Neue Regelungen zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis

Ab dem 25.05.2018 trit die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Da es in der Zahnärzteschaft noch viele Fragen zur DSGVO und den neuen Vorgaben gibt, hat die Bundeszahnärztekammer ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, in welchem dargelegt wird, worauf Praxisinhaber achten sollen.

Das Merkblatt stellt 5 Maßnahmen zum besseren Datenschutz heraus, welche hier kurz aufgelistet werden:

  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Das Verarbeitungstätigkeiten-Verzeichnis
  • Die Schwachstellenanalyse
  • Die Datensicherheit
  • Die Papierform (Beschreibung der Datenschutzpflichten in der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern)

Sollten Sie wollen, dass wir Ihnen das Merkblatt per Email zusenden, stellen Sie bitte eine entsprechende Anfrage über unser Kontaktformular

Quelle: www.bzaek.de

 

 

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