PSI – Hinweise und Anleitung zur Erhebung

Der PSI bietet einen orientierenden Überblick über das Vorliegen und/oder die Schwere einer parodontalen Erkrankung und den Behandlungsbedarf. Er ist auch geeignet, Erkrankungsrezidive aufzudecken.

Der PSI ist auch bei Kindern und Jugendlichen – allerdings in eingeschränkter Form – anwendbar. Damit gibt es eine Grundlage für die Frühdiagnostik der marginalen Parodontitis; bereits im Kindesalter kann es zum Auftreten einer Parodontalerkrankung kommen. Da diese frühe Form der Parodontitis an den Sechs-Jahr-Molaren und an den Schneidezähnen beginnt, wird die Messung bei Kindern an den bleibenden Zähnen 11, 31 und an den Sechs-Jahr-Molaren vorgenommen.

Im reinen Milchgebiss kann der PSI keine Anwendung finden.

Die Erhebung des PSI ist besonders bei entsprechender Vorerkrankung oder bei Auftreten einer aggressiven Parodontitis bei nahen Familienangehörigen (Eltern, Geschwistern) wichtig.

Parodontaler Screening-Index

1. Erhebung

Die Messung des Parodontalen Screening-Index (PSI) bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an den Indexzähnen 11, 16, 26, 31, 36, 46 bzw. bei deren Fehlen an den benachbarten bleibenden Zähnen. Der Durchbruch dieser Zähne sollte abgeschlossen sein.

Die Messung des PSI bei Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt an allen vorhandenen Zähnen mit Ausnahme der Weisheitszähne.

2. Befunderhebung

Der Befund wird mittels einer Messsonde (WHO-Sonde) mit halbkugelförmiger Spitze und Markierung (schwarzes Band zwischen 3,5 und 5,5 mm) erhoben. Zur Erhebung ist das Gebiss in Sextanten eingeteilt. Aufgezeichnet wird der höchste Wert je Sextant:

  • Code 0 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), keine Blutung, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
  • Code 1 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Blutung auf Sondieren, kein Zahnstein und keine defekten Restaurationsränder,
  • Code 2 = schwarzes Band bleibt vollständig sichtbar (Sondierungstiefe < 3,5 mm), Zahnstein und/oder defekte Restaurationsränder,
  • Code 3 = schwarzes Band bleibt teilweise sichtbar (Sondierungstiefe 3,5 mm – 5,5 mm),
  • Code 4 = schwarzes Band verschwindet ganz (Sondierungstiefe > 5,5 mm).

Wird an einem Parodontium ein Wert von Code 4 gemessen, wird für den Sextanten die Messung beendet und für den Sextanten ein Wert von Code 4 eingetragen.

Sextanten ohne oder mit nur einem Zahn werden durch ein „X“ kenntlich gemacht.

Hinweis: Falls beim Sondieren von Taschen, sich purulentes Exsudat entleert, ist dies der Blutung gleichzustellen.

Klinische Abnormitäten (z. B. Furkationsbeteiligungen, mukogingivale Probleme, Rezessionen von 3,5 mm und mehr, Zahnbeweglichkeit) werden durch einen Stern „*“ gekennzeichnet.

3. Patienteninformation

Der Versicherte erhält eine Information über das Untersuchungsergebnis, den möglichen Behandlungsbedarf, die Notwendigkeit zur Erstellung eines klinischen und eines röntgenologischen Befunds sowie zur Stellung der Diagnose. Diese Informationen erfolgen in einer für den Versicherten verständlichen Art und Weise auf dem Vordruck 11 der Anlage 14a zum BMV-Z.

4. Abrechnung

Die Leistung nach Nr. 04 kann in einem Zeitraum von zwei Jahren einmal abgerechnet werden.

Sie kann nicht während einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen abgerechnet werden.

Der PSI ist anrechenbar nach Ablauf von mindestens sieben „Leerquartalen“.

Veranstaltungen

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