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Technische Voraussetzungen für das eRezept

Voraussetzung für das eRezept ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mindestens mit dem sogenannten E-Health-Konnektor.

Um aber die für das eRezept sinnvolle Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PTV4+) notwendig.

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

  • aktivierter elektronischer Heilberufsausweis mit PIN für die qualifizierte elektronische Signatur (mindestens Generation 2.0 für Komfortsignatur)
  • Software zur Erstellung von eRezepten
  • Sinnvollerweise auch ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer, um dort mittels Komfortsignatur eRezepte auszustellen und elektronisch signieren zu können.
  • Für einen Tokenausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300dpi erforderlich. Dazu sind die meisten modernen Laser- oder Tintenstrahldrucker in der Lage. Wichtig ist ein sauberer Ausdruck, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen. Patientinnen und Patienten müssen Karte und PIN bei ihrer Kasse beantragen.

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. DENS hilft mit Rat und Tat.

www.zahnarztsoftware.de

eRezept

Das elektronische Rezept kann über die eRezept-App emfangen und verwaltet werden. Wer noch keine App hat, kann in der Praxis einen Ausdruck bekommen. Es enthält einen Rezept-Code und wird digital signiert. Der Patient kann direkt über die App bei seiner Apotheke anfragen, ob das Medikament vorrätig ist und es vorbestellen, falls nicht, kann er gleich bei anderen Apotheken anfragen und es dort abholen oder auch liefern lassen, dies erspart den Patienten Zeit und unnötige Wege. Eine Familienfunktion erleichtert Angehörigen/Betreuern den Zugriff, um Medikamente zu besorgen. Auch Folgerezepte können im laufenden Quartal schnell und komplikationslos in die App geladen werden.

 

Information der KV Nordrhein betreffend eRezept:

„Ausstellung von Muster 16 in Papierform bis 30. Juni 2022 parallel zur elektronischen Verordnung möglich. Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, Papierrezepte bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sein sollte. Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eRezepten zum
1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.
Mehrfachverordnungen, d. h. die bis zu vier Mal erfolgende Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verordnung hin, können erst per eRezept ausgestellt werden, wenn der eRezept-Server in der Lage ist, diese zu verarbeiten. Dies wird voraussichtlich erst ab 1. Juli 2022 der Fall sein.
Quelle:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Elektronische+Verordnungen/eRezept.html

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