Die Telematik-Infrastruktur (TI) sorgt für eine sichere Kommunikation von Leistungserbringern und Institutionen, auch über Sektorgrenzen hinweg. Die Sicherheit der Patientendaten hat hierbei aller höchste Priorität. Viele der bereits bestehenden und auch noch geplanten Funktionen sowie der ursprüngliche Zeitplan für die Einführung der nutzbringenden Anwendungen sind im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, vom Gesetzgeber vorgegenen und festgeschrieben worden.
Ist DENS bzw. DENSoffice von der gematik zugelassen und zertifiziert?
Ja, DENS hat die Zahnarztsoftware DENSoffice durch die gematik für alle bereits geforderten Bereiche zulassen bzw. zertifizieren und listen lassen. Die Bestätigung finden Sie hier.
Ende 2021 sind bereits über 97% aller Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen.
Als erste Anwendungen wurden bisher realisiert:
– das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Das Notfalldatenmanagement (NFDM)
– der elektronische Medikationsplan (eMP) ggf. inkl. der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
– die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
– die elektronische Patientenakte (ePA)
– die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Demnächst kommt dann noch das elektronische Rezept dazu.
Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen speziell für den zahnmedizinischen Bereich.
– das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) bzw. der elektronischen Heil- und Kostenpläne (eHKP)
– das elektronische Bonusheft
Was benötige ich alles für eine funktionierende Telematikinfrastruktur in meiner Praxis?
1.) Einen Konnektor: Dieser bildet die Schnittstelle zwischen dem Praxisverwaltungssystem, den Kartenterminals und der zentralen Telematikinfrastruktur.
2.) Kartenterminals: Sie werden benötigt, um die eGK, den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen. Es wird mindestens ein Kartenlesegerät für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM benötigt. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z.B. Signieren von eAUs und eHKP) sind zusätzliche Kartenlesegeräte in den Behandlungszimmern sinnvoll.
3.) VPN-Dienst – Um sicheren Zugang zur TI zur Verfügung zustellen, benötigen die Praxen den VPN-Zugangsdienst, der unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien über ein virtuelles privates Netzwerk einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.
4.) Praxisausweis (SMC-B-Karte): Mit dem Praxisausweis wird ermöglicht, dass sich eine Praxis gegenüber den Diensten der TI als berechtigter Teilnehmer ausweist. Herausgeber des Praxisausweises sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Produziert wird der Ausweis von sogenannten Trust Service Providern (TSP) wie z.B.Telekom/T-Systems, Bundesdruckerei, Medisign und SHC.
5.) Zahnarztausweis (eHBA oder eZAA)
Dieser ist für jeden Behandler erforderlich und berechtigt zum Abruf oder Speichern von Daten sowie zum digitalen Signieren von Dokumenten und Rezepten.
6.) 2 KIM-Mailadressen – Diese werden für die gesetzeskonforme und sichere Kommunikation zwischen Praxen, Krankenkassen, KZVen etc. benötigt.
Bei DENS können Sie alle Dienstleistungen und Hardwarekomponenten bestellen. Wir freuen uns Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen.