Monatliches Archiv

DENS stellt allen Kunden, welche DENSoffice in der Zahnarztpraxis nutzen, kostenfrei eine sehr hilfreiche Schnittstelle zur Digitalen Planungshilfe und Synadoc/Signadoc zur Verfügung.

Um ZE-Planungen schnell und korrekt erstellen und in das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) überführen zu können, empfieht DENS dringend den Einsatz der folgenden Produkte der Synadoc AG:

  • Digitalen Plaungshilfe (DPF) – die Software wird von Synadoc entwickelt und von der KZBV bzw. den KZVen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um die Standardversion, welche im Funktionsumfang deutlich geringer ist als die Vollversion von Synadoc.
  • Synadoc – die Software hat einen deutlich größeren Funktionsumfang wie die digitale Planungshilfe und stellt die Basisversion der Produktpalette von Synadoc dar.
  • Signadoc – enthält alle Funktionen von Synadoc und darüber hinaus kann diese Version noch viel mehr, wie z.B. automatisierte Aufklärungen für die implantologische Leistungen und Wurzelbehandlungen.

Das neue Update der Digitale Planungshilfe finden Sie hier. Den Bestellschein für Synadoc finden Sie hier. Den Bestellschein für Signadoc finden Sie hier.

Firmware-Update für ORGA 6141 online Geräte mit FW-Version 3.7.2, 3.7.4 und 3.8.0

Es wird dringend empfohlen, die aktuelle Firmwareversion 3.8.1 einzuspielen. Sofern dies nicht automatisch über den Konnektor erfolgt ist (Empfehlung der gematik)

Die aktuelle Firmware auf Ihrem ORGA 6141 online überprüfen Sie wie folgt:

Drücken Sie die Taste Menü
Wählen Sie den Menüpunkt Service, bestätigen Sie mit ok
Wählen Sie den Menüpunkt Status, bestätigen Sie mit ok
Die aktuelle Firmwareversion wird angezeigt

 

Die neue Version 3.8.1 ist seit Dezember 2021 verfügbar. Bitte führen Sie das Update von der Version 3.8.0 auf die 3.8.1 zeitnah durch, insofern kein automatisches Update stattgefunden hat. Sollten Sie noch mit der Version 3.7.2 oder 3.7.4 arbeiten, führen Sie das Update bitte direkt durch, da die Version 3.7.2 bereits Ende 2020 und die Version 3.7.4 Ende 2021 ihre Zulassungen verloren haben.

Die gematik hat ein Video veröffentlicht, wie die Aktualisierung des ORGA 6141 online über den secunet Konnektor angestoßen werden kann:

⇒Zur Videoanleitung auf youtube

 

Die Firmwareversion 3.8.0 für ORGA 6141 online enthält folgende neue Funktionen:

  • Neue Bootsequenz direkt nach dem Einschalten des Terminals (weißes Ingenico
  •    Healthcare Logo auf schwarzem Hintergrund für ca. 5-6 Sekunden gefolgt von
  •    einem kreisumlaufenden Boot-Symbol)
  • Betrieb des Terminals an einer Signaturanwendungskomponente (SAK)
  • Verbindungsaufbau zu einem VPN-Gateway über eine IPsec VPNVerbindung
  • Terminal Konfigurationen und Betriebszustände via QR-Codes auslesen
  • Admin-Session Hinweis-Bildschirm bei Inbetriebnahme eines
  •    Neugerätes
  • Im- und Export von Geräte-Parametern via USB-Stick
  • Darstellung der aktuellen Uhrzeit und des Datums bei Konfiguration eines NTP
  •    Clients
  • Hinweis auf nahes Ende der Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT
  • Auslesen der ICCSN und der Verfallsdaten der Zertifikate einer gSMC-KT beim
  •    Einzeltest der Kontaktiereinheiten
  • Timeout-Watchdog: Gerät startet automatisch neu bei einem „SystemFreeze“
  • Neues Schriftbild
  • Anpassungen der Ausgabemöglichkeiten und Format (u.a. Logo-Ausgabe, Font,
  •    weitere Schriftgrößen) für Display Meldungen an den Bediener.
  • Vergrößerung der Pop-Up-Textboxen für Status- und Fehlermeldungen am
  •    Terminal-Display.
  • Ergänzung kleinerer Schriftgrößen für Anzeigen und einer
  •    Fortschrittsbalkendarstellung im Bereich der Download-Image-Inhalt

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Email oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Ab dem 01.07.2022 wird es neue ZE-Kürzel bei dem eHKP (elektronischer Heil- und Kostenplan) geben. Zudem wird das EZB (elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren) eingeführt, die elektronische Übermittlung der Antragsformulare an die Krankenkasse für die Bereiche Zahnersatz/Kieferbruch/Kieferorthopädie und ab 01.01.2023 auch für Parodontologie.

Der allgemeine Ablauf

Nachdem die Entscheidung über die geplante Versorgung in der Praxis gefallen ist, wird der Heil- und Kostenplan erstellt. Der Patient erhält eine Erklärung (Anlage 14 a, Formular 3c,d,e) bezüglich Aufklärung und Einverständnis für die geplante Behandlung in für ihn übersichtlicher Form, wo alle relevanten Daten der prothetischen Versorgung zusammen gefasst werden.

Die Praxis versendet via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) den Heil- und Kostenplan als elektronischen Datensatz an die Krankenkasse und erhält auch zeitnah auf diesem Weg einen elektronischen Antwortdatensatz direkt in das PVS (Praxisverwaltungssystem), welcher dann die Genehmigung oder Änderung enthält.

Ihr PVS System verarbeitet die Daten und nimmt automatisch Änderungen in der Festlegung des Festzuschusses oder der Höhe des Bonus vor. Der Patient erhält ein Genehmigungsschreiben der Krankenkasse mit allen Informationen.

Auf diesem Weg ist eine große Zeitersparnis von der Planung bis zum Beginn der Behandlung gewährleistet und die Behandlung kann zeitnah begonnen werden.

eHKP / Änderung der Befund und Planungskürzel

Befundkürzel

Viele Kürzel im Bereich Befund sind gleich geblieben, folgende Befundkürzel wurden verändert:

Erneuerungsbedürftiger herkömmlicher Zahnersatz:

Alle Kürzel zur Kennzeichnung der Erneuerungsbedürftigkeit haben jetzt ein „w“ am Ende.
Neu sind:
bw = erneuerungsbedürftiges Brückenglied
pkw = erneuerungsbedürftige Teilkrone

Erneuerungsbedürftige Sekundärteleskope:
t2w = erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone

Suprakonstruktionen:
Die Kürzel „i“ für ein intaktes Implantat und „sw“ für eine zu erneuernde Suprakon-
struktion sind entfallen

Intakte Versorgung:
sb = implantatgetragenes Brückenglied
se = ersetzter Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
sk = implantatgetragene intakte Krone
so = implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit ersetztem Zahn
st =  implantatgetragene Teleskopkrone

Zu erneuernde Suprakonstruktion:
sbw = erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied
sew = ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn einer implantatgetragenen (Teil-) Prothese
skw = erneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone
sow = erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement (Kugel-knopfanker, Steg u. Ä.) mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
stw = erneuerungsbedürftige implantatgetragene Teleskopkrone

Therapiekürzel

Viele Kürzel im Bereich der Regelversorgung und der Therapieplanung sind gleich geblieben, folgende haben sich verändert:

Sekundärteleskope:
Passend zum neuen Befundkürzel „t2w“ wurden folgende Therapiekürzel festgelegt:
T2 = Sekundärteil einer Teleskopkrone
T2M = Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
T2V = Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung

Suprakonstruktionen:
Standardkürzel wie SK, SKM, SKVO, ST, STM etc. sind bereits eingeführt. Verbindlich
sind darüber hinaus jetzt folgende Kürzel:
SB = implantatgetragenes Brückenglied
SBV = implantatgetragenes Brückenglied mit vestibulärer Verblendung
SBM = implantatgetragenes vollkeramisches oder keramisch vollverblendetes Brückenglied
SE = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
SEO = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese mit Stegverbindung
SO = implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit
zu ersetzendem Zahn (SO dient dem Ersatz des bisher häufig unpräzise genutzten Kürzels „SR“)

Eine Übersicht über aller zulässigen Befund- und Therapiekürzel finden sie bei der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).

Im Bemerkungsfeld wird es eine Auswahlliste, auch mit Mehrfachauswahl, geben. Ist die entsprechende Bemerkung nicht dabei, ist diese in dem Feld ‚zusätzliche Erläuterungen‘ als Freitext einzutragen, was unter Umständen zu einer längeren Bearbeitung des eHKP’s führen kann.

Der voraussichtliche Zuschuss oder Härtefall wird in den dafür vorgesehenen Felder eingetragen.

gleich- / andersartige Versorgung

Nicht zuschussfähige GOZ-Positionen dürfen auf keinen Fall mit aufgeführt werden! Dies betrifft insbesondere funktionsanalytische Leistungen (FAL) oder implantologische Leistungen! Hierfür ist eine private Vereinbarung nach §8 Abs. 7 BMV-Z mit §12 SGB V zu treffen.

TIPP!

Es bietet sich an, ein Schriftstück zu entwerfen, auf dem alle Kosten nochmal aufgeschrieben und aufaddiert werden, um dem Patient eine Übersicht über aller Kosten und eine Gesamtsumme zu geben! Hier können dann auch die Kosten für evtl. Begleitleistungen und Mehrkostenvereinbarungen nach §28 SGB V mit aufgelistet werden.

 

Eine Beantragung in Papierform ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Programmierfehlern oder technischen Störungen.

 

DENS möchte Sie in der Vorbereitung und Umsetzung auch hierbei wieder als verlässlicher Partner unterstützen!

Fall Sie mit Ihrer Praxis noch nicht in der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden sind, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@dens-berlin.com.

Gern stehen wir Ihnen auch bei dieser Umstellung zur Seite!

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

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