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Der GKV-Spitzenverband hat rückwirkend zum 1. Juli 2019 eine Absenkung der Konnektorpauschale im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung gefordert. Die KZBV hat es geschafft, diese Forderungen nach Verhandlungen auf Vorstandsebene abzuwenden. Somit gelten erst ab 1. Januar 2020 die neuen Pauschalen für den E-Health-Konnektor (1.380€), das stationäre E-Health-Kartenterminal (535€) sowie die SMC-B (465€).

Der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer, verzeichnete diese Entscheidung als Verhandlungserfolg. Dies zeugt von einer funktionierenden Selbstverwaltung. Es war für die KZBV schon seit Anfang ein wichtiger Diskussionspunkt, dass vor allem auch das Bestelldatum entscheidend für die Höhe der Konnektorpauschale sein sollte. Einhergehend mit diesem Erfolg wird die Pauschale in Höhe von 1.547€ auch für Konnektoren gewährt, welche nach dem 31. Dezember 2019 zum ersten Mal eingesetzt werden, mit der Vorraussetzung, diese wurden von dem 1. Oktober 2019 bestellt. Gerade für diese Praxen besteht der Anspruch auf Updatekosten in Höhe von 380€, gemäß §2 Abs. 1 Anl. 11c BMV-Z. Zudem fallen Komplexitätszuschläge für größere Praxen weg und es treten Sonderregelungen für bereits bestellte jedoch nicht installierte Konnektoren in Kraft.

Hiermit ist einigen der 85% aller Zahnarztpraxen geholfen, welche entweder an die TI-Infrastruktur angebunden sind, oder vertragliche Vereinbarung zur Ausstattung dieser abgeschlossen haben.

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