Ab dem 1. Oktober 2016 hat jeder Patient das gesetzliche Anrecht auf einen Medikationsplan.
Dieser soll vom Hausarzt erstellt (zunächst nur als Ausdruck auf Papier, ab 2019 auf der eGK) und von den Fachärzten und Apothekern gelesen und ggf. weiterverarbeitet werden.
Mit diesem Medikationsplan sollen Fehler in der Medikation (z.B. durch Arzneimittelwechselwirkungen) vermieden werden.
Hierbei spielt ein auf dem Medikationsplan oben rechts aufgedruckter 2D-Digimatrix-Barcode eine große Rolle. In diesem stehen alle Informationen, welche auch im Text ersichtlich sind. Durch das Einlesen des Barcodes mit einem geeigneten Barcode-Scanner kann der Text in Arzt- und Apothekerprogramme übertragen werden, um dann aktualisiert bzw. ergänzt zu werden. Der Patient erhält anschließend immer einen neuen Ausdruck. Ein Beispiel für einen solchen Medikationsplan finden Sie hier.
Die Hausärzte erhalten für die Erstellung ein (erst kürzlich vereinbartes) Honorar.
WICHTIG: Zahnärzte sind in dem Gesetz aktuell nicht berücksichtigt worden ( siehe auch Artikel der Bundeszahnärztekammer auf ZM-online )
Tipp: Der Medikationsplan ist auch für den Zahnarzt interessant und sollte in Kopie in der Karteikarte oder per „scan“ in die Praxissoftware DENSoffice übernommen werden. Medikationspläne im pdf-Format können natürlich auch über „extdok“ integriert werden. Sollte einer Praxis dies nicht ausreichen, kann Sie bei DENS auch einen 2D-Digimatrix-Scanner bestellen und über den Barcode den Text des Medikationsplans nach DENSoffice in die Dokumentation des Patienten übertragen.
Für mehr Informationen siehe auch www.zahnarztsoftware.de