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Qualifizierte elektronische Signatur

Das eRezept muss mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Eine einfache Signatur mittels Praxisausweis (SMC-B) ist nicht ausreichend und technisch auch nicht vorgesehen. Die QES hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Zahnärzte müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine gültige PIN eingeben. Da dieser Vorgang als Einzelsignatur im normalen Praxisalltag viel Zeit kosten würde, gibt es dafür auch praxistaugliche Lösungen:

  • Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Zahnärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen von der gematik vorgebenen Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Sollen ein oder mehrere Dokumente signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+-Konnektor) notwendig. Dies entspricht allerdings im Vorgehen eigentlich dem Prinzip der vorherigen Blankounterschrieft von Rezepte, welches verboten ist. Sie müssen daher organisatorisch sicherstellen, dass niemand außer Ihnen selbst Rezepte erstellt, da ansonsten auch Personen, die keine Rezepte erstellen dürfen – ggf. sogar ohne Ihr Wissen – eRezepte ausstelen können. Dies ist also zwar eine sehr praktikable, jedoch ggf. auch juristisch problematische Lösung zum Erstellen von eRezepten.
  • Stapelsignatur: Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Zahnärzte können hier mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Jedoch nicht wie bei der Konfortsignatur im voraus, sondern im Nachgang. Das heisst, Sie signieren hierbei nur einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Es dürfte jedoch im Praxisalltag nicht leicht umzusetzen sein, Patienen ihr Rezept erst verzögert zur Verfügung zu stellen. Schmerzpatienten benötigen ihr Rezept für Schmerzmittel oder Antibiotika in der Regel sofort.

Wenn Sie mehr zum Thema eRezepte wissen wollen, dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit DENS.

www.zahnarztsoftware.de

Alle Hersteller von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen die Spezifikationen der gematik erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass die gematik unterschiedliche Stufen der Entwicklung definiert hat, welche mit PTV und einer Versionsnummer gekennzeichnet werden. Je höher die Zahl der Versionsnummer, desto mehr Funktionalitäten muss der Konnektor unterstützen. Es ist also sinnvoll, immer den Konnektor zu bestellen, der die höchstmögliche Versionsnummer aufweist. Natürlich kann man auch einen Konnektor mit niedriger Versionsnummer über ein Firmeware-update/upgrade auf eine höhere Versionsnummer bringen. Dies ist aber in der Regel mit Kosten verbunden und sollte dann entsprechend bei der Kaufentscheidung bzw. Bestellung berücksichtigt werden.

Hier ein Überblick:

PTV2 (VSDM-Konnektor) = unterstützt nur VSDM

PTV 3 (eHealth-Konnektor) = unterstützt VSDM und Verschlüsseln und Entschlüsseln von Daten, QES-Signatur, NFDM und eMP

PTV 4 (ePA-Konnektor) = unterstützt alles wie PTV3, aber zusätzlich elliptische-Kurven-Kryptografie, welche für die elektronische Patientenakte wichtig ist.

PTV 4 + = Erweiterung der Signatur um die Komfortsignatur (Stapelsignatur)

PTV 5 = ePA Stufe 2

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