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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen.

In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.

 

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Ab 2018 sollen wichtige medizinische Daten, wie Allergien und Vorerkrankungen, von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies soll Notfallärzten und Sanitätern helfen, im Notfall wichtige Erkenntnise zur Verfügung zu haben, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich die vorherige Zustimmung des Patienten. Für die Pflege von Notfalldaten werden Ärzte (nicht jedoch Zahnärzte) eine Verfügung erhalten. Zahnärzte werden mit den Notfalldaten und Ihrer Pflege also voraussichtlich nichts zu tun haben.

 

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Durch das E-Health-Gesetz haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 1. Januar 2018 muss dieser auch elektronisch verfügbar sein und ab 2019 auch auf der eGK aktualisiert werden.

Wichtig: Diese Pflicht gilt für Ärzte und aktuell (noch) nicht für Zahnärzte.

 

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Die erste Anwendung, welche auf der Telematikinfrastruktur laufen wird, ist das so genannte Versichertenstammdatenmanagement, kurz auch VSDM genannt. Später sollen der elektronische Medikationsplan (BMP), der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement und die elektronische Patientenakte hinzukommen. Nicht alle Praxisverwaltungssysteme sind bereits heute für diese Neuerungen vorbereitet. Zahnarztpraxen, welche die Zahnarztsoftware DENSoffice im Einsatz haben, können beruhigt sein. DENSoffice ist schon heute Teil der Telematikinfrastruktur. Die Anbindung von Konnektor und neuem Kartenterminal bereits umbesetzt. DENS-Kunden werden mit Start der Online-Phase der eGK mittels Update in die Lage versetzt am VSDM teilzunehmen.  Kunden und Interessenten die Fragen zur Telematikinfrastruktur haben, können sich vertrauensvoll an DENS wenden. Hier erhalten Sie kostenfreie und unverbindliche Beratung zu diesem Thema.

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