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EBZ – elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte

Das elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist laut Bundesmantelvertrag der Zahnärzte (BMV-Z)  am 01.04.2021 in Kraft getreten. Hiernach erfolgte bis zum 31.12.2021 eine Testphase, der aktuell noch auf Papier zu erbringenden Planungen im Bereich Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Parodontalerkrankungen (PAR) und Kieferorthopädie (KFO).

Die Praxisverwaltungssystem-Hersteller (PVS) wurden über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Anfang an mit in die Umsetzung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) mit einbezogen, um die technische Umsetzbarkeit aller anfallenden Anwendungsfälle zu berücksichtigen.

Seit dem 01.01.2022 läuft eine Pilotphase mit echten Anträgen und Bewilligungen. Der Beginn des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist auf den 01.07.2022 datiert. Bis zu diesem Datum müssen alle Zahnarztpraxen die entsprechende Module/Updates für ihr PVS-Programm haben.

Die Übermittlung der Anträge zwischen den Praxen und Krankenkassen erfolgt über Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Fall Sie mit Ihrer Praxis noch nicht in der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden sind, können wir Sie auch hierbei unterstützen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@dens-berlin.com.

Nach dem 01.07.2022 darf nur in begründeten Ausnahmefällen, welche auf dem Bemerkungsfeld des Antrages zu vermerken sind, auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Dies betrifft Programmfehler oder technische Störungen. Diese Frist für 1 Jahr festgelegt.

 

Bürokratieabbau durch EBZ

Das EZB soll rein digital ablaufen, mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und extremer Zeitersparnis. Die Praxis sendet einen Datensatz an die Krankenkasse des Patienten. Diese bearbeitet ihn und schickt es als Datensatz zurück. Das PVS kann diesen Datensatz verarbeiten und entsprechend auch gleich umsetzen (genehmigt wie geplant, mit Änderungen genehmigt, abgelehnt) ohne dass die Praxis etwas dazu tun muss.

Der Patient erhält eine Patienteninformation mit allen für ihn wichtigen Daten und einer Vereinbarung, die unterschrieben werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch das Bonusheft digital angehängt werden, um den Bonus des Patienten für die Festsetzung des Zuschusses zu prüfen. Das digitale Bonusheft wird in der elektronischen Patientenakte (ePA) als medizinisches Informationsobjekt (MIO) angelegt.

 

Gern stehen wir Ihnen auch bei dieser Umstellung zur Seite!

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gern unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

Die Winner Software GmbH, mit Sitz in der Glockenstraße 24 in 90427 Fürth ( Tel.: 0911 3757170 ) stellt unseren Informationen nach den Betrieb Ihrer Praxisverwaltungssoftware sisydent ( siehe auch www.sisydent.de ) ein und bietet seinen Kunden einen Umstieg auf eine andere Software  an.

Als Alternative dazu bietet sich DENS mit der beliebten Zahnarztsoftware DENSoffice an. Mit dieser Lösung können Sie schnell und günstig zum Quartalsende mit einer modernen und bedienerfreundlichen Anwendung weiterarbeiten und bekommen den bestmöglichen Service von DENS dazu.

DENS gehört laut KZBV-Statistik zu den TOP5 – Anbietern im Dentalmarkt und ist Mitglied im VDDS.

Für sisydent – Anwender gibt es bei DENS eine kostengünstige Lösung, welche den Umstieg erleichtert. Ihr Geldbeutel wird geschont und aufgrund der anwenderfreundlichen Bedienung werden sich Ihre Praxismitarbeiter schnell mit der neuen Zahnarztsoftware anfreunden.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf www.zahnarztsoftware.de mit dem Stichwort „sisydent“ oder rufen uns einfach an.

Wir sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 03328 – 334540 zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Schöne Grüße aus Berlin,

Ihr DENS-Team

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