Tages Archiv

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Praxisteam,

hiermit erhalten Sie von uns wichtige Informationen für den Fall, dass demnächst bei Ihnen Sicherheitszertifikate ablaufen sollten bzw. ein Konnektortausch ansteht:

Für die sichere Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gibt es diverse Komponenten (Konnektor, eHBA, gSMC-KT, SMC-B), die ein Authentifizierungszertifikat integriert haben. Die spezifische Zertifikatslaufzeit dieser Komponenten beträgt 5 Jahre ab Produktionsdatum des Gerätes. Dies ist eine Sicherheitsanforderung des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik). Um keine Fristen zu verpassen und als Folge davon keinen Zugriff mehr auf die TI haben, sollten Sie also rechtzeitig bzw. regelmäßig prüfen, wann die Laufzeit Ihrer Komponenten endet.

Woher weiß ich, wann die Laufzeit meiner TI-Komponenten endet?

SMC-B: Die meisten Kartenproduzenten schreiben den Gültigkeitszeitraum direkt auf der SMC-B Trägerkarte. Wer die Trägerkarte nach dem Herausbrechen des Chips nicht aufbewahrt hat, findet meist alternativ eine digitale Abbildung in entsprechenden Kundenkonto des Kartenproduzenten. Darüber hinaus lässt sich die Gültigkeit des SMC-B-Zertifikats auch auf der Konnektor-Oberfläche ablesen. Bei Konnektoren des Herstellers Secunet sind zum Beispiel unter Praxis > Karten die eingesetzten SMC-B inkl. jeweiligem Ablaufdatum des Zertifikats aufgeführt. Bei Konnektoren des Herstellers RISE sind unter Kartendienst > Verwaltete Karten alle Karten zu finden. Über Details gelangt man zur Versicherteninformation, die u. a. das Ablaufdatum des AUT-Zertifikats der Karte beinhaltet.

eHBA: Der Gültigkeitszeitraum des eHBA ist direkt auf dem eHBA aufgedruckt. Um die Anwendungen des eHBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heilberufeausweis beantragen.

gSMC-KT: Der Gültigkeitszeitraum ist im Konnektor abzulesen. Die Gültigkeitsdauer aller Zertifikate (X.509 und CVC) beträgt mindestens 48 Monate ab Auslieferungsdatum bzw. 60 Monate ab Produktionsdatum.

Konnektor: Haben Sie einen Secunet Konnektor, ist ein Konnektortausch frühestens im Jahr 2024 notwendig. Haben Sie eine KoCo-Box von CGM, dann ist ein Konnektortausch ggf. bereits in diesem Jahr notwendig. Die Laufzeit ist über die Konnektor-Oberfläche unter Praxis > Karten ersichtlich. Die SMC-K enthält das Konnektor-Zertifikat und gibt Ihnen die entsprechende Laufzeit an.

Bestellung von Folgekarten / Konnektoren bei Laufzeitende:

eHBA und SMC-B müssen über die entsprechenden Anbieter bezogen werden. Hier ist darauf zu achten, dass eine „Folgekarte“ bestellt wird, damit sich Ihre Telematik-ID nicht ändert !!!

gSMC-KT: Die Karten können Sie direkt über uns beziehen. Die Kosten hierfür betragen um die 70 Euro zzgl. Versand und Einrichtung.

Konnektortausch: Sollte bei Ihnen demnächst ein Konnektortausch anstehen, dann melden Sie sich bitte vor Bestellung unbedingt bei uns. Wir unterstützen Sie dann bei diesem Vorgang.

Sollten Sie Fragen haben zu diesem Artikel oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Email oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über KIM an die Krankenkasse zu übermitteln ist ab 01.01.2022 Pflicht. Wer unverschuldet (z.B. durch technische Probleme) die elektronische Übermittlung nicht senden kann, kann auf das Ersatzverfahren ausweichen und dem Patienten den Kassenausdruck zur Einreichung bei der Krankenkasse mitgeben.

Für die Unterschrift ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) notwendig, welche in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einer PIN erfolgt. Ab 01.07.2022 entfällt der Papierausdruck für den Arbeitgeber. Die Krankenkasse übermittelt die eAu an den Arbeitgeber. Die Pflicht sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, bleibt für den Patienten bestehen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder unsere Unterstützung wünschen, dann helfen wir sehr gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Email oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

Mehr Informationen über DENS gibt es auf www.zahnarztsoftware.de

 

Ergänzender Hinweis: Die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes („Kinder-AU“) bleibt davon unberührt. Diese ist weiterhin über das Muster 21 auszustellen. Es gibt also noch eine eAU für Kinder.

NFDM

Das Notfalldatenmanagment beinhaltet alle für den Notfall relevanten Informationen. Dies füllt der Patient mit seinem Arzt gemeinsam aus, da der Arzt es mir seinem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert.  Möchte ein Patient nicht alles Relevante gespeichert haben, wie z. B. Medikamente, die auf eine bestimmte Erkrankung hinweisen, wird kein Datensatz angelegt. Es werden hier Informationen über Angehörige, die zu Benachrichtigen sind, oder auch Personen, die im Notfall betreut werden müssen (z.B. pflegebedürftige Angehörige, Kinder) gespeichert. Zusätzlich kann man hier Informationen hinterlegen, ob und wo Dokumente wie ein Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht hinterlegt sind. Eine Kopie des NFDM sollte in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden. Nur im Notfall darf auch ohne Einverständnis des Patienten darauf zugegriffen werden.

Aktuell ist SHC der einzige Anbieter, der bereits die neue Generation 2.1 des elektronischen Heilberufeausweises schnell und günstig liefern kann. Die Anleitung und Beschreibung, wie Sie die Bestellung am Einfachsten vornehmen können, finden Sie hier. Drucken Sie sich die Datei am Besten aus und arbeiten Sie Schritt für Schritt ab. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.

Der Link zum eHBA-Anbieter SHC: https://shc-care.de/produkte/heilberufsausweis-ehba/earztausweis/225

DENS hat mit allen am Markt zertifizierte KIM-Anbietern verhandelt, sodass jede Praxis über DENS jede aktuell verfügbare KIM-Lösung beziehen kann. DENS hat die Systeme getestet und kennt die Vor- und Nachteile der einzelnen KIM-Clients und KIM-Fachdienste und hat direkte Ansprechpartner bei allen Anbietern. Eine Bestellung von KIM über DENS macht also durchaus viel Sinn.

Aktuell empfiehlt DENS insbesondere die KIM-Lösung von akquinet. Dies ist der Anbieter, der die Ausschreibung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewonnen und für diese die Whitelabel-Lösung „KV.dox“ entwickelt hat. Da die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und KVen jedoch ihre Lösung nur Ärzten und nicht an Zahnärzte anbieten dürfen, vermittelt DENS nun allen Zahnärzten diese Lösung.

Hierzu muss die Praxis lediglich folgende Webseite aufrufen:

https://ehealth.akquinet.de/dens

und dann den folgenden Rabattcode ohne Anführungszeichen eingeben:

„dens“

Der Besteller erhält somit einen exklusiven Rabatt in Höhe von 19 % auf den Originalpreis des Herstellers. Nach Abzug des Rabatts betragen die monatlichen Gebühren nur noch 13,44 € zzgl. MwSt. für 2 KIM-Adressen.

Dies entspricht dem Bruttobetrag von 16 Euro, welchen Sie von ihrer KZV über eine Erstattungspauschale für 2 KIM-Adressen erhalten.

Im Angebot enthalten sind neben den beiden KIM-Adressen außerdem unbegrenztes Datenvolumen sowie die Bereitstellung des KIM-Fachdiensts und des Clientmoduls der akquinet.

Klicken Sie auf „Zur Bestellung“ und auf der nächsten Seite auf „Weiter“. Füllen Sie anschließend alle Felder im Bereich „Kundeninformationen“ ein und klicken anschließend auf „Weiter“. Tragen noch Ihre Kontoverbindung ein und klicken ins kleine Viereck und dann wieder auf „Weiter“. Bestätigen Sie die Bestellung auf der letzten Seite. Fertig.

Zur Erinnerung: über ihre KZV erhalten Sie für KIM folgende Erstattungspauschalen:
1.) Einmalig brutto 100,- Euro für die Bereitstellung, Installation und Einrichtung des KIM-Clients
2.) Monatlich brutto 16,- Euro für 2 KIM-Adressen
Bitte vergessen Sie nicht, die Erstattungspauschale bei ihrer KZV zu beantragen.

Wichtig: Falls Sie aus irgendeinem Grund nicht über den obigen Weg bestellen wollen, z.B. weil Sie als Konnektor eine KoCo-Box in ihrer Praxis stehen haben und somit die Telematikinfrastruktur über die CGM beziehen und ggf. auch die KIM-Lösung der CGM haben möchten, um möglichst alles aus einer Hand zu haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Folgen Sie folgendem Link:

https://kim-shop.cgm.com/?cpc=dens

Geben Sie dort während der Bestellung von 2 KIM-Adressen im Feld „Gutscheincode“ bitte „dens“ (ohne Anführungszeichen) ein, nur so ist gesichert, dass DENS ihr Ansprechpartner ist und Ihnen als DVO jederzeit gerne bei Problemen oder Fragen bezüglich KIM und der Telematikinfrastruktur helfen kann.

 

Sollte weder das Angebot von akquinet noch das der CompuGroup Medical für Sie infrage kommen, weil Sie z.B. KIM über Telekom bzw. Arvato/Bertelsmann oder auch telekonnekt/RISE beziehen möchten, helfen wir Ihnen sehr gerne auch unkompliziert und schnell weiter.

Einfach kurz anrufen oder ihren Wunsch per E-Mail an uns übermitteln und schon kümmern wir uns um alles.

 

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