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Wie teste ich, ob eine Krankenversichertenkarte (eGK) defekt ist?

ORGA-Kartenlesegeräte verfügen über diverse Selbsttest-Funktionen, mit denen man auch die Lesbarkeit von Versichertenkarten in den verschiedenen Kartenslots prüfen kann.

Mit folgenden Tastenkombinationen am Gerät können Sie testen, ob eine gesteckte eGK im Kartenslot 1 gelesen wird:

ORGA 6141:

Im Cursormode: [Hauptmenü] -> [Service \3] -> [Test \5] -> [Einzeltest \2] -> [Slot 1 \4]

Im Direktmode: [Hauptmenü] -> 3 -> 5 -> 2 -> 4

Sobald Sie dieses Menü anwählen, werden Sie aufgefordert, eine Karte in den oberen Kartenschlitz zu stecken.

Haben Sie eine lesbare eGK-Karte eingesteckt, wird eine Zeichenfolge wie hier dargestellt ausgegeben:

ATR: 3b dd 97 ff 81 b1 fe 45 1f 03 00 64 04 05 08 03 73 96 21 d0 00 90 00 c8

Quelle: Ingenico

Wenn das Kartenterminal plötzlich nicht mehr korrekt funktioniert, prüfen Sie bitte folgende Dinge:

  • Lässt sich eine bestimmte Karte nicht lesen? Prüfen Sie, ob die Karte mechanisch beschädigt ist und ob eine andere Karte lesbar ist.
  • Prüfen Sie, ob alle Kabel korrekt angeschlossen sind und Ihr PC und Kartenleser betriebsbereit sind.
  • Führen Sie einen Neustart des Terminals durch, indem Sie es für 10 Sekunden vom Strom trennen und dann wieder anschließen.
  • Wenn Sie den Fehler nicht finden können, schreiben Sie sich die Umstände genau auf unter denen der Fehler aufgetreten ist (z.B. von welcher Krankenkasse stammt die Karte, was wurde vorher getan, ehe das Gerät nicht mehr funktionierte) und schreiben Sie DENS eine Nachricht. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Quelle: Ingenico

Was ist bei Problemen mit dem Pairing zwischen dem Kartenterminal Orga 6141 online von Ingenico und dem Konnektor (KoCo-Box von CGM, secunet und RISE) zu beachten?

1. Netzwerkkonnektivität
prüfen Sie die Netzwerkkonfiguration des Terminals durch Kontrolle der LAN-Parameter in den Einstellungen (IP-Adresse, Gateway, usw.) und prüfen Sie die Netzwerkkonnektivität  zum Beispiel mittels Ping auf die Netzwerkadresse.

2. Pairingblöcke
Das Kartenlesegerät „ORGA 6141 online“ verfügt über 3 Pairingblöcke für die (nicht zeitgleiche) Verbindung zu mehreren Konnektoren. Sind bereits alle Pairingblöcke belegt, kann kein neues Pairing gespeichert werden. In den Einstellungen können in den SICCT-Parametern unter Pairings die Anzahl der belegten Pairings eingesehen und im Bedarfsfall alte Pairinginformationen gelöscht werden.

3. Zertifikatsgültigkeit
Für ein erfolgreiches Pairing ist eine funktionsfähige Gerätekarte (die so genannte gSMC-KT, sieht aus wie eine kleine SIM-Karte fürs Handy) mit einem gültigen Zertifikat erfoderlich.  Ab Firmware 3.8.0 besteht die Möglichkeit die Ablaufdaten des Zertifikates durch Einzeltest der Kontaktiereinheit anzuzeigen. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf die Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT vor Ablauf.

4. Kontaktiereinheit
Die gSMC-KT wurde nicht in die Kontaktiereinheit 3 oder 4 eingesetzt. Die Karte muss aus dem Träger ausgebrochen werden und ist nur in der Kontaktiereinheiten 3 oder 4 funktionsfähig.

5. TSL-Liste
Prüfung der TSL-Liste auf Aktualität. Unter Service kann im Untermenü Status mit der Pfeiltaste nach unten bis zum Eintrag „Version TSL-PU“ gesprungen werden. Ein Update der TSL-Listen istmindestens einmal pro  Jahr sinnvoll. Insbesondere bei Konnektoraustausch oder Erstinbetriebnahme kann hier Handlungsbedarf bestehen. In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Veröffentlichung kann eine aktuelle TSL-Liste gemeinsam mit einem Firmwareupdete zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist ein späteres Update der TSL-Listen in einem weiteren Handlungsschritt notwendig. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch nach einem Firmware-Update die TSL-Listen Version. Die aktuelle TSL-Liste in der Version 1.3.0 für die Firmware 3.7.4 und 3.8.0 ist hier verfügbar.

Quelle: Ingenico

Das E-Health-Gesetz sieht mit der Telematikinfratruktur sehr hohe Sicherheitsstandards für die Vernetzung von EDV-Systemen im deutschen Gesundheitswesen vor. Unter anderem ist der Einsatz eines vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektors notwendig. Dieser soll für eine sichere und systemübergreifende Verbindung sorgen und z.B. die Zahnarztsoftware DENSoffice mit den neuen netzwerkfähigen Kartenterminals und den VSDM-Servern der Krankenkassen vernetzen. Diesbezügliche Tests konnte DENS bereits erfolgreich absolvieren.

DENs-Kunden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und mit dem benötigten Update versorgt werden. Sie sollten keine neuen Geräte anschaffen oder diesbezüglich Verträge abschließen ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein. DENS kann mit seiner Beratung Ihnen viel Geld und unnötigen Aufwand ersparen.

Bis zum Start des bundesweiten Rollouts und darüber hinaus steht DENS gerne für interessierte Zahnärzte und Firmen, die diesbezüglich einen starken und zuverlässigen Partner suchen, zur Verfügung.

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Aktuell gibt es noch keine für den Basis-Rollout zertifizierte E-Health-Kartenterminals. Sicher ist nur, dass die allermeisten Kartenlesegeräte am Markt ausgetauscht werden müssen. Nur die neusten Geräte lassen sich vermutlich über ein Update auf den benötigten Online-Modus updaten. Viele Anbieter von Kartenlesegeräten haben, aufgrund der immer steigenden Anforderungen von gematik und BSI sowie der zeitlichen Verzögerungen beim Rollout, mittlerweile aufgegeben. Der Support für viele alte Geräte wurde bereits aufgekündigt. Sie werden kein online-fähiges Gerät anbieten können. Welches das richtige Kartenlesegerät für Sie ist, veraten wir Ihnen gerne am Telefon. Hier kommt es sehr darauf an, ob Sie ein kostengünstiges Übergangsgerät benötigen oder bereits ein updatefähiges Gerät kaufen wollen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die Vernetzung des Gesundheitswesen in Deutschland.  Sie definiert die Software- und Hardwarevoraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen der Praxis-EDV und den Servern der Krankenkassen. Ihre Einführung wurde durch den Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungserbringer aus akademischen Gesundheitsberufen (Ärzte, Zahnärzte, etc.), die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, müssen daran teilnehmen, wenn Sie die Strafgebühr in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars verhindern wollen, welche ab dem 1.7.2018 für die Verweigerung der Teilnahme an der Telematikinfrastruktur fällig wird.

 

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VSDM steht für Versichertenstammdatenaustausch. Ein langes Wort für einen eigentlich einfachen Vorgang. Beim VSDM werden Versichertenstammsdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte ( eGK) gespeichert sind, auf Ihre Aktualität geprüft und ggf. aktualisiert.

Ab dem 1. Juli 2018 sind alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet aktiv am VSDM teilzunehmen. Doch wie ist die praktische Umsetzung in der Praxis?

Wenn ein Kassenpatient mit seiner Versichertenkarte in die Praxis kommt, muss die Praxis die eGK einlesen und mittels geeigneter Software (z.B. DENSoffice) die Aktualität der Versichertendaten prüfen. Dieser Schritt geschieht voll automatisch im Hintergrund. Sind die Daten auf der Karte noch aktuell, ist der Einlesevorgang bereits nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Müssen die Daten aktualisiert werden, weil der Patient z.B. eine neue Wohnanschrift hat, dann dauert es einige Sekunden länger. Insgesamt sollte der Vorgang aber nur unwesentlich länger dauern als bisher gewohnt.

Führt eine Praxis die Prüfung der Versichertenstammdaten ab Beginn dem gesetzlich festgelegten Stichtag zum 1. Juli 2018 nicht durch, dann muss sie mit einer Honorarkürzung von pauzschal einem Prozent Ihres Kassenhonorars rechnen. Dies gilt solange bis die Praxis am VDSM teilnimmt und die Karten der gesetzlich Versicherten regelmässig online prüft.

Mit der Zahnarztsoftware DENSoffice und entsprechenden von DENS empfohlenen Komponenten (Konnektor, Kartenterminal, Zugangsdienstleister) können Sie am VSDM teilnehmen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und brauchen Honorareinbussen durch Strafgebühren nicht zu fürchten.

 

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Sicher mit Kollegen kommunizieren soll mittels E-Arztbrief ermöglicht werden. Der elektronische Arztbrief spart gegenüber dem postalischen Versand sicherlich Zeit und weil die E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen in der Regel keine Alternative ist, wird der E-Arztbrief zum Standard in der schrichtlichen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation.

Wichtig: Der E-Arztbrief ist nur für Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für Zahnärzte vorgesehen. Zahnärzte erhalten im Gegensatz zur Ärzteschaft auch kein Entgelt für die Erstellung eines E-Arztbriefs.

Zahnärzte sollten daher Ihre Kommunikation über verschlüsselte Emails oder anderen Alternativen, die oftmals kostenfrei aber ggf auch aufwendiger sind, durchführen.

 

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Sie wollen Ihre Zahnarztpraxis fit für die neue Telematikinfrastruktur machen und am VSDM teilnehmen, um Einbehalte Ihres Kassenhonorars zu verhindern? Dann ist DENS der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal, ob Sie bereits die beliebte Zahnarztsoftware DENSoffice einsetzen oder eine andere Praxissoftware einsetzen, fragen Sie uns um Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne beim Thema „Wie bekomme ich meine Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen“ und alle anderen Fragen rund um die Praxis-EDV und Peripheriegeräte, wie Konnektoren, Kartenlesegeräte, Kartenterminals, VPN-Zgangsdienstleister und so weiter. Bei DENS bekommen Sie auf Wunsch „alles aus einer Hand“.

Unsere Beratung erhalten Sie kostenfrei und sparen damit Geld und wertvolle Zeit. Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

 

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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen.

In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.

 

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