen für den Austausch Ihrer TI-Komponenten

  • TI-Konnektoren ohne ECC-Unterstützung: spätestens 31. Dezember 2025
  • eHBA 2.0 und TI-Konnektor (ohne ECC-Kompatibilität): spätestens 31. Dezember 2025
  • SMC-B 2.0: empfohlen bis 31. Dezember 2025, jedoch spätestens bis Ende Juni 2026
  • gSMC-KT 2.0: empfohlen bis 31. Dezember 2025, jedoch spätestens bis Ende 2026

Wir empfehlen Ihnen, jetzt schon zu prüfen, ob Ihre Praxis von dieser Umstellung betroffen ist und frühzeitig zu handeln, um mögliche Ausfallzeiten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was passiert, wenn der Austausch nicht rechtzeitig erfolgt?

Wenn Sie die Fristen für den Austausch nicht einhalten, riskieren Sie:

  • Kein Zugang zur Telematikinfrastruktur: Wichtige Anwendungen wie ePA, eRezept, eAU und das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte sind dann nicht mehr verfügbar.
  • Betriebsunterbrechungen und mögliche Sanktionen: Sie könnten mit Betriebsstörungen, Ausfallzeiten und im schlimmsten Fall mit Kürzungen der TI-Pauschale und Ihres KZV-Honoraranteils rechnen.

So bestellen Sie die neuen TI-Komponenten – ganz einfach!

So können Sie die neuen TI-Komponenten mit ECC wie folgt bestellen:

  • eHBA und SMC-B: Bestellen Sie die Folgekarte der Generation 2.1 direkt bei Ihrem Kartenherausgeber.
  • gSMC-KT: Bestellen Sie die neue Sicherheitskarte direkt bei DENS. Hierzu einfach eine kurze Mail an info@dens-berlin.com schreiben und wir kümmern uns darum.
  • Konnektor: Die gematik empfiehlt, auf ein TI-Gateway umzusteigen. Wir empfehlen das mit DENSoffice getestete TI-Gateway von akquinet, welches Sie unter dens.akquinet.de mit dem Rabattcode „dens“ bestellen können.

Wichtig: Wenn Sie Ihre derzeitige eHBA-Karte oder SMC-B-Karte über Telekom/T-Systems bezogen haben, dann hinterlegen Sie bei der Bestellung als Partner bitte „DENS“ und wenn Sie die Karten bei SHC+Care bezogen haben, dann können Sie mit dem Partner-Code „Dens“ dort eine neue Folgekarte bestellen.

Fazit: Die Umstellung auf das neue ECC-Verfahren ist eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb in Ihrer Zahnarztpraxis zu gewährleisten. Achten Sie auf die Fristen und handeln Sie frühzeitig, um keine Betriebsunterbrechungen oder rechtliche Probleme zu riskieren. Jetzt handeln!

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