Tages Archiv

Qualifizierte elektronische Signatur

Das eRezept muss mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Eine einfache Signatur mittels Praxisausweis (SMC-B) ist nicht ausreichend und technisch auch nicht vorgesehen. Die QES hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Zahnärzte müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine gültige PIN eingeben. Da dieser Vorgang als Einzelsignatur im normalen Praxisalltag viel Zeit kosten würde, gibt es dafür auch praxistaugliche Lösungen:

  • Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Zahnärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen von der gematik vorgebenen Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Sollen ein oder mehrere Dokumente signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+-Konnektor) notwendig. Dies entspricht allerdings im Vorgehen eigentlich dem Prinzip der vorherigen Blankounterschrieft von Rezepte, welches verboten ist. Sie müssen daher organisatorisch sicherstellen, dass niemand außer Ihnen selbst Rezepte erstellt, da ansonsten auch Personen, die keine Rezepte erstellen dürfen – ggf. sogar ohne Ihr Wissen – eRezepte ausstelen können. Dies ist also zwar eine sehr praktikable, jedoch ggf. auch juristisch problematische Lösung zum Erstellen von eRezepten.
  • Stapelsignatur: Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Zahnärzte können hier mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Jedoch nicht wie bei der Konfortsignatur im voraus, sondern im Nachgang. Das heisst, Sie signieren hierbei nur einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Es dürfte jedoch im Praxisalltag nicht leicht umzusetzen sein, Patienen ihr Rezept erst verzögert zur Verfügung zu stellen. Schmerzpatienten benötigen ihr Rezept für Schmerzmittel oder Antibiotika in der Regel sofort.

Wenn Sie mehr zum Thema eRezepte wissen wollen, dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit DENS.

www.zahnarztsoftware.de

eAU

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über KIM an die Krankenkasse zu übermitteln ist ab 01.01.2022 Pflicht. Wer unverschuldet (z.B. durch technische Probleme) die elektronische Übermittlung nicht senden kann, kann auf das Ersatzverfahren ausweichen und dem Patienten den Kassenausdruck zur Einreichung bei der Krankenkasse mitgeben.

Für die Unterschrift ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) notwendig, welche in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einer PIN erfolgt. Ab 01.07.2022 entfällt der Papierausdruck für den Arbeitgeber. Die Krankenkasse übermittelt die eAu an den Arbeitgeber. Die Pflicht sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden, bleibt für den Patienten bestehen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder unsere Unterstützung wünschen, dann helfen wir sehr gerne weiter. Schreiben Sie uns eine Email oder buchen Sie sich direkt einen Termin.

Mehr Informationen über DENS gibt es auf www.zahnarztsoftware.de

 

Ergänzender Hinweis: Die Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes („Kinder-AU“) bleibt davon unberührt. Diese ist weiterhin über das Muster 21 auszustellen. Es gibt also noch eine eAU für Kinder.

Die KoCoBox hat die Zulassung als E-Health Konnektor erhalten und alle alten KoCo-Boxen müssen nun aufgrund von Vorgaben der gematik und des Herstellers CGM (Compugroup) durch den Anwender selbst oder technischen Ansprechpartner (DVO) mittels Upgrade vom Stand „VSDM-Konnektor“ auf den Stand „eHealth-Konnektor“ gebracht werden.

Die KZBV hat mit den Krankenkassen über eine pauschale Erstattung verhandelt, welche im Bundesmantelvertrag (BMV-Z) in der Anlage 11a festgelegt wurde.  Die KZVen müssen jedoch die Möglichkeit der Beantragung der Erstattung bzw. Refinanzierung in ihre Systeme einpflegen.

Da die CGM seinen Kunden für das Firmwareupgrade bereits Anfang August einen Betrag über 516,64 Euro in Rechnung gestellt hat, müssen Praxisinhaber, welche eine KoCO-Box im Einsatz haben, erstmal in Vorkasse gehen.

Was bringt das Firmware-Upgrade an neuen Funktionen?

Das Upgrade enthält folgende Fachanwendungen:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) zum Anlegen und Auslesen von Notfalldatensätzen auf der eGK.
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP) zum Speichern und Auslesen von Medikationsplänen auf der eGK.

sowie den folgenden Basisdienst:

  • Elektronische Signatur (QES) zum Erstellen qualifiziert signierter Dokumente.

Die KoCoBox MED+ besitzt nach dem Upgrade  prinzipiell die technischen Voraussetzungen, um am Notfalldatenmanagement (NFDM) , dem eMedikationsplan (eMP) und de neuen TI-Kommunikationsstandard „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) teilzunehmen. Allerdings sind die Anwendungen für Zahnärzte deutlich weniger interessant als für Ärzte. Es bleibt abzuwarten, ob die Anwendungen eher Mehraufwand oder Nutzen für die Praxis bedeuten werden.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem TI-System (Konnektor, Kartenterminal, Praxissoftware) haben, unterstützen wir Sie sehr gerne. Kontaktieren Sie uns am Besten über TI@dens-berlin.com und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und helfen Ihnen weiter.

Da die gematik und andere an der Telematikinfrastruktur Beteiligte gerne Kürzel verwenden, wollen wir Ihnen diese in unserem kleinen Glossar gerne kurz erläutern:

  • BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • DAV – Deutsche Apothekerverband
  • DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • eGK – elektronische Gesundheitskarte
  • eHBA – elektronischer Heilberufeausweis (siehe auch HBA)
  • eHealth-KT – neuer Standard für Kartenterminals zum Auslesen und Beschreiben von elektronischen Gesundheitskarten
  • eZA – elektronischer Zahnarztausweis
  • gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (= die Telematikinfrastruktur-Betreibergesellschaft)
  • GKV-Spitzenverband – Spitzenverband der gesetzlich Krankenversicherten
  • gSMC-K – Gerätekarte für den Konnektor (sieht aus wie eine SIM-Karte für das Handy)
  • gSMC-KT – Gerätekarte für das Kartenterminal
  • HBA – elektronischer Heilberufeausweis
  • Intermediär – fachanwendungsspezifischer Dienst in der Telematikinfrastruktur
  • KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • KOM-LE – sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Ihren Institutionen
  • KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • PVS – Primärsystem / Praxisverwaltungssystem / Praxissoftware / Arztsoftware / Zahnarztsoftware
  • QES – Qualifizierte Elektronische Signatur (rechtssichere digitale Unterschrift)
  • SIS – Sicherer Internet Service
  • SMC-B – Praxis-/Institutionskarte (auch elektronischer Praxisausweis genannt)
  • SPED (früher DVO) – Serviceanbieter endnutzernaher Dienste (früher Dienstleister Vorort)
  • TI – Telematikinfrastruktur
  • TI-Zugangsdienstleister – spezieller VPN-Zugangsdienst für die Telematikinfrastrutkur im Gesundheitswesen
  • TSP – Trust Service Provider / Vertrauensdienstanbieter / Produzent der SMC-B (z.B. Bundesdruckerei, T-Systems oder mediSign)
  • VPN – Virtuelles Privates Netzwerk
  • VSDM – Versichertenstammdatenmanagement

Im Folgenden finden Sie keine Abkürzungen, jedoch Begrifflichkeiten, welche auch einer Erläuterung bedürfen:

  • eHealth-Gesetz – Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
  • Konnektor (auch Connector geschrieben) – Gerät das als Bindeglied zwischen Praxisverwaltungssystem und Telematikinfrastruktur dient. Es ver- und entschlüsselt die Kommunikation und sorgt für eine sichere Verbindung innerhalb der Telematikinfrastruktur
  • Telematik – Kombination der Worte Telekommunikation und Informatik
  • Telematikanwendungen – Anwendungen, welche auf der TI laufen sollen (z.B. VSDM, Elektronischer Arztbrief, elektronischer Medikationsplan, elektronische Patientenaktie etc.)
  • TI-Integrationsmodul – Modul zur Anbindung der Praxissoftware an den Konnektor (i.d.R. entgeldpflichtig)

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Glossar etwas hilft in dem Kürzeldschungel zurecht zu kommen. Gerne nehmen wir weitere Kürzel auf und beantworten Fragen zur Telematikinfrastruktur und dem Rollout. Nutzen Sie hierfür einfach das auf der Homepage befindliche Kontaktformular oder senden uns eine Email.

 

Wenn Zahnartsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de

 

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen