eAU
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über KIM an die Krankenkasse zu übermitteln ist ab 01.01.2022 Pflicht. Wer unverschuldet (z.B. durch technische Probleme) die elektronische Übermittlung nicht senden kann, kann auf das Ersatzverfahren ausweichen und dem Patienten den Kassenausdruck zur Einreichung bei der Krankenkasse mitgeben.
Für die Unterschrift ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) notwendig, welche in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einer PIN erfolgt. Ab 01.07.2022 entfällt der Papierausdruck für den Arbeitgeber. Die Krankenkasse übermittelt die eAu an den Arbeitgeber. Die Pflicht sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, bleibt für den Patienten bestehen.
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Ergänzender Hinweis: Die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes („Kinder-AU“) bleibt davon unberührt. Diese ist weiterhin über das Muster 21 auszustellen. Es gibt also noch eine eAU für Kinder.