Monatliches Archiv

NFDM

Das Notfalldatenmanagment beinhaltet alle für den Notfall relevanten Informationen. Dies füllt der Patient mit seinem Arzt gemeinsam aus, da der Arzt es mir seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.  Möchte ein Patient nicht alles Relevante gespeichert haben, wie z. B. Medikamente, die auf eine bestimmte Erkrankung hinweisen, wird kein Datensatz angelegt. Es werden hier Informationen über Angehörige, die zu Benachrichtigen sind, oder auch Personen, die im Notfall betreut werden müssen (z.B. pflegebedürftige Angehörige, Kinder) gespeichert. Zusätzlich kann man hier Informationen hinterlegen, ob und wo Dokumente wie ein Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht hinterlegt sind. Eine Kopie des NFDM sollte in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden. Nur im Notfall darf auch ohne Einverständnis des Patienten darauf zugegriffen werden.

EMP

Der elektronische Medikamentenplan (eMP) soll einen Überblick für alle Behandler geben, welche Medikamente zur Zeit oder auf Dauer eingenommen werden und ob Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen. Ebenso sollten frei verkäufliche Medikamente gelistet sein, um Neben- bzw Wechselwirkungen entgegenzuwirken und eine Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu gewähleisten. Der eMP kann in den Praxen, Kliniken oder Apotheken angelegt und bearbeitet werden. Auch ist ein Ausdruck für den Patienten möglich. Eine Kopie des elektronischen Medikamentenplans (eMP) kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein schneller Austausch verschiedener Behandler untereinander. Hier sind alle gesundheitsrelevanten Daten (z.B. Befunde Arztbriefe, Diagnosen) sicher an einem schnell zugänglichen Ort gespeichert. Der Patient verwaltet und entscheidet per App oder PIN, wem er diese Daten zur Verfügung stellt und auch wie lange. Eine Kopie des elektronischen Medikamentenplans (eMP) und des Notfalldatenmangements (NFDM) sollte hier hinterlegt werden. Die Gesundheitspässe, wie das zahnärztliche Bonusheft, Mutter-, Imfpass und U-Heft für Kinder können hier geführt werden.

Gern können Sie sich bei Fragen an uns wenden.

eRezept

Das elektronische Rezept kann über die eRezept-App emfangen und verwaltet werden. Wer noch keine App hat, kann in der Praxis einen Ausdruck bekommen. Es enthält einen Rezept-Code und wird digital signiert. Der Patient kann direkt über die App bei seiner Apotheke anfragen, ob das Medikament vorrätig ist und es vorbestellen, falls nicht, kann er gleich bei anderen Apotheken anfragen und es dort abholen oder auch liefern lassen, dies erspart den Patienten Zeit und unnötige Wege. Eine Familienfunktion erleichtert Angehörigen/Betreuern den Zugriff, um Medikamente zu besorgen. Auch Folgerezepte können im laufenden Quartal schnell und komplikationslos in die App geladen werden.

 

Information der KV Nordrhein betreffend eRezept:

„Ausstellung von Muster 16 in Papierform bis 30. Juni 2022 parallel zur elektronischen Verordnung möglich. Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, Papierrezepte bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sein sollte. Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eRezepten zum
1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.
Mehrfachverordnungen, d. h. die bis zu vier Mal erfolgende Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verordnung hin, können erst per eRezept ausgestellt werden, wenn der eRezept-Server in der Lage ist, diese zu verarbeiten. Dies wird voraussichtlich erst ab 1. Juli 2022 der Fall sein.
Quelle:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Elektronische+Verordnungen/eRezept.html

Highlight-News:

eRezept

Wie die Deutsche-Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, ist die Einführung des eRezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Schreiben, welches der DAZ vorliegt, der gematik mitgeteilt, dass noch nicht flächendeckend alle erforderlichen Systeme zur Verfügung stehen. Einen neuen Stichtag gibt es noch nicht. Wie von uns gewohnt,  werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ähnlich berichtet auch die KZBV als offizielle Stelle auf ihrer Homepage.

Weitere aktuelle News zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) in der Zahnarztpraxis
 
1.) Übergangsfrist für eAU soll verlängert werden
Die Übergangsphase zum Einsatz der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, wird nochmals verlängert. Voraussichtlich bis 30. Juni 2022.
 
Praxen, die die eAU bereits elektronisch an die Kasse des jeweiligen Patienten versenden können, sollen dies auch weiterhin tun. Praxen, welche die Voraussetzungen noch nicht geschaffen haben, bekommen nun wohl letztmalig die Chance doch noch fristgerecht und sanktionsfrei die notwendigen Voraussetzungen für den Versand von eAUs zu schaffen. Dazu gehören u.a. die Lizenzierung, Installation und Einrichtung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
 
2.) Barcode auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gemäß aktueller Vorgaben müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausdruck jetzt einen Barcode enthalten. DENS hat diese neue Anforderung für alle Kunden kostenfrei umgesetzt.
 
3.) eRezept
Ab Januar 2022 soll es bundesweit allen Zahnarztpraxen erlaubt sein, ihren Patienten eRezepte anstelle des bisherigen Rezeptformulares (Muster 16) auszustellen. Um dies zu ermöglichen, bietet DENS seinen Kunden und allen anderen interessierten Praxen eine zertifizierte Cloudsoftware-Lösung zur Erstellung von eRezepten an. Nach derzeitigem Stand erfolgt die verbindliche Einführung anscheinend doch erst ab dem dritten Quartal 2022. Somit haben alle Praxen ausreichend Zeit, um die im Umfeld des eRezepts erforderlichen technischen Maßnahmen realisieren zu können.
 
4.) Signatur
eRezepte und andere relevante elektronische Dokumente im Gesundheitswesen sollten mittels qualifizierter elektronische Signatur (QES) über den sogenannten Heilberufeausweis (HBA) signiert (unterschrieben) werden. Hierfür kommen unterschiedliche Signaturtypen infrage:
– die Einzelsignatur, für die pro Dokument jeweils die Eingabe des eHBA-PINs erforderlich ist
– die Stapelsignatur, bei der mehrere Dokumente zusammen in einem Schritt signiert werden, sodass die Eingabe des eHBA-PINs nur einmal erforderlich ist
-die Komfortsignatur, bei der bei gestecktem HBA und einmaliger PIN-Eingabe anschließend über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zu maximal 250 Dokumente elektronisch signiert werden können. Da der eHBA während des Komfortsignaturmodus im Kartenterminal verbleiben muss, sollte dieses an einem sicheren Ort stehen, wie z.B. im Büro und nicht öffentlich zugänglich an der Rezeption. Während die Einzel- und Stapelsignatur bereits in vielen Praxen zur Anwendung kommen, ist die Komfortsignatur bisher noch nicht weit verbreitet. Voraussetzung, um die Komfortsignatur überhaupt nutzen zu können ist ein Konnektor mit dem sogenannten PTV4+ Firmware-Update sowie entsprechender ggf. kostenpflichtiger Lizenz vom Konnektorhersteller. Mit eZahnarztausweisen der Generation 0 bzw. ZOD-Karten kann die Komfortsignatur derzeit nicht genutzt werden. Die gematik arbeitet hier bereits an einer Lösung.
 

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de und zut log4j-Thematik gibt es mehr hier in einem Artikel vom Quintessenz-Verlag.

Für mehr Informationen können wir Ihnen auch die Homepage der gematik empfehlen. Dort gibt viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die das eRezept, sowie der ePA und eMP.

In DENSoffice, der beliebten Praxissoftware für Zahnärzte, ist die Funktion „Impfungzertifikaterstellung“ nicht enthalten und da Impfungen nicht über die KZV abgerechnet wird, wird diese Funktion auch nicht im Zusammenhang mit einem Update eingepflegt werden.  Da wir Sie aber selbstverständlich auch in diesem Punkt gerne unterstützen möchten, können wir Ihnen mit einem wertvollen Tipp bzw. Kontakt weiterhelfen. Unser Partner für Impfzertifikate in der Zahnarztpraxis ist der sehr sympathische Johannes Teltscher von der maxbenedikt GmbH. Alle notwendigen Information können Sie von ihm bzw. seiner Firma bekommen. Sie erreichen ihn per Email oder telefonisch unter 059412059211. Bitte teilen Sie ihm bei Kontaktaufnahme mit, dass die Empfehlung von DENS kommt. Vielen Dank.

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder unsere Unterstützung wünschen, dann helfen wir sehr gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Email oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

Mehr Informationen über DENS gibt es auf www.zahnarztsoftware.de

Da der secunet Konnektor Java Bibliotheken log4 einsetzt, haben wir dort für unsere Kunden nachgefragt und auch hier dürfen wir die gute Nachricht weiterleiten, dass der secunet Konnektor von der Schwachstelle zum Glück nicht betroffen ist. Dies gilt für alle Versionen der Konnektor Firmware.

Auch die zentralen Komponenten des VPN Zugangsdienstes von Bertelsmann/arvato und des Fachdienstes kim+ sowie des Fachdienste-Portals (SSP) sind nicht von der Schwachstelle betroffen, da die betroffenen Bibliotheken dort nicht im Einsatz sind. Jedoch sind alle bisher veröffentlichten Versionen des arvato kim+ Clientmoduls potenziell von dem aktuellen Problem betroffen.

Nach aktueller Analyse sehen wir ein Risiko vor allem dann, wenn das arvato kim+ Clientmodul über das Internet erreichbar ist. Wir empfehlen im ersten Schritt die Konfiguration zu prüfen und anzupassen, sodass das kim+ Clientmodul nur im LAN erreichbar ist. Zur finalen Behebung der Schwachstelle wird zeitnah eine aktualisierte, abgesicherte Version des kim+ Clientmoduls auf dem bekannten Downloadpunkt bereitgestellt. Es wird dringend empfohlen, diese aktualisierte Version schnellstmöglich zu installieren.

Nachtrag: hiermit informieren wir Sie, dass auf dem bekannten Downloadpunkt  ab sofort eine aktualisierte, abgesicherte Version des kim+ Clientmoduls (V 1.4.1.2) zum Download bereitgestellt wird. Diese Version enthält die Log4j-Bibliothek in der Version 2.16.0 und behebt somit die unter CVE-2021-44228 bekannt gewordenen Schwachstellen. Bitte setzen Sie für Neu-Installationen nur noch diese Version ein und aktualisieren Sie bereits installierte Versionen des kim+ Clientmoduls gemäß Anwenderhandbuch, Kap. 4.3.8 (-> steht auch im Self-Service Portal zur Verfügung). Zur Aktualisierung muss lediglich der Installer ausgeführt werden, vorhandene Konfigurationseinstellungen bleiben erhalten.

Sollten Sie Fragen haben zu diesem Artikel oder Untersützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Email oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

Log4j

DENSoffice und DENSonTime sind von der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) und der gematik gefundenen Sicherheitslücke, verursacht durch Log4j/log4shell Bibliothek (Java), nicht betroffen.

Auch die Programme TeamViewer und Anydesk, welche wir für die Fernwartung benutzen, sind laut Auskunft der betreffenden Firmen unbedenklich.

FAZIT: Zum Glück ist DENS mit den beliebten Produkten DENSoffice und DENS.onTIME nicht von der aktuellen weltweiten Sicherheitslücke betroffen. DENS verwendet kein Java und hat auch die Log4J Bibliothek nicht integriert, sodass diesbezüglich also Entwarnung gegeben werden kann.

Wir wünschen unseren Kunden eine schöne Weihnachtszeit.

 

Informationen zur Schwachstelle:

Log4j ist eine Protokollierungsbibliothek für Java-Anwendungen. Der Exploit enthält eine schwerwiegende Sicherheits-Schwachstelle, die es Angreifern ermöglicht, auf dem Zielsystem eigenen Programmcodes auszuführen. Dies kann zum Beispiel Schadcode sein (Stichwort Erpressung durch Verschlüsselung) oder auch Malware in Form, dass die Rechenleistung des betroffenen PCs  von den Angreifern für das Schürfen von Bitcoins verwendet wird. Der Rechner wird somit langsamer. Die kritische Schwachstelle hat Auswirkungen auf wirklich alle aus dem Internet erreichbaren Java-Anwendungen, die mithilfe von log4j Teile der Nutzeranfragen protokollieren. Eine Liste der bekanntesten betroffenen Programme finden Sie hier.

 

Handlungsanweisungen für Betroffene:

  1. Feststellen, ob betroffen oder nicht – z.B. indem man nach der Datei „*log4j*“ im Windos Explorer alle Festplatten und Ordner durchsucht.
  2. Falls betroffen, nicht zwingend benötigte Systeme abschalten und die Bibliothek mindestens auf Version 2.15 patchen.

Nachtrag: Neuer Scanner prüft, ob das eigene System bezüglich Log4shell betroffen ist.

Zitat: „Die Sicherheitslücke Log4shell betrifft eine sehr weit verbreitete Java-Bibliothek. Viele Betroffene erfahren erst davon, nachdem sie Opfer eines Angriffs geworden sind. Ein neues Tool soll helfen. Das Bundesamt für Informationstechnik hatte die Sicherheitslücke Log4shell in der Protokollierungsbibliothek Log4j im Dezember als extrem kritische Bedrohungslage bewertet und damit die höchstmögliche Warnstufe gewählt. Die Sicherheitsfirma Sec-Research hat einen kostenlosen Scanner entwickelt, der prüft, ob eine Website von dem Problem betroffen ist. Zunächst war die Schwachstelle bei Minecraft-Websites bekannt geworden. Schnell wurde deutlich, dass viele weitere bekannte Dienste wie Steam oder die iCloud betroffen sein dürften – insgesamt sind es laut Cybersicherheitsexperten wohl Millionen von Web-Applikationen. Denn die betroffene Bibliothek ist sehr weit verbreitet. Das neue Tool scannt eine Website, Webapps oder ganze Domains und Subdomains. Alle Unterseiten würden untersucht, heißt es auf der Homepage. So sollen alle möglichen Eintrittsvektoren gefunden werden. Dafür muss man lediglich die URL eingeben und bekommt das Ergebnis des Scans anschließend per Mail.“

 

Die Telematik-Infrastruktur (TI) sorgt für eine sichere Kommunikation von Leistungserbringern und Institutionen, auch über Sektorgrenzen hinweg. Die Sicherheit der Patientendaten hat hierbei aller höchste Priorität. Viele der bereits bestehenden und auch noch geplanten Funktionen sowie der ursprüngliche Zeitplan für die Einführung der nutzbringenden Anwendungen sind im „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E-Health-Gesetz, vom Gesetzgeber vorgegenen und festgeschrieben worden.

 

Ist DENS bzw. DENSoffice von der gematik zugelassen und zertifiziert?

Ja, DENS hat die Zahnarztsoftware DENSoffice durch die gematik für alle bereits geforderten Bereiche zulassen bzw. zertifizieren und listen lassen. Die Bestätigung finden Sie hier.

Ende 2021 sind bereits über 97% aller Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen.

Als erste Anwendungen wurden bisher realisiert:

– das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) Das Notfalldatenmanagement (NFDM)
– der elektronische Medikationsplan (eMP) ggf. inkl. der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
– die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
– die elektronische Patientenakte (ePA)
– die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Demnächst kommt dann noch das elektronische Rezept dazu.

Darüber hinaus gibt es weitere Neuerungen speziell für den zahnmedizinischen Bereich.

– das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) bzw. der elektronischen Heil- und Kostenpläne (eHKP)

– das elektronische Bonusheft

 

Was benötige ich alles für eine funktionierende Telematikinfrastruktur in meiner Praxis?

1.) Einen Konnektor: Dieser bildet die Schnittstelle zwischen dem Praxisverwaltungssystem, den Kartenterminals und der zentralen Telematikinfrastruktur.

2.) Kartenterminals: Sie werden benötigt, um die eGK, den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einzulesen. Es wird mindestens ein Kartenlesegerät für die medizinischen Fachangestellten am Empfang für das VSDM benötigt. Für die künftigen medizinischen Anwendungen (z.B. Signieren von eAUs und eHKP) sind zusätzliche Kartenlesegeräte in den Behandlungszimmern sinnvoll.

3.) VPN-Dienst – Um sicheren Zugang zur TI zur Verfügung zustellen, benötigen die Praxen den VPN-Zugangsdienst, der unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien über ein virtuelles privates Netzwerk einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.

4.) Praxisausweis (SMC-B-Karte):  Mit dem Praxisausweis wird ermöglicht, dass sich eine Praxis gegenüber den Diensten der TI als berechtigter Teilnehmer ausweist. Herausgeber des Praxisausweises sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Produziert wird der Ausweis von sogenannten Trust Service Providern (TSP) wie z.B.Telekom/T-Systems, Bundesdruckerei, Medisign und SHC.

5.) Zahnarztausweis (eHBA oder eZAA)
Dieser ist für jeden Behandler erforderlich und berechtigt zum Abruf oder Speichern von Daten sowie zum digitalen Signieren von Dokumenten und Rezepten.

6.) 2 KIM-Mailadressen – Diese werden für die gesetzeskonforme und sichere Kommunikation zwischen Praxen, Krankenkassen, KZVen etc. benötigt.

Bei DENS können Sie alle Dienstleistungen und Hardwarekomponenten bestellen. Wir freuen uns Sie bei dem Thema unterstützen zu dürfen.

Praxisübergabe optimal vorbereiten

Mindestens 3, besser 5 Jahre, vor dem geplanten Ruhestand, sollte jeder Praxisinhaber den Verkauf seiner Praxis vorbereiten, wenn er nicht am Ende ohne Käufer dastehen möchte. Wir bei DENS sind hier gerne ihr erster Ansprechpartner und unterstützen Sie dabei, die richtigen Dinge zum richtigen Zeitpunkt anzugehen. Planen Sie heute ihre persönliche Erfolgsgeschichte und kontaktieren Sie uns. DENS und seine Partner stehen ihnen gerne zur Seite.

Bedenken Sie, dass die Zahl der Zahnarztpraxen, welche ohne Nachfolger geschlossen wurden, in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist. Grund hierfür ist meist nicht, dass die Praxen betriebswirtschaftlich oder organisatorisch nicht gut aufgestellt sind, sondern es aufgrund des demograpfischen und gesellschaftlichen Wandels einfach aktuell deutlich mehr Angebot als Nachfrage. Es fehlt also an potenziellen Nachfolgern, welche ihre Praxis übernehmen möchten. Wir empfehlen Ihnen, sich daher rechtzeitig mit dem Thema Praxisabgabe zu beschäftigen.

Die aktuelle Situation wird sich unserer Meinung nach sogar noch verschärfen. Die meisten der heute niedergelassene Zahnärzte sind deutlich als 50 Jahre. In den nächsten 5 Jahren werden voraussichtlich mehr als 10.000 niedergelassene Zahnärzte ihre Praxis abgeben wollen. Soviele gleichzeitig wie niemals jemals zuvor.

4 Phasen einer Zahnarztpraxis

Gründung

  • Aufbau der Praxis und des Praxisteams
  • Sammeln von Erfahrungen und Steigerung von Qualifikation und Know-how
  • Bekannt werden, i.d.R. durch Marketing unterstützt

Wachstumsphase

  • Erweiterung des Patientenstamms und des Behandlungsspektrums
  • Steigerung der Umsätze und Gewinne

Konsolidierungsphase

  • Höhepunkt der Praxisentwicklung
  • Festigung Patientenstamms und Umsatz
  • Höchster Praxiswert

Abgabephase

  • Nachfolgesuche
  • Bewertung der Interessenten
  • Einarbeitung Nachfolger
  • Übergabe

 

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen