Die CRL ist nicht mehr gültig (outdated).
Im Protokoll des Konnektors wird diese Fehlermeldung angezeigt, sofern ein Problem mit der eingespielten TSL vorliegt.
Dieser Fehler ist eine Folgefehler von 46552 parseTSL: TSL not readable (I/O error).
Im Protokoll des Konnektors wird diese Fehlermeldung angezeigt, sofern ein Problem mit der eingespielten TSL vorliegt.
Dieser Fehler ist eine Folgefehler von 46552 parseTSL: TSL not readable (I/O error).
Die Onlineabfrage einer eGK lässt sich nicht erfolgreich durchführen.
Die verwendete SMC-B ist anscheinend nicht freigeschaltet. Überprüfen Sie darum den Status der SMC-B:
Praxis > Karten > SMC-B X > PIN-Status abfragen …
Hier sollte für den Mandanten der Status Verifiziert angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall, schalten Sie die SMC-B frei.
Es handelt sich um ein PKI Problem. Es liegt daran, dass in der Firmware 3.7.4 des Ingenico Orga 6141 Online Kartenterminals das CA Zertifikat des Konnektors nicht enthalten ist. Durch das Kartenterminal Update auf die Firmware Version 3.8.0 (TSL v1.3) ist das Pairing mit dem Konnektor wieder möglich. Bei den Cherry Kartenterminals der Serie ST-1506 ist eine Aktualisierung der TSL Zertifikate von Nöten. In den normalen Firmware Updates ist dies nicht inbegriffen und muss separat durchgeführt werden. Auf der Cherry Downloadseite finden Sie die Beschreibung für die Vorgehensweise.
Führen Sie einen manuellen Firmware Update des Kartenterminals durch.
MENÜ > EINSTELLUNGEN (2) > „Admin PIN Eingabe“ > Update (8) > Update starten (5) > via USB-Stick (2)
Diese Meldung tritt bei folgenden Fällen auf:
1. Kartenterminal ist ausgefallen
2. Kartenterminal ist erreichbar und Routen im Netzwerk sind fehlerhaft
3. Die lokalen Routen fehlen im Konnektor
Zu 1: Bitte prüfen Sie physisch das Kartenterminal.
Zu 2: Bitte überprüfen Sie Ihre Einstellungen in Ihrem lokalen Netzwerk
Zu 3: Sie geben Ihren lokalen IP Kreis, wo sich das Kartenterminal befindet, an:
Netzwerk > Allgemein > Allgemeine Netzwerkeinstellungen > Intranet Routen / Netzwerk-Segmente der Einsatzumgebung > Route hinzufügen (PTV3) oder Route / Netzwerk-Segmente hinzufügen (PTV4/PTV4+)
Das Kartenterminal lässt sich mit dem Konnektor nicht pairen. Der Konnektor gibt die Fehlercode 4028 zurück.
Die TLS auf dem Konnektor ist abgelaufen. Bitte aktualisieren Sie die TSL manuell. Danach ist das Pairing des Kartenterminals mit dem Konnektor wieder möglich.
Beim Einlesen einer eGK kommt es zum Fehler, der Prüfungsnachweis lässt sich nicht auslesen.
Eine eGK ohne Prüfungsnachweis wird vom PVS mit den ReadVSD Parametern ReadOnlineReceipt = true und PerformOnlineCheck = false (MODE_ONLINE_CHECK = NEVER) an einem Online-Konnektor aufgerufen. Dieser Aufruf ist nur für einen Offline-Konnektor im Standalone-Szenario vorgesehen (vgl. gemILF_PS_V2.1.0, S. 54) und führt folglich zu einem Fehler beim Online-Konnektoren.
Vorgehen bei einem Online-Konnektor (gilt auch für das Standalone-Szenario)
MODE_ONLINE_CHECK = USER / ALWAYS / FIRST
aufgerufen werden.
Vorgehen bei einem Offline-Konnektor (Standalone-Szenario)
Kartenterminal lässt sich mit dem Konnektor nicht pairen und das Hochladen der TSL ist auch nicht möglich.
Ein ECC migrierter Konnektor benötigt eine ECC RSA TSL für die Aktualisierung der TSL. Diese benötigte Datei befindet sich unter dem folgenden Pfad https://download.tsl.ti-dienste.de/ECC/*.
*Bitte beachten Sie, dass der Pfad sich durch die gematik angepasst werden kann.
Der Konnektor entfernt regelmäßig Log-Einträge, die älter als der definierte Schwellwert sind. Ist der Konnektor gezwungen Log-Einträge zu löschen, die jünger alter der definiert Schwellwert sind, tritt diese Warnung auf.
Der Betriebszustand kann nur durch einen Administrator wieder zurückgesetzt werden.
Der Schwellwert für die Entfernung von Log-Einträgen lässt sich hier anpassen:
Diagnose > Administration > Vorhaltedauer*
Diese Warnung lässt sich durch den Administrator entfernen, indem in der Detailansicht zum Betriebszustand das Lösch-Symbol betätigt wird.
KIM
Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM genannt, ist eine Verschlüsselungssoftware für die Telematikinfrastruktur (TI) zum Austausch hochsensibler medizinischer Patientendaten per E-Mail. Hiermit ist ein sicherer Austausch verschiedener Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel Arztbriefe, Befundunterlagen, Laborwerte uvm, zwischen Ärzten, Apotheken , Kliniken, Psychotherapeuten, Pysiotherapeuten und Krankenkassen gewährleistet.
Folgen Sie unseren News. Wir werden demnächst über die eAU, ePA, eMP, NFDM, und das eRezept kurze, informative Artikel einstellen.
Hier können Sie alle technischen Voraussetzungen für die Telematikinfrastruktur in einem vergangen Beitrag nochmal nachlesen.
Wie immer, sind wir gern bei Fragen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware für Sie da.
eRezept
Das elektronische Rezept kann über die eRezept-App emfangen und verwaltet werden. Wer noch keine App hat, kann in der Praxis einen Ausdruck bekommen. Es enthält einen Rezept-Code und wird digital signiert. Der Patient kann direkt über die App bei seiner Apotheke anfragen, ob das Medikament vorrätig ist und es vorbestellen, falls nicht, kann er gleich bei anderen Apotheken anfragen und es dort abholen oder auch liefern lassen, dies erspart den Patienten Zeit und unnötige Wege. Eine Familienfunktion erleichtert Angehörigen/Betreuern den Zugriff, um Medikamente zu besorgen. Auch Folgerezepte können im laufenden Quartal schnell und komplikationslos in die App geladen werden.
Information der KV Nordrhein betreffend eRezept:
„Ausstellung von Muster 16 in Papierform bis 30. Juni 2022 parallel zur elektronischen Verordnung möglich. Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, Papierrezepte bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sein sollte. Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eRezepten zum
1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Mehrfachverordnungen, d. h. die bis zu vier Mal erfolgende Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verordnung hin, können erst per eRezept ausgestellt werden, wenn der eRezept-Server in der Lage ist, diese zu verarbeiten. Dies wird voraussichtlich erst ab 1. Juli 2022 der Fall sein.„
Quelle: https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Elektronische+Verordnungen/eRezept.html