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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

DENS stellt allen Kunden, welche DENSoffice in der Zahnarztpraxis nutzen, kostenfrei eine sehr hilfreiche Schnittstelle zur Digitalen Planungshilfe und Synadoc/Signadoc zur Verfügung.

Um ZE-Planungen schnell und korrekt erstellen und in das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) überführen zu können, empfieht DENS dringend den Einsatz der folgenden Produkte der Synadoc AG:

  • Digitalen Plaungshilfe (DPF) – die Software wird von Synadoc entwickelt und von der KZBV bzw. den KZVen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um die Standardversion, welche im Funktionsumfang deutlich geringer ist als die Vollversion von Synadoc.
  • Synadoc – die Software hat einen deutlich größeren Funktionsumfang wie die digitale Planungshilfe und stellt die Basisversion der Produktpalette von Synadoc dar.
  • Signadoc – enthält alle Funktionen von Synadoc und darüber hinaus kann diese Version noch viel mehr, wie z.B. automatisierte Aufklärungen für die implantologische Leistungen und Wurzelbehandlungen.

Das neue Update der Digitale Planungshilfe finden Sie hier. Den Bestellschein für Synadoc finden Sie hier. Den Bestellschein für Signadoc finden Sie hier.

Ausstellen eines eRezepts

Ärzte sollten eine von der KBV und gematik zertifizierte Verordnungssoftware zum Erstellen eines elektronisches Rezepts verwenden.Die Anforderungen an die Software ist also deutlich gestiegen, da z.B. Zahnärzte vorher mit einfachen Textbausteinen ihr Rezeptformular bedrucken konnten und keine Zertifizierung von gematik oder KBV benötigte. DENS setzt daher auf easyTI, welche alle Anforderungen erfüllt und Vorreiter im Bereich eRezepte ist. DENS Kunden konnten so schon Ende 2021 die ersten eRezepte erfolgreich erstellen.

Mit DENS eRezept können Sie:

  • eRezept erstellen, signieren und abschicken
  • Die Verordnung wird in Rekordzeit auf den eRezept-Server geladen.

Der einfachste Weg ist, Ihren Patienten anschließend das Rezept in Papierform mitzugeben. Ein eRezept kann bis zu 3 Verordnungen bzw. Medikamente enthalten. Für jedes Medikament gibt es einen Barcode sowie rechts oben in der Ecke einen größeren Data-Matrix-Code der alle Barcodes zusammenfasst, damit der Apotheker – wenn der Patient alle Medikamente bei ihm gleichzeitig einlösen will und er alle Medikamente – dann nicht 3 mal sondern nur 1 mal einscannen muss.

Solte Ihre Patientin oder ihr Patient bereits die eRezept-App der gematik nutzen und diese nicht nur auf sein Smartphone geladen, sondern auch mit seiner NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte der Generation 2.1 und dem PIN den er dazu von seiner Krankenkasse erhalten hat authentifiziert haben, können Sie auf den Ausdruck auch auf Wunsch des Patienten verzichten, da dieser dann in der Apotheke einfach sein Smartphone vorzeigt auf dem die entsprechenden Barcodes ebenfalls angezeigt werden können.

Das Verfahren erinnert insgesamt ein wenig an den Impfnachweis, welchen es ja auch auf Papier und auf dem Smartphone in eier speziellen App gibt. Die meisten Patienten sollten diesen Weg bereits in seiner Form kennen.

Wichtiger Hinweis: Verordnende und signierende Person müssen identisch sein. Dies wird durch den elektronischen Heilberufeausweis mittels PIN sichergestellt.

Highlight-News:

eRezept

Wie die Deutsche-Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, ist die Einführung des eRezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Schreiben, welches der DAZ vorliegt, der gematik mitgeteilt, dass noch nicht flächendeckend alle erforderlichen Systeme zur Verfügung stehen. Einen neuen Stichtag gibt es noch nicht. Wie von uns gewohnt,  werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ähnlich berichtet auch die KZBV als offizielle Stelle auf ihrer Homepage.

Weitere aktuelle News zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) in der Zahnarztpraxis
 
1.) Übergangsfrist für eAU soll verlängert werden
Die Übergangsphase zum Einsatz der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, wird nochmals verlängert. Voraussichtlich bis 30. Juni 2022.
 
Praxen, die die eAU bereits elektronisch an die Kasse des jeweiligen Patienten versenden können, sollen dies auch weiterhin tun. Praxen, welche die Voraussetzungen noch nicht geschaffen haben, bekommen nun wohl letztmalig die Chance doch noch fristgerecht und sanktionsfrei die notwendigen Voraussetzungen für den Versand von eAUs zu schaffen. Dazu gehören u.a. die Lizenzierung, Installation und Einrichtung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
 
2.) Barcode auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gemäß aktueller Vorgaben müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausdruck jetzt einen Barcode enthalten. DENS hat diese neue Anforderung für alle Kunden kostenfrei umgesetzt.
 
3.) eRezept
Ab Januar 2022 soll es bundesweit allen Zahnarztpraxen erlaubt sein, ihren Patienten eRezepte anstelle des bisherigen Rezeptformulares (Muster 16) auszustellen. Um dies zu ermöglichen, bietet DENS seinen Kunden und allen anderen interessierten Praxen eine zertifizierte Cloudsoftware-Lösung zur Erstellung von eRezepten an. Nach derzeitigem Stand erfolgt die verbindliche Einführung anscheinend doch erst ab dem dritten Quartal 2022. Somit haben alle Praxen ausreichend Zeit, um die im Umfeld des eRezepts erforderlichen technischen Maßnahmen realisieren zu können.
 
4.) Signatur
eRezepte und andere relevante elektronische Dokumente im Gesundheitswesen sollten mittels qualifizierter elektronische Signatur (QES) über den sogenannten Heilberufeausweis (HBA) signiert (unterschrieben) werden. Hierfür kommen unterschiedliche Signaturtypen infrage:
– die Einzelsignatur, für die pro Dokument jeweils die Eingabe des eHBA-PINs erforderlich ist
– die Stapelsignatur, bei der mehrere Dokumente zusammen in einem Schritt signiert werden, sodass die Eingabe des eHBA-PINs nur einmal erforderlich ist
-die Komfortsignatur, bei der bei gestecktem HBA und einmaliger PIN-Eingabe anschließend über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zu maximal 250 Dokumente elektronisch signiert werden können. Da der eHBA während des Komfortsignaturmodus im Kartenterminal verbleiben muss, sollte dieses an einem sicheren Ort stehen, wie z.B. im Büro und nicht öffentlich zugänglich an der Rezeption. Während die Einzel- und Stapelsignatur bereits in vielen Praxen zur Anwendung kommen, ist die Komfortsignatur bisher noch nicht weit verbreitet. Voraussetzung, um die Komfortsignatur überhaupt nutzen zu können ist ein Konnektor mit dem sogenannten PTV4+ Firmware-Update sowie entsprechender ggf. kostenpflichtiger Lizenz vom Konnektorhersteller. Mit eZahnarztausweisen der Generation 0 bzw. ZOD-Karten kann die Komfortsignatur derzeit nicht genutzt werden. Die gematik arbeitet hier bereits an einer Lösung.
 

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de und zut log4j-Thematik gibt es mehr hier in einem Artikel vom Quintessenz-Verlag.

Für mehr Informationen können wir Ihnen auch die Homepage der gematik empfehlen. Dort gibt viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die das eRezept, sowie der ePA und eMP.

DENS ist ein sehr familiär geführtes und innovatives Unternehmen. DENS muss keine Dividenden ausschütten und ist auch keinen Aktionären gegenüber in einer Bringschuld. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen immer unsere Kunden. Sie sind der Grund, warum DENS sich so gut weiterentwickelt und weshalb DENS so beliebt ist. Mittlerweile verwenden über 2000 Zahnarztpraxen in ganz Deutschland das leicht erlernbare und effektive Praxisverwaltungsprogramm DENSoffice.

Einige Benefits der Firma DENS:

  • von Zahnarzt geführtes Familienunternehmen
  • seit vielen Jahren erfolgreich und innovativ
  • sehr gute Erreichbarkeit und schnellste Reaktionszeiten (egal ob Telefon, Email oder Fax)
  • gebührenfrei erreichbare Programm-Hotline
  • Technik-Hotline für Anwender die EDV selbst betreuen und ihre EDV-Betreuer
  • preiswertes Sonderangebot für Umsteiger, insbesondere für Zahn32-Anwender

Hier ein Auszug einiger Vorteile der Software:

  • Aufbau und Eingabe praxisnah und logisch, da von Zahnärzten entwickelt
  • intuitiv und sehr leicht erlernbar
  • hohe Individualisierbarkeit, an Praxisbedürfnisse anpassbar
  • mehr Abrechnungssicherheit durch automatische Hinweise bei Fehleingabe
  • Automatisierung durch Makros (auch Jumbos oder Leistungskomplexe genannt)
  • moderne und wahrscheinlich schönste Zahngrafik Europas
  • direkt in die digitale Karteikarte integriertes Praxisarchiv mit der Möglichkeit Dokumente einzuscannen und bereits digitalisierte Dokumente und Dateien in die Patientenakte zu importieren
  • automatisierte BKV-Aktualisierung
  • automatisierte Pflege von BEL-Preisen
  • automatisierte Pflege von Punktwerten (nicht nur ZE)
  • automatische Aktualisierungen
  • Updates können auf Wunsch automatisch direkt aus der Software durchgeführt werden
  • zukunftssicher, auch durch Anbindung (falls durch Praxis gewünscht) an Telematikinfrastuktur
  • keine hohen Hardware-Anforderungen, z.B. i.d.R. Hauptrechner ausreichend, kein Server notwendig

Ich hoffe, dass diese Argumente bereits ausreichend für DENS sprechen, ansonsten haben wir natürlich noch mehr.

DENS bietet kostenfreie Datenübernahmen von Zahn32 nach DENSoffice an.

Bevor die endgültige Datenübernahme erfolgt, bietet DENS auf Wunsch auch eine kostenlose Probedatenübernahme an, damit die Praxis prüfen und testen kann, ob die Qualität der Datenübernahme für die eigenen Zwecke ausreichend ist.

Da DENSoffice und Zahn32 problemlos parallel betrieben werden können, kann man immer noch ins sein altes Programm reinschauen und hat dort 100% aller gespeicherten Daten.

Aus diesem Grund können Praxen auf Wunsch auch komplett auf eine Datenübernahme verzichten, um sich so von Altlasten zu befreien.

DENS ist kein Großkonzern, sondern ein Familienunternehmen, dass seit vielen Jahren stetig wächst. Den größten Teil des Wachstums verdanken wir unseren zufrieden Kunden, welche uns fleißig weiterempfehlen und stolz darauf sind, Teil der DENS-Familie zu sein.

So wie Zahn32 von einem Zahnarzt entwickelt wurde, ist auch DENSoffice von Zahnärzten und nicht von fachfremden Softwareentwicklern entwickelt worden. Es ist also nicht verwunderlich, dass Zahn32-Kunden beim Wechsel zu DENSoffice oftmals positiv überrascht sind, wie intuitiv DENSoffice sich bedienen und erlernen lässt. Es ähnelt eben vom Aufbau und der Logik der guten alten Praxissoftware Zahn32.

Nur an einer Stelle ist DENS ganz anders als altbekannte Firmen. Für DENS steht der Anwender an 1. Stelle und Service wird nicht nur Großgeschrieben, sondern jeden Tag gelebt. Sie haben eine Frage, dann greifen Sie kurz zum Telefon und wählen eine gebührenfreie Rufnummer, warten maximal 3-5 Klingelzeichen und dann können Sie Ihr Anliegen bzw Ihre Frage schon an uns los werden und wir können Ihnen zeitnah weiterhelfen. Auch bei technischen Fragen erreichen Sie unsere Technikabteilung über eine reguläre Rufnummer und natürlich auch per Email und Fax. Wir lieben es, dass unsere Kunden zufrieden und glücklich mit uns sind und das merkt man. Deshalb werden Sie auch DENS lieben.

Geben Sie uns die Chance eine unverbindlichen und kostenfreien Programmvorführung und lassen Sie sich unser Sonderangebot für Zahn32-Kunden per Email zusenden.

Wir freuen uns auf Sie !!!

 

Die Anwender Hotline von DENS erreichen Sie unter folgender gebührenfreien Rufnummer: 033 28 / 33 52 110

Den technischen Support der Firma DENS erreichen Sie unter der folgenden Rufnummer: 033 28 / 33 52 170

Für Fragen zu Ihrer Rechnung oder Ihren Vertrag erreichen Sie das Büro der Firma DENS unter der folgenden Telefonnummer: 033 28 / 33 52 100

Mehr Informationen unter www.zahnarztsoftware.de

Weil Prophylaxe das Fundament der Zahn- und Mundgesundheit ist und eine wichtige Säule Ihrer Praxis darstellt.

Patienten interessieren sich zunehmend für präventive Maßnahmen. Ein durchdachtes und für Ihre Praxis individualisiertes Prophylaxekonzept schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Patientenbindung und demonstriert, dass Ihnen die Mundgesundheit Ihrer Patienten wirklich wichtig ist.

Deshalb bieten wir als DENS ein auf Ihre Praxis abgestimmtes Konzept für die Prophylaxe inklusive einer umfassenden Schulung Ihres Teams.

Bauen Sie Ihren Prophylaxebereich zum eigenständig umsatzgenerierenden Zweig der Praxis aus.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

 

 Ihr Vorteil: DENS unterstützt Sie und Ihre Praxis mit einer 3-tägigen Prophylaxe-Aufbau-Schulung.

Gemeinsam

  • optimieren wir das Prophylaxe-Konzept Ihrer Praxis
  • schulen wir Ihr Team in exzellenter Patientenberatung und Behandlung
  • bauen wir die Prophylaxe zu einem eigenständig umsatzgenerierenden Zweig der Praxis aus

Unser Ziel für Ihre Praxis: mehr Prophylaxe-Patienten, höhere Patientenzufriedenheit, mehr Umsatz, mehr Erfolg

Wir freuen uns, dass DENS auch in diesem Jahr erfolgreich unterwegs ist. Durch das weitere Wachstum können wir auch in diesem Monat 2 weitere liebe neue Kolleginnen bei uns begrüßen.


Herausgeber:

DENS GmbH
Berliner Str. 13
14513 Teltow

Vertreten durch die Geschäftsführerin

Gabriele Rohleder
Eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam
unter der HR-Nummer: HRB 31195 P

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE136579237

Telefon: 033 28 / 33 52 100
Fax: 033 28 / 33 52 147


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