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Nutzer Ihrer Webseite müssen ab sofort aktiv in die Nutzung von Cookies einwilligen

Dies entschied am 1. Oktober der Europäische Gerichtshof, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Online-Gewinnspielanbieter klagte, weil dieser mit einem voreingestellten Cookie personenbezogene Daten an Sponsoren und Kooperationspartner weiterleitete.

Aktives Häkchen ins Leere Feld

Das Urteil besagt, dass es nunmehr nicht ausreichend ist, dass man das Häkchen bei den Cookies entfernen kann. Es muss ein leeres Feld vorhanden sein, und das Häkchen muss von dem Nutzer aktiv in ein leeres Feld gesetzt werden. Ein voreingestelltes Kästchen erteilt nicht die erforderliche Einwilligung in die Verwendung von Cookies seitens des Nutzers.

Zudem besagt das Urteil, dass der Anbieter genaue Angaben zu den gespeicherten oder abgerufenen Daten macht, seien diese personenbezogen oder nicht. So müssen Details zu Funktionsdauer und Zugriffsmöglichkeiten Dritter für den Nutzer sichtbar angegeben werden.

Dies soll die Privatsphäre der Nutzer vor Eingriffen schützen, insbesondere vor „Hidden Identifiers“ oder ähnliches, was in das Gerät eindringen könnte. Aus diesem Grund muss die Einwilligung konkret und persönlich erteilt werden.

Zurückführung auf die DSGVO

Laut Artikel 6 der DSGVO muss eine Person in jegliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten konkret einwilligen. Nur dann ist diese Datennutzung auch rechtsmäßig. Daher muss die Erlaubnis des Nutzers für die Verwendung der Cookies explizit eingeholt werden.

Am 14. Januar stellt Microsoft die Sicherheitsupdates für Windows 7 ein. Damit einhergehend wird auch der Support für Windows 8/8.1 Skylake-Prozessoren, Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2 eingestellt. Das bedeutet für Sie als Praxisinhaber, dass Sie lieber heute als morgen die EDV Ihrer Praxis zukunftsorientiert umstellen und sobald wie möglich auf Windows 10 und aktuelle Hardware umsteigen sollten.

Was bedeutet der Wegfall des Supports und warum sollte ich umsteigen?

Die Sicherheitsupdates, die Microsoft regelmäßig für seine Betriebssysteme liefert, dienen dem Schutz vor Angriffen auf das System. Im Mai 2019 wurden durch „The Independent IT-Security Institute“ hunderte Millionen kriminelle Schadprogramme erfasst, vor denen Sie mit dem Wegfall der Sicherheitsupdates nicht mehr geschützt wären. Ihr PC kann dabei nicht nur durch das Internet angegriffen werden, sondern auch mit schädlicher Software versteckt im Treiber eines billigen Hardwareteils oder als scheinbar harmloser Anhang in einer E-Mail.

Es ist nicht nur möglich, dass durch einen solchen Angriff Ihre Daten vollständig verloren gehen, sondern Sie sind auch verantwortlich für deren Sicherheit, insbesondere wenn es sich um Patientendaten handelt. Mit den neuen Datenschutzgesetzen sind Sie als Inhaber dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass in Ihrer Praxis alle personenbezogenen Daten rechtsgemäß aufbewahrt sind. Sollte dies wegen fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr gewährleistet sein, müssen Sie dafür gerade stehen, und das kann sehr schnell sehr teuer werden!

Muss ich wechseln? Was für Möglichkeiten habe ich?

Zum einen gibt es die Möglichkeit den Support von Windows 7 bis 2023 weiter zu führen. Aber hier ist es fragwürdig, ob dies sich lohnt. Diese Lizenzverlängerung kostet meist mehr als ein Upgrade auf das neue Betriebssystem, und dieser Service ist für Großunternehmen gedacht, die viele hundert Lizenzen als Volumenlizenzen gekauft haben . Die Möglichkeit des offiziellen, kostenlosen Updates ist leider abgelaufen, da dies laut Microsoft nur bis 2016 möglich war. Wer also bis dahin nicht von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, muss jetzt anderweitig eine Lösung finden.

Je nachdem wie Ihre Praxis ausgestattet ist, könnte es notwendig sein, weitere Upgrades durchzuführen. Bei vielen Praxen könnte es ausreichen, den PC mit dem neuen Betriebssystem zu versehen, und das Netzwerk wie gewohnt weiterbenutzen.  Es gibt jedoch auch Fälle, wo über den PC hinaus auch der Server oder angebundene Systeme auch ein Update benötigen. So fällt beispielsweise gerne in Vergessenheit, dass zugehörige Röntgensoftware oder Bilddatenbanken ebenfalls ein Update benötigen könnten, um mit dem neuen Betriebssystem kompatibel zu sein.

Wann muss ich wechseln?

Unsere Empfehlung: so bald wie möglich. Der 14. Januar scheint zwar noch weit entfernt, steht aber schneller vor der Tür, als man denkt. Um nicht unüberlegt und mit Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen, empfehlen wir, dass Sie sich sobald wie möglich von einem IT-Experten zu Ihren Praxisanforderungen beraten lassen. So gewährleisten Sie für sich selber nicht nur eine abgesicherte, sondern auch performante IT-Infrastruktur in Ihrer Praxis.

 

Fazit: DENS unterstützt Sie gerne bei der Umstellung Ihrer Praxis-EDV und bringt mit Windows 10 Pro mehr Sicherheit auch in ihre Zahnarztpraxis.

Kontaktieren Sie bei Interesse unsere Technikabteilung unter 03328 / 33 52 170. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein geeignetes Angebot für Ihre Praxis.

Ab dem 25.05.2018 trit die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Da es in der Zahnärzteschaft noch viele Fragen zur DSGVO und den neuen Vorgaben gibt, hat die Bundeszahnärztekammer ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, in welchem dargelegt wird, worauf Praxisinhaber achten sollen.

Das Merkblatt stellt 5 Maßnahmen zum besseren Datenschutz heraus, welche hier kurz aufgelistet werden:

  • Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Das Verarbeitungstätigkeiten-Verzeichnis
  • Die Schwachstellenanalyse
  • Die Datensicherheit
  • Die Papierform (Beschreibung der Datenschutzpflichten in der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern)

Sollten Sie wollen, dass wir Ihnen das Merkblatt per Email zusenden, stellen Sie bitte eine entsprechende Anfrage über unser Kontaktformular

Quelle: www.bzaek.de

 

 

Am 1. November 2017 laden wir ganz herzlich zur Veranstaltung „Schutz und Sicherheit Ihrer Zahnarztpraxis im Rahmen der Telematikinfrastruktur“ ein. Das Event findet im großartigen Ambiente im Capital Club in der Mohrenstraße 30 in Berlin statt. Wenn Sie diese tolle Location noch nicht kennen und mehr über die konkreten Folgen der Einführung der Telematikinfrastruktur für Ihre Zahnarztpraxis wissen wollen, dann kontaktieren Sie uns oder nutzen die hier angehängte  Einladung.

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