Corona-Hygienepauschale

Ausweitung der Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und der Beihilfe von Bund und Ländern auf eine Ausweitung der Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verständigt.

Das von ihnen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung damit um zwei Monate aus.

Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung soll Zahnärzten helfen, die Hygienelasten der Corona-Krise etwas abzufedern.

Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung bei Inanspruchnahme einer versicherten Privatleistung.

Beschlüsse des Beratungsforums:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Beratungsforum_Beschluesse.pdf

Position des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/COVID_Hygienekosten_GOZ.pdf

Quelle: Bundeszahnärztekammer

Mehr hilfreiche Informationen finden Sie unter www.zahnarztsoftware.de

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