Tages Archiv

Fehler im Pairing, SICCT-Fehler: 6901 (No matching TSP certificate)

Problem:

Es handelt sich um ein PKI Problem. Es liegt daran, dass in der Firmware 3.7.4 des Ingenico Orga 6141 Online Kartenterminals das CA Zertifikat des Konnektors nicht enthalten ist. Durch das Kartenterminal Update auf die Firmware Version 3.8.0 (TSL v1.3) ist das Pairing mit dem Konnektor wieder möglich. Bei den Cherry Kartenterminals der Serie ST-1506 ist eine Aktualisierung der TSL Zertifikate von Nöten. In den normalen Firmware Updates ist dies nicht inbegriffen und muss separat durchgeführt werden. Auf der Cherry Downloadseite finden Sie die Beschreibung für die Vorgehensweise.

Lösung:

Führen Sie einen manuellen Firmware Update des Kartenterminals durch.

MENÜ > EINSTELLUNGEN (2) > „Admin PIN Eingabe“ > Update (8) > Update starten (5) > via USB-Stick (2)

code=4033 name=NO_ANSWER_FROM_TERMINAL text=Kartenterminal antwortet nicht, Zufügen fehlgeschlagen Vorgangsnummer=…….

Problem:

Diese Meldung tritt bei folgenden Fällen auf:

1. Kartenterminal ist ausgefallen

2. Kartenterminal ist erreichbar und Routen im Netzwerk sind fehlerhaft

3. Die lokalen Routen fehlen im Konnektor

Lösung:

Zu 1: Bitte prüfen Sie physisch das Kartenterminal.

Zu 2: Bitte überprüfen Sie Ihre Einstellungen in Ihrem lokalen Netzwerk

Zu 3: Sie geben Ihren lokalen IP Kreis, wo sich das Kartenterminal befindet, an:

Netzwerk > Allgemein > Allgemeine Netzwerkeinstellungen > 
Intranet Routen / Netzwerk-Segmente der Einsatzumgebung > Route 
hinzufügen (PTV3) oder Route / Netzwerk-Segmente hinzufügen (PTV4/PTV4+)

topic=CT/TLS_ESTABLISHMENT_FAILURE CtID=xxxxxxxx-xxxx-xxxx-xxxx-xxxxxxxxxxxx Name=ORGA6100-XXXXXXXXXXXXXX Error=4028 Bedeutung=Fehler beim Versuch eines Verbindungsaufbau zum KT Vorgangsnummer=XXXXXXXXXXXXX_XXXXXXXXXXX_XXXXXXXXX

Problem:

Das Kartenterminal lässt sich mit dem Konnektor nicht pairen. Der Konnektor gibt die Fehlercode 4028 zurück.

Lösung:

Die TLS auf dem Konnektor ist abgelaufen. Bitte aktualisieren Sie die TSL manuell. Danach ist das Pairing des Kartenterminals mit dem Konnektor wieder möglich.

NO_PN. Es ist kein Prüfungsnachweis auf der eGK vorhanden. 6B00: Wrong parameters P1-P2.

Problem:

Beim Einlesen einer eGK kommt es zum Fehler, der Prüfungsnachweis lässt sich nicht auslesen.

Lösung:

Eine eGK ohne Prüfungsnachweis wird vom PVS mit den ReadVSD Parametern ReadOnlineReceipt = true und PerformOnlineCheck = false (MODE_ONLINE_CHECK = NEVER) an einem Online-Konnektor aufgerufen. Dieser Aufruf ist nur für einen Offline-Konnektor im Standalone-Szenario vorgesehen (vgl. gemILF_PS_V2.1.0, S. 54) und führt folglich zu einem Fehler beim Online-Konnektoren.

Vorgehen bei einem Online-Konnektor (gilt auch für das Standalone-Szenario)

  • Konfigurieren Sie das PVS so, dass die ReadVSD Parameter entsprechen den Modi
    MODE_ONLINE_CHECK = USER / ALWAYS / FIRST

    aufgerufen werden.

 

Vorgehen bei einem Offline-Konnektor (Standalone-Szenario)

  • Stellen Sie organisatorisch sicher, dass die am Offline-Konnektor einzulesende eGK vorher an dem Online-Konnektor der Praxis auf die Aktualität hin überprüft wurde.

Vergleich der ID und SequenceNumber entspricht nicht der Vergleichsvariante 6a (Code 1007)

Problem:

Kartenterminal lässt sich mit dem Konnektor nicht pairen und das Hochladen der TSL ist auch nicht möglich.

Lösung:

Ein ECC migrierter Konnektor benötigt eine ECC RSA TSL für die Aktualisierung der TSL. Diese benötigte Datei befindet sich unter dem folgenden Pfad https://download.tsl.ti-dienste.de/ECC/*.

*Bitte beachten Sie, dass der Pfad sich durch die gematik angepasst werden kann.

OPERATIONAL_STATE/EC_Log_Overflow. Protokoll-Speicherplatz knapp.

Problem:

Der Konnektor entfernt regelmäßig Log-Einträge, die älter als der definierte Schwellwert sind. Ist der Konnektor gezwungen Log-Einträge zu löschen, die jünger alter der definiert Schwellwert sind, tritt diese Warnung auf.

Der Betriebszustand kann nur durch einen Administrator wieder zurückgesetzt werden.

Lösung:

Der Schwellwert für die Entfernung von Log-Einträgen lässt sich hier anpassen:

Diagnose > Administration > Vorhaltedauer*

Diese Warnung lässt sich durch den Administrator entfernen, indem in der Detailansicht zum Betriebszustand das Lösch-Symbol betätigt wird.

KIM

Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM genannt, ist eine Verschlüsselungssoftware für die Telematikinfrastruktur (TI) zum Austausch hochsensibler medizinischer Patientendaten per E-Mail. Hiermit ist ein sicherer Austausch verschiedener Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel Arztbriefe, Befundunterlagen, Laborwerte uvm, zwischen Ärzten, Apotheken , Kliniken, Psychotherapeuten, Pysiotherapeuten und Krankenkassen gewährleistet.

Folgen Sie unseren News. Wir werden demnächst über die eAU, ePA, eMP, NFDM, und das eRezept kurze, informative Artikel einstellen.

Hier können Sie alle technischen Voraussetzungen für die Telematikinfrastruktur in einem vergangen Beitrag nochmal nachlesen.

Wie immer, sind wir gern bei Fragen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware für Sie da.

eRezept

Das elektronische Rezept kann über die eRezept-App emfangen und verwaltet werden. Wer noch keine App hat, kann in der Praxis einen Ausdruck bekommen. Es enthält einen Rezept-Code und wird digital signiert. Der Patient kann direkt über die App bei seiner Apotheke anfragen, ob das Medikament vorrätig ist und es vorbestellen, falls nicht, kann er gleich bei anderen Apotheken anfragen und es dort abholen oder auch liefern lassen, dies erspart den Patienten Zeit und unnötige Wege. Eine Familienfunktion erleichtert Angehörigen/Betreuern den Zugriff, um Medikamente zu besorgen. Auch Folgerezepte können im laufenden Quartal schnell und komplikationslos in die App geladen werden.

 

Information der KV Nordrhein betreffend eRezept:

„Ausstellung von Muster 16 in Papierform bis 30. Juni 2022 parallel zur elektronischen Verordnung möglich. Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, Papierrezepte bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sein sollte. Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eRezepten zum
1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.
Mehrfachverordnungen, d. h. die bis zu vier Mal erfolgende Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verordnung hin, können erst per eRezept ausgestellt werden, wenn der eRezept-Server in der Lage ist, diese zu verarbeiten. Dies wird voraussichtlich erst ab 1. Juli 2022 der Fall sein.
Quelle:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Elektronische+Verordnungen/eRezept.html

Highlight-News:

eRezept

Wie die Deutsche-Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, ist die Einführung des eRezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Schreiben, welches der DAZ vorliegt, der gematik mitgeteilt, dass noch nicht flächendeckend alle erforderlichen Systeme zur Verfügung stehen. Einen neuen Stichtag gibt es noch nicht. Wie von uns gewohnt,  werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ähnlich berichtet auch die KZBV als offizielle Stelle auf ihrer Homepage.

Weitere aktuelle News zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) in der Zahnarztpraxis
 
1.) Übergangsfrist für eAU soll verlängert werden
Die Übergangsphase zum Einsatz der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, wird nochmals verlängert. Voraussichtlich bis 30. Juni 2022.
 
Praxen, die die eAU bereits elektronisch an die Kasse des jeweiligen Patienten versenden können, sollen dies auch weiterhin tun. Praxen, welche die Voraussetzungen noch nicht geschaffen haben, bekommen nun wohl letztmalig die Chance doch noch fristgerecht und sanktionsfrei die notwendigen Voraussetzungen für den Versand von eAUs zu schaffen. Dazu gehören u.a. die Lizenzierung, Installation und Einrichtung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
 
2.) Barcode auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gemäß aktueller Vorgaben müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausdruck jetzt einen Barcode enthalten. DENS hat diese neue Anforderung für alle Kunden kostenfrei umgesetzt.
 
3.) eRezept
Ab Januar 2022 soll es bundesweit allen Zahnarztpraxen erlaubt sein, ihren Patienten eRezepte anstelle des bisherigen Rezeptformulares (Muster 16) auszustellen. Um dies zu ermöglichen, bietet DENS seinen Kunden und allen anderen interessierten Praxen eine zertifizierte Cloudsoftware-Lösung zur Erstellung von eRezepten an. Nach derzeitigem Stand erfolgt die verbindliche Einführung anscheinend doch erst ab dem dritten Quartal 2022. Somit haben alle Praxen ausreichend Zeit, um die im Umfeld des eRezepts erforderlichen technischen Maßnahmen realisieren zu können.
 
4.) Signatur
eRezepte und andere relevante elektronische Dokumente im Gesundheitswesen sollten mittels qualifizierter elektronische Signatur (QES) über den sogenannten Heilberufeausweis (HBA) signiert (unterschrieben) werden. Hierfür kommen unterschiedliche Signaturtypen infrage:
– die Einzelsignatur, für die pro Dokument jeweils die Eingabe des eHBA-PINs erforderlich ist
– die Stapelsignatur, bei der mehrere Dokumente zusammen in einem Schritt signiert werden, sodass die Eingabe des eHBA-PINs nur einmal erforderlich ist
-die Komfortsignatur, bei der bei gestecktem HBA und einmaliger PIN-Eingabe anschließend über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zu maximal 250 Dokumente elektronisch signiert werden können. Da der eHBA während des Komfortsignaturmodus im Kartenterminal verbleiben muss, sollte dieses an einem sicheren Ort stehen, wie z.B. im Büro und nicht öffentlich zugänglich an der Rezeption. Während die Einzel- und Stapelsignatur bereits in vielen Praxen zur Anwendung kommen, ist die Komfortsignatur bisher noch nicht weit verbreitet. Voraussetzung, um die Komfortsignatur überhaupt nutzen zu können ist ein Konnektor mit dem sogenannten PTV4+ Firmware-Update sowie entsprechender ggf. kostenpflichtiger Lizenz vom Konnektorhersteller. Mit eZahnarztausweisen der Generation 0 bzw. ZOD-Karten kann die Komfortsignatur derzeit nicht genutzt werden. Die gematik arbeitet hier bereits an einer Lösung.
 

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de und zut log4j-Thematik gibt es mehr hier in einem Artikel vom Quintessenz-Verlag.

Für mehr Informationen können wir Ihnen auch die Homepage der gematik empfehlen. Dort gibt viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die das eRezept, sowie der ePA und eMP.

Das eRezept mit data4doc

Der ärztliche Rezeptdruck darf seit dem 1. Januar 2021 in der Regel nur noch über ein als Verordnungssoftware (VOS) bei der Kassenärztlichen Bundes-Vereinigung (KBV) zertifiziertes Programm durchgeführt werden. Für einige Ärztegruppen, wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie alle Zahnärzte im Allgemeinen, gilt zudem die Sonderregelung der „Schreibmaschinenfunktion“ – das heißt, der Zahnarzt kann über seine Praxissoftware „händisch“ Medikamente verschreiben. Zum Jahreswechsel soll nun das eRezept eingeführt werden. Wie es aktuell aussieht, wird dann die so genannte „Schreibmaschinenfunktion“ nicht mehr möglich sein und auch die Rückfallposition des händischen Ausfüllens eines Papierrezepts ersatzlos wegfallen. Aus diesem Grund wird nun auch der Zahnarzt zukünftig gezwungen sein, Rezepte digital zu erstellen. Die Firma MMI hat hierfür eine bereits zertifizierte Verordnungssoftware mit dem Namen data4doc entwickelt. Das Programm ist nicht nur von der KBV zertifiziert worden, sondern auch als Medizinprodukt Klasse 1.

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen