GOZ 3010a – Analogposition für Schutzausrüstung

Die ausufernden Kosten für die persönliche Schutzausrüstung, die die ohnehin stark getroffenen Praxen schultern müssen, um ihre Patienten versorgen zu können, wird dank eines Beschlusses, den das Beratungsforum herbeiführen konnte, ab dem 08.04.2020 honoriert. Die sogenannte Corona-Hygiene-Pauschale kann je Sitzung mit der Analogziffer 3010a GOZ zum 2,3- – fachen Satz mit 14,23 € berechnet werden.

Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen: Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.- – Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3- – fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz bringen.

ACHTUNG: Ein erhöhter Hygieneaufwand kann nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.

Dieser Beschluss tritt am 08. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 202

DENS-Kunden, finden im folgenden Video eine Anleitung, wie die neue Leistung 3010a angelegt wird.

 

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