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Highlight-News:

eRezept

Wie die Deutsche-Apotheker-Zeitung (DAZ) berichtet, ist die Einführung des eRezeptes auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in einem Schreiben, welches der DAZ vorliegt, der gematik mitgeteilt, dass noch nicht flächendeckend alle erforderlichen Systeme zur Verfügung stehen. Einen neuen Stichtag gibt es noch nicht. Wie von uns gewohnt,  werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Ähnlich berichtet auch die KZBV als offizielle Stelle auf ihrer Homepage.

Weitere aktuelle News zum Thema Telematikinfrastruktur (TI) in der Zahnarztpraxis
 
1.) Übergangsfrist für eAU soll verlängert werden
Die Übergangsphase zum Einsatz der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, wird nochmals verlängert. Voraussichtlich bis 30. Juni 2022.
 
Praxen, die die eAU bereits elektronisch an die Kasse des jeweiligen Patienten versenden können, sollen dies auch weiterhin tun. Praxen, welche die Voraussetzungen noch nicht geschaffen haben, bekommen nun wohl letztmalig die Chance doch noch fristgerecht und sanktionsfrei die notwendigen Voraussetzungen für den Versand von eAUs zu schaffen. Dazu gehören u.a. die Lizenzierung, Installation und Einrichtung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen).
 
2.) Barcode auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Gemäß aktueller Vorgaben müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Ausdruck jetzt einen Barcode enthalten. DENS hat diese neue Anforderung für alle Kunden kostenfrei umgesetzt.
 
3.) eRezept
Ab Januar 2022 soll es bundesweit allen Zahnarztpraxen erlaubt sein, ihren Patienten eRezepte anstelle des bisherigen Rezeptformulares (Muster 16) auszustellen. Um dies zu ermöglichen, bietet DENS seinen Kunden und allen anderen interessierten Praxen eine zertifizierte Cloudsoftware-Lösung zur Erstellung von eRezepten an. Nach derzeitigem Stand erfolgt die verbindliche Einführung anscheinend doch erst ab dem dritten Quartal 2022. Somit haben alle Praxen ausreichend Zeit, um die im Umfeld des eRezepts erforderlichen technischen Maßnahmen realisieren zu können.
 
4.) Signatur
eRezepte und andere relevante elektronische Dokumente im Gesundheitswesen sollten mittels qualifizierter elektronische Signatur (QES) über den sogenannten Heilberufeausweis (HBA) signiert (unterschrieben) werden. Hierfür kommen unterschiedliche Signaturtypen infrage:
– die Einzelsignatur, für die pro Dokument jeweils die Eingabe des eHBA-PINs erforderlich ist
– die Stapelsignatur, bei der mehrere Dokumente zusammen in einem Schritt signiert werden, sodass die Eingabe des eHBA-PINs nur einmal erforderlich ist
-die Komfortsignatur, bei der bei gestecktem HBA und einmaliger PIN-Eingabe anschließend über einen Zeitraum von bis zu 24 Stunden bis zu maximal 250 Dokumente elektronisch signiert werden können. Da der eHBA während des Komfortsignaturmodus im Kartenterminal verbleiben muss, sollte dieses an einem sicheren Ort stehen, wie z.B. im Büro und nicht öffentlich zugänglich an der Rezeption. Während die Einzel- und Stapelsignatur bereits in vielen Praxen zur Anwendung kommen, ist die Komfortsignatur bisher noch nicht weit verbreitet. Voraussetzung, um die Komfortsignatur überhaupt nutzen zu können ist ein Konnektor mit dem sogenannten PTV4+ Firmware-Update sowie entsprechender ggf. kostenpflichtiger Lizenz vom Konnektorhersteller. Mit eZahnarztausweisen der Generation 0 bzw. ZOD-Karten kann die Komfortsignatur derzeit nicht genutzt werden. Die gematik arbeitet hier bereits an einer Lösung.
 

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de und zut log4j-Thematik gibt es mehr hier in einem Artikel vom Quintessenz-Verlag.

Für mehr Informationen können wir Ihnen auch die Homepage der gematik empfehlen. Dort gibt viele interessante und hilfreiche Informationen rund um die das eRezept, sowie der ePA und eMP.

Das eRezept mit data4doc

Der ärztliche Rezeptdruck darf seit dem 1. Januar 2021 in der Regel nur noch über ein als Verordnungssoftware (VOS) bei der Kassenärztlichen Bundes-Vereinigung (KBV) zertifiziertes Programm durchgeführt werden. Für einige Ärztegruppen, wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie alle Zahnärzte im Allgemeinen, gilt zudem die Sonderregelung der „Schreibmaschinenfunktion“ – das heißt, der Zahnarzt kann über seine Praxissoftware „händisch“ Medikamente verschreiben. Zum Jahreswechsel soll nun das eRezept eingeführt werden. Wie es aktuell aussieht, wird dann die so genannte „Schreibmaschinenfunktion“ nicht mehr möglich sein und auch die Rückfallposition des händischen Ausfüllens eines Papierrezepts ersatzlos wegfallen. Aus diesem Grund wird nun auch der Zahnarzt zukünftig gezwungen sein, Rezepte digital zu erstellen. Die Firma MMI hat hierfür eine bereits zertifizierte Verordnungssoftware mit dem Namen data4doc entwickelt. Das Programm ist nicht nur von der KBV zertifiziert worden, sondern auch als Medizinprodukt Klasse 1.

Alle Hersteller von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen die Spezifikationen der gematik erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass die gematik unterschiedliche Stufen der Entwicklung definiert hat, welche mit PTV und einer Versionsnummer gekennzeichnet werden. Je höher die Zahl der Versionsnummer, desto mehr Funktionalitäten muss der Konnektor unterstützen. Es ist also sinnvoll, immer den Konnektor zu bestellen, der die höchstmögliche Versionsnummer aufweist. Natürlich kann man auch einen Konnektor mit niedriger Versionsnummer über ein Firmeware-update/upgrade auf eine höhere Versionsnummer bringen. Dies ist aber in der Regel mit Kosten verbunden und sollte dann entsprechend bei der Kaufentscheidung bzw. Bestellung berücksichtigt werden.

Hier ein Überblick:

PTV2 (VSDM-Konnektor) = unterstützt nur VSDM

PTV 3 (eHealth-Konnektor) = unterstützt VSDM und Verschlüsseln und Entschlüsseln von Daten, QES-Signatur, NFDM und eMP

PTV 4 (ePA-Konnektor) = unterstützt alles wie PTV3, aber zusätzlich elliptische-Kurven-Kryptografie, welche für die elektronische Patientenakte wichtig ist.

PTV 4 + = Erweiterung der Signatur um die Komfortsignatur (Stapelsignatur)

PTV 5 = ePA Stufe 2

Die Zahnarztsoftware DENSoffice hat mit der Konformitätsbescheinigung von der gematik als eines der ersten Praxisprogramme offiziell den Nachweis erhalten, dass diese TI- und VSDM-ready ist. Damit gehört die Praxissoftware zu den ersten 3 Programmen in Deutschland, welche über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Es war viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Mehr dazu demnächst.

Hier finden Sie die Konformitätsbescheinigung der gematik für die Praxissoftware DENSoffice

Das E-Health-Gesetz sieht mit der Telematikinfratruktur sehr hohe Sicherheitsstandards für die Vernetzung von EDV-Systemen im deutschen Gesundheitswesen vor. Unter anderem ist der Einsatz eines vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektors notwendig. Dieser soll für eine sichere und systemübergreifende Verbindung sorgen und z.B. die Zahnarztsoftware DENSoffice mit den neuen netzwerkfähigen Kartenterminals und den VSDM-Servern der Krankenkassen vernetzen. Diesbezügliche Tests konnte DENS bereits erfolgreich absolvieren.

DENs-Kunden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und mit dem benötigten Update versorgt werden. Sie sollten keine neuen Geräte anschaffen oder diesbezüglich Verträge abschließen ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein. DENS kann mit seiner Beratung Ihnen viel Geld und unnötigen Aufwand ersparen.

Bis zum Start des bundesweiten Rollouts und darüber hinaus steht DENS gerne für interessierte Zahnärzte und Firmen, die diesbezüglich einen starken und zuverlässigen Partner suchen, zur Verfügung.

Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !!!

Die Telematikinfrastruktur ist ein so genanntes Virtual Private Network (VPN) für das Sie einen zugelassenen Zugangsdienstleister benötigen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig und kommt zusätzlich zu den Kosten für Ihren Internetzugang bei Telekom und Co.

Welches der für Sie am besten geeigneteste TI-Zugangsdienstleister ist, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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Jede Praxis benötigt zukünftig einen vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektor. Dieser funktioniert wie ein Router (nur viel komplexer und auch viel teurer). Er baut eine sichere Verbindung zur neuen Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen auf. Er sorgt für die Verschlüsselung und Entschlüsselung von übertragenen Daten und soll Angriffe auf das System erfolgreich abwehren. Aktuell gibt es nur zwei Anbieter, welche für den Kauf eines Konnektors infrage kommen. Aufgrund des quasi fehlenden Wettbewerbs (ein vieler Meinung nach schwerwiegender Fehler im System) soll ein solcher Konnektor voraussichtlich 2620,- Euro kosten. Ein günstigerer Konnektor soll nächstes Jahr zu haben sein. Es ist also wahrscheinlich sinnvoll auf diesen zu warten. Und zwar nicht nur, weil man damit Geld spart, sondern auch, weil in diesem Fehler und Probleme beseitigt sein werden, welche die Konnektoren der ersten Generation wahrscheinlich noch aufweisen.

 

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Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die Vernetzung des Gesundheitswesen in Deutschland.  Sie definiert die Software- und Hardwarevoraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen der Praxis-EDV und den Servern der Krankenkassen. Ihre Einführung wurde durch den Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungserbringer aus akademischen Gesundheitsberufen (Ärzte, Zahnärzte, etc.), die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, müssen daran teilnehmen, wenn Sie die Strafgebühr in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars verhindern wollen, welche ab dem 1.7.2018 für die Verweigerung der Teilnahme an der Telematikinfrastruktur fällig wird.

 

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VSDM steht für Versichertenstammdatenaustausch. Ein langes Wort für einen eigentlich einfachen Vorgang. Beim VSDM werden Versichertenstammsdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte ( eGK) gespeichert sind, auf Ihre Aktualität geprüft und ggf. aktualisiert.

Ab dem 1. Juli 2018 sind alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet aktiv am VSDM teilzunehmen. Doch wie ist die praktische Umsetzung in der Praxis?

Wenn ein Kassenpatient mit seiner Versichertenkarte in die Praxis kommt, muss die Praxis die eGK einlesen und mittels geeigneter Software (z.B. DENSoffice) die Aktualität der Versichertendaten prüfen. Dieser Schritt geschieht voll automatisch im Hintergrund. Sind die Daten auf der Karte noch aktuell, ist der Einlesevorgang bereits nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Müssen die Daten aktualisiert werden, weil der Patient z.B. eine neue Wohnanschrift hat, dann dauert es einige Sekunden länger. Insgesamt sollte der Vorgang aber nur unwesentlich länger dauern als bisher gewohnt.

Führt eine Praxis die Prüfung der Versichertenstammdaten ab Beginn dem gesetzlich festgelegten Stichtag zum 1. Juli 2018 nicht durch, dann muss sie mit einer Honorarkürzung von pauzschal einem Prozent Ihres Kassenhonorars rechnen. Dies gilt solange bis die Praxis am VDSM teilnimmt und die Karten der gesetzlich Versicherten regelmässig online prüft.

Mit der Zahnarztsoftware DENSoffice und entsprechenden von DENS empfohlenen Komponenten (Konnektor, Kartenterminal, Zugangsdienstleister) können Sie am VSDM teilnehmen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und brauchen Honorareinbussen durch Strafgebühren nicht zu fürchten.

 

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