Tages Archiv

Im Jahr 2014 kam eine gesetzliche Regelung zustande, welche durch Mitwirkung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe ins Leben gerufen wurde. Die KZBV und der GKV-SV haben sich anhand dieser Regelung um eine Umsetzung bemüht, welche Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten fördert.

Seit Beginn dieser Rahmenvereinbarung hat sich die Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge fast verfünffacht. Laut dem Evaluationsbericht der KZBV und GKV-SV existieren derzeit über 4.300 solche Verträge. Bei circa 14.500 Pflegeeinrichtungen Deutschlandweit entspricht dies einer Abdeckung von circa 30 Prozent.

Erhöhte Lebensqualität der Betreuten

Dank dieser Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte und der Pflegeheime ist die Versorgung der Heimbewohner immer besser, sodass beispielsweise besonders immobile oder demenziell erkrankte Patienten eine regelmäßige Versorgung direkt in den Pflegeheimen erhalten.

Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erläutert die Vorteile des Vorhabens:

„Es gewährleistet die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von besonders vulnerablen Patienten, um die sich der Berufsstand schon lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen und Sprechen wird erleichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv.“

Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches Anfang 2019 verabschiedet wurde, wird diese Entwicklung nur noch zunehmen, da ein solcher Vertrag für Pflegeeinrichtungen verbindlicher ist. Bei entsprechendem Bedarf sind diese verpflichtet, einen Kooperationsvertrag mit dafür geeigneten vertragszahnärztlichen Leistungserbringern abzuschließen. Die KZBV vermittelt innerhalb von drei Monaten auf Antrag der Pflegeeinrichtung auch einen solchen Kooperationsvertrag.

Praxiswachstum durch Investitionen

Wenn Ihre Zahnarztpraxis gut läuft, ist natürlich Praxiswachstum erwünscht, was von individuellen Faktoren abhängt. So erfordert Wachstum beispielsweise neue Räumlichkeiten, was unumgänglich neue Einrichtungen erfordert. So fehlen plötzlich finanzielle Mittel für Patientenstühle, ein Röntgengerät oder einen modernen Empfangsbereich. Für genau solche Wachstumsinvestitionen hält die Bundesregierung diverse Fördermittel bereit. Weitgehend aber obliegt die Finanzierung von geplanten Investitionen einzelnen Bundesländern. Die jeweilige Landesbank ist somit der perfekte Ansprechpartner für den investitionswilligen Zahnarzt.

Im Folgenden wollen wir Ihnen die zuständigen Landesbanken der einzelnen Bundesländer vorstellen, sowie pro Bundesland ein bis zwei Darlehensprogramme.

Bundesweit – Der KfW-Unternehmerkredit

In ganz Deutschland erhältlich, stellt der KfW-Unternehmerkredit der KfW-Bank eine Universallösung für Zahnarztpraxen dar. Investitionen aller Art können hiermit durchgeführt werden. Somit können beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Immobilien, Baukosten, die Anschaffung von Geräten und Maschinen, Fahrzeugen und Einrichtungen sowie sämtliche Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Zahnarztpraxis finanziert werden. Sogar der Kauf von Patenten und Lizenzen gehört zu dem Rahmen des KfW-Unternehmerkredits.

Bayern: LfA Förderbank Bayern

Investivkredit: Steht bei Ihrer Praxis die Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung auf dem Plan, können Sie mit dem Investivkredit Ihre Investitionen fördern.

Akutkredit: Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten, kann der Akutkredit Ihnen helfen, die Situation wieder in den Griff zu bekommen. Hiermit können Sie kurzfristige Verbindlichkeiten wie der Kontokorrent umschulden, Ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten oder Änderungen die verschärften Marktbedingungen verschuldet sind durchführen.

Niedersachsen: N-Bank

Für Unternehmen, die bereits die Gründungsphase überstanden haben, existieren in Niedersachsen leider keine konkreten Förderprogramme. Bis zum 5. Jahr jedoch könnte der Niedersachsen-Gründerkredit oder das Programm MikroSTARTer Niedersachsen für Sie interessant sein.

Für bereits etablierte Praxen kommt vorerst der KfW-Unternehmerkredit in Frage. Darauffolgend wäre der KfW-Kredit für Wachstum in Betracht zu ziehen. Dieser ist geeignet für Investitionen in Produkt- und Prozessinnovationen, sowie in die Digitalisierung der Zahnarztpraxis. Es ist jedoch zu beachten, dass geplante Investitionen im Vergleich zu den vergangenen 3 Jahren mindestens doppelt so hoch anfallen müssen. Zudem schreibt bezüglich der Digitalisierung ein Liste konkret vor, welche Maßnahmen finanziert werden dürfen.

Baden-Württemberg: L-Bank

Wachstumsfinanzierung: Mit diesem Förderprogramm können Sie Ihre Zahnarztpraxis erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren. Die Verlagerung der Praxis, der Kauf einer Praxis oder die Finanzierung von Betriebsmitteln werden hiermit ebenfalls unterstützt.

Liquiditätskredit: Wie der Name bereits verrät, können hiermit Betriebsmittel finanziert und die Liquidität gewährleistet werden. So wäre dieser Kredit dazu geeignet, den Kontokorrentkredit umzuschulden, Lieferantenverbindlichkeiten abzulösen oder um sich an geänderte Marktbedingungen anzupassen.

Nordrhein-Westfalen: NRW-Bank

NRW.Bank Mittelstandskredit: Dieser Kredit mit einem Wert von mindestens 25.000€ steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie bereits seit 5 Jahren selbstständig sind. Hiermit können Sie Baumaßnahmen und andere Investitionen in Anlagevermögen sowie Betriebsmittelkosten inklusive Beratungsleistungen finanzieren.

NRW.Bank Universalkredit: Dieser Kredit eignet sich für Investitionen in Vermögensgegenstände und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Suchen Sie für Ihre Zahnarztpraxis eine Finanzierung mit Haftungsfreistellung oder wollen eine öffentliche Bürgschaft nutzen, ist dieser Kredit für Sie genau richtig.

Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg

Mikrokredit Brandenburg: Um diesen Kredit zu nutzen, muss Ihre Praxis noch weniger als zehn Jahre am Markt sein. Wichtig ist, dass hierbei Umschuldungen und der Grundstückkauf ausgeschlossen sind. Nach den Richtlinien werden streng betrieblich bedingte Investitionen, sowie Investitionen in Betriebsmittel gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut

Auf Landesebene ist es in Mecklenburg-Vorpommern schwierig Finanzierung für den Betrieb zu bekommen. Hier kommen vorwiegend der KfW-Unternehmerkredit und der KfW-Kredit für Wachstum von der Bundesebene in Frage.

Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kapital für Kleinunternehmen: Hierauf haben Sie Zugriff, wenn Ihre Praxis weniger als 25 sozialversicherungspflichtige Angestellte hat. Mit diesem Kapital ist es Ihnen ermöglicht Ihre Liquidität zu stabilisieren und die Finanzierungsstruktur zu verbessern. Bei dem Kapital für Kleinunternehmen handelt es sich um ein nicht besichertes Nachrangdarlehen. Hierbei besteht die Möglichkeit, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen.

Gründung und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Betriebsmittel oder Investitionen: Im Rahmen des GuW handelt es sich um einen Topf, welcher zwei verschiedene Darlehensprogramme speist:

  • Der Betriebsmittelkredit ermöglicht Investitionen von Betriebsmitteln aller Art.
  • Mit dem Investitionskredit können sie verschiedenste Vermögensgegenstände anschaffen, so z. B. Grundstücke und Immobilien, abschreibungsfähige Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzen und Patente.

Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT): Dieses Förderprogramm lässt Investitionen in Vermögensgegenstände zu. Darunter gehören beispielsweise Immobilien und Grundstücke, die Finanzierung von Betriebsmitteln und die Vorfinanzierung von Aufträgen. Kredite sind im Rahmen von 25.000€ bis 1,5 Mio € möglich.

Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Betriebsmittelkredit RLP: Dieser Kredit ist sehr speziell für Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz. Alle jene, die in die Digitalisierung investieren oder die Personalkosten, Marketingkosten oder die Finanzierung des laufenden Betriebs sicherstellen wollen, sind zu diesem Kredit berechtigt.

Sachsen: Sächsische Aufbaubank

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfen (GuW-Programm): Dieses Förderprogramm können Sie nutzen, wenn bei Ihnen die Finanzierung von Vermögensgegenständen, Investitionen in Immobilien oder die Anschaffung von Betriebsmitteln ansteht. Es basiert auf den Darlehensprogrammen der KfW-Bank und ist somit quasi allen Unternehmen in Sachsen offen.

Mikrodarlehen: Diese maximal 20.000€ sind für Investitionen und die Finanzierung von Betriebsmitteln geeignet. Eine Besonderheit hierbei, ist dass Sie hier sechs bis zwölf Monate tilgungsfreie Anlaufzeit haben.

Thüringen: Thüringer Aufbaubank

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Thüringen: Dieses Programm is verfügbar für Praxen in Thüringen zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Werten, zur Umschuldung von Verbindlichkeiten und zur Deckung laufender Betriebsausgaben. Eine Mindestsumme ist zwar nicht vorgegeben, es können jedoch maximal 5. Mio€ beantragt werden.

Mikrokredit: Dieser geringfügige Kredit beträgt Summen zwischen 2.000€ und 25.000€ und steht Unternehmen bis zum 8. Bestehungsjahr zur Verfügung.

Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein

IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft: Erweiterungen, Verlagerungen und eine andere Finanzierungsgründe werden durch dieses Darlehen unterstützt. Es sind bis zu 250.000€ möglich, jedoch darf dieser nicht der größte Kredit des Empfängers sein. Bei geringeren Summen sollten Sie auf den Mittelstandskredit zurückgreifen.

IB.SH Mittelstandskredit: Dieses Darlehen, verfügbar mit Summen von 25.000€ bis 250.000€, ist für Investitionen und den Liquiditätsbedarf eines Unternehmens einsetzbar. Somit is es universell einsetzbar.

Saarland: Saarländische Investitionsbank

Gründungs- und Wachstumskredit: Das öffentliche Darlehen GuW dient der Mitfinanzierung von Immobilien, der Investition in Anlagevermögen und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es ist ähnlich dem KfW-Unternehmerkredit recht vielseitig.

Berlin: Investitionsbank Berlin

Liquiditätshilfen Berlin: Mit diesem Kredit können Sie Marktanpassungen und Umstrukturierungsmaßnahmen finanzieren. Bei letzterem ist jedoch darauf zu achten, dass sich die Praxis, wenn der Kredit für Umstrukturierung verwendet werden soll, in akuten Liquiditätsschwierigkeiten befinden muss, welche aufgrund unkalkulierbarer, außergewöhnlicher Umstände eingetreten sind.

Berlin Kredit (mit Umweltfenster): Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Grundstücke oder Geräte anschaffen wollen, oder Geld für die Anschaffung weiterer Betriebsmittel für die Praxiserweiterung benötigen, ist dieses Darlehen gut für Sie geeignet. Das Programm beinhaltet sogar ein Umweltfenster, was bedeutet, dass Investitionen, welche einen relevanten Energiespareffekt mit sich tragen besonders unterstützt werden.

Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Hamburg-Kredit Wachstum: Neben der Finanzierung  von Messeteilnahmen oder Beratungskosten, ist dieser Kredit geeignet für denn Kauf oder Umbau von Grundstücken und Gebäuden, sowie die Anschaffung von Geräten, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.

Hamburg-Kredit global: Mit diesem Kredit ist es Ihnen möglich, in Vermögensgegenstände zu investieren. Hierzu gehören beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder Immobilien. Nicht unterstützt hingegen, ist die Anschaffung von Betriebsmitteln.

Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Bremer Unternehmerkredit: Diesen Kredit können Sie für mittel- bis langfristige Investitionen einsetzen. Damit werden Sie beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden, der Anschaffung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenständen und dem Erwerb von sonstigen Betriebsmitteln unterstützt.

Ergänzungsdarlehen: Hiermit wird eine klassische Bankfinanzierung ergänzt. Insbesondere in Wachstumsphasen, zur Umstrukturierung oder zur Konsolidierung kann dieses zusätzliche Geld genutzt werden.

 

Tipp: Wenn in den jeweiligen Förderprogrammen nichts anderes vorgeschrieben ist, können Programme der Landesebene im Regelfall mit den KfW-Programmen kombiniert werden. Dies ist natürlich im Einzelfall zu prüfen. Kostenfreie Beratung hierzu können Sie sich durch einen Anruf bei der Beratungshotline der KfW einholen.

Im Folgenden finden Sie eine Sammlung von Themen, Begriffen und Fragen zu denen DENS antworten geben kann und daher Zahnarztpraxen oftmals berät:

– „Abrechnungsfragen zu GOZ und BEMA sowie BEB und BEL“
– „Fragen zur Abrechnung mit der Unfallkasse“
– „Gibt es einen Überblick über die Software für Zahnarztpraxen im Vergleich?“
– „Wie kann man mittels Chargenverfolgung über eine Software die RKI-Hygiene-Richtlinien erfüllen bzw. umsetzen?“
– „Haben Sie eine Liste mit allen Abrechnungsprogrammen am Markt?“
– „Welche Praxissoftware ist zu empfehlen?“
– „Gibt es eine Übersicht über die bei der KZBV zertifizierten Softwareprodukte?“
– „Welche Software zur Materialverwaltung ist empfehlenswert?“
– „Was ist der VDDS? und wieso sollte ich darauf achten, dass mein Anbieter dort vertreten ist?“
– „Wie kann ich in meiner Software die VDDS media – Schnittstelle oder den Labor Client aktivieren?“
– „Wie kann ich aus der Statistik in meiner Praxissoftware dies und das herausfinden.
– “ Wie lese ich meine BWA richtig?“
– „Kennen Sie jemanden, der mir helfen kann in meiner Praxis Qualitätsmanagement ( QM ) einzuführen?“
– „Welches Rechenzentrum empfehlen Sie mir für meine Praxis?“
– „Welche Factoring – Gesellschaft ist im Dentalbereich empfehlenswert?“
– „Wissen Sie, wie man sich als ZMF am einfachsten bzw. günstigsten bzw. am schnellsten zur ZMV weiterbilden lassen kann?“
– „Kennen Sie eine zahnmedizinische Verwaltungsangestellte (ZMV), die gerade einen Job sucht?“
– „Kennen Sie eine eine Abrechnungssoftware, die zu meiner Praxis passt?“
– „Können Sie mir ein Dentalunternehmen empfehlen, welches für mich das Terminmanagement oder die Abrechnung übernimmt?“
– „Welche Abrechnungshilfen für die zahnärztliche Abrechnung gibt es?“
– „Können Sie mir eine externe Abrechnungskraft empfehlen?“
– „Welches ist die günstigste Software für meine Zahnarztpraxis?“
– „Gibt es kostenfreie Software für Zahnärzte?“
– „Wo kann man gratis Programme die für Zahnärzte geeignet sind herunterladen?“
– „Gibt Links für einen schnellen und kostenlosen Download von Zahnarztsoftware?“
– „Welche GOÄ-Positionen können vom Zahnarzt in Rechnung gestellt werden?“
– „Welche Abrechnungsfristen sind zu beachten?“
– „Welche Konsequenzen hat das Patientenrechtegesetz für mich und meine Praxis?“
– „Wie kann ich meine Patienten optimal und rechtssicher aufklären?“
– „Wie kann man Patientenaufklärung in der Zahnarztpraxis am besten dokumentieren?“
– „Wie kann ich für mich und meine Mitarbeiter einen Heimarbeitsplatz einrichten?“
– „Ich möchte, dass eine Mitarbeiterin die Abrechnung von Zuhause aus via das Internet macht.“
– „Wie kann man das am besten realisieren?“
– „Wie kann ich einen Fernzugriff einrichten?“
– „Wie erfülle ich am besten meine Dokumentationspflichten?“
– „Wie kann ich eine papierlose Praxis werden?“
– „Wie arbeitet man am besten ohne Karteikarten?“
– „Gibt es bereits Cloud-Lösungen in der Zahnmedizin?“
– „Welches ist der geeignetste Terminplaner für meine Praxis?“
– „Welches ist das beste elektronische Patientenbestellbuch?“
– „Was versteht man eigentlich unter karteikartenloser bzw. papierloser Praxisführung?“
– „Wo kann man eine kostenfreie Demoversion dieser Software downloaden?“
– „Gibt es eine Marktübersicht über digitale Röntgenprogramme und Intraoralkameras?“
– „Gibt es Zahnarztsoftware nur für Windows oder auch für MAC oder Linux?“
– „Gibt es in der Zahnheilkunde auch Freeware?“
– „Welcher Anbieter hat die beste Hotline?“
– „Wo bekomme ich das Handbuch für diese Gerät oder diese Software her?“
– „Welches sind die Systemanforderungen für diese Software oder dieses Gerät?“
– „Wie kann ich ein iPad in der Praxis nutzen?“
– „Gibt es ein Forum für Abrechnungsfragen?“
– „Welche Wettbewerber gibt es außer DENS, CGM, Compudent, Chremasoft, Dampsoft, Evident und Charly von Solutio noch?“
– „Gibt es Zahnarztsoftware auch als open source oder muss man immer z.B. beim meinem Dentaldepot kaufen?“
– „Kann ich die Zahnarztsoftware vorher testen und vergleichen, ob diese besser ist als die von mir eingesetzte?“
– „Wer ist der Marktführer bei Zahnarztsoftware?“
– „Wie kann ich einen Preisvergleich machen?“
– „Muss ich der KZV mitteilen, dass ich eine neue Software einsetze?“
– „Welche Abrechnungsbereiche deckt das Programm ab? Nur KCH oder auch PAR, KB, IP und ggf. KFO?

Diese Fragen und viele mehr, können wir Ihnen beantworten.
Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular auf www.zahnarztsoftware.de oder rufen uns an.
Wir freuen uns auf Sie!

Nachdem Sie uns Ihre Fragen gestellt und Ihre Wünsche erläutert haben, erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und stellen Ihnen passende Lösungen vor. Sobald Sie sich für eine Lösung entschieden haben und uns den Auftrag für die Umsetzung Ihres Praxisvorhabens geben, legen wir auch schon los. Dabei passiert das meiste im Hintergrund – ohne Ihre laufenden Praxisabläufe zu stören.
Die Umsetzung erfolgt im besprochenen zeitlichen Ablauf und in der Geschwindigkeit, die Sie uns für das Projekt vorgeben. DENS berücksichtigt Ihre Wünsche bei jedem Schritt und sorgt für den korrekten Ablauf. Auf uns können Sie sich verlassen.

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen