Tages Archiv

​Kanalarbeit perfekt honoriert!

Die Kostenplanung und Abrechnung endo-dontischer Behandlungen in der Kassenpraxis findet stets im Spannungsfeld zwischen Patientenerwartung und dem Wirtschaftlich-keitsgebot der Sozialversicherung statt. Der Patient nimmt selbstverständlich an, dass seine Wurzelbehandlung von der Kasse übernommen wird, während die Richtlinien dies aber nur in einfach gelagerten Fällen vorsehen. Eine nicht richtlinienkonforme Behandlung hingegen führt zur Honorarkürzung in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
In dem dreistündigen Online-Seminar der Synadoc AG werden alle Aspekte beleuchtet, die für eine aufwandsgerechte Honorierung endodontischer Behandlungen wichtig sind, insbesondere:

● Die Behandlungsrichtlinien der GKV und das Zuzahlungsverbot
● Leistungen, die nicht im Angebotsspektrum der GKV enthalten sind
● Sinnvolle Analogleistungen für Spezialfälle
● Praxisstundensatz und Kostendeckung in der Endodontie
● Rechtsichere Vereinbarungen
● Wirtschaftlichkeitsprüfung und Dokumentation

Weiterhin werden verzwickte Abrechnungs-fragen aus dem Praxisalltag anhand von konkreten klinischen Patientenfällen für GKV- und PKV-Patienten vorgestellt und besprochen.

Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangscode für einen Rechner sowie Seminarunterlagen und eine technische Anleitung als PDF per E-Mail zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können. Wer an den angebotenen Terminen nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, den Seminarmitschnitt als Streaming-Video anzuschauen.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel:
Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen. Für weiter Zugänge gilt ein Sonderpreis.

Gabi Schäfer freut sich auf Ihre Anmeldung!

Klicken Sie bitte hier für das Anmeldeformular.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung

Dieses einmalige Seminar hat in der Vergangenheit viele Teilnehmer einerseits betroffen gemacht, sie aber andererseits dazu motiviert, mit einem neuen Verständnis des BEMA ihre Behandlungen so durchzuführen und zu dokumentieren, dass sie eine zukünftige Wirtschaftlichkeitsprüfung schadlos überstehen können. Und solche Prüfungen treffen jede Praxis – auch solche, die nicht „auffällig“ sind. Nach unseren Erfahrungen hat jede Praxis im statistischen Mittel alle 12 Jahre eine Prüfung zu erwarten – in etwa vergleichbar mit einer Erdbebenvorhersage. Der Boden beginnt aber erst dann zu wackeln, wenn der Postbote das Einschreiben zustellt, in dem die Praxis aufgefordert wird, zu einer vorgegebenen Liste von Patientennamen komplette Karteidokumentationen zur Prüfung vorzulegen. Da der zu prüfende Zeitraum häufig vier Quartale beträgt, kann eine solche Liste auch schon mal 400 Patienten umfassen, was für die betroffene Praxis einen erheblichen nebenberuflichen Arbeitsaufwand darstellt. Für jeden Fall, der mehrere Quartale umfassen kann, ist Folgendes zu überprüfen:

  • die medizinische Indikation der Leistungen,
  •  die Eignung der Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels,
  •  die Einhaltung der Bestimmungen des BEMA und der Richtlinien.

Nur wenn in jedem Fall der Behandlungsverlauf logisch und schlüssig dargelegt ist, kann man einer Prüfung gelassen entgegensehen. Viele Praxisinhaber sind in dieser Situation erst einmal überrascht und irritiert, weil sie sich nun selbst um die Karteieintragungen kümmern müssen – denn es wird IHR Honorar gekürzt und nicht das Gehalt der Mitarbeiter. Beschäftigen sie sich dann mit der Logik der eigenen Behandlungen, stellt sich schließlich ein neues, tieferes Verständnis des BEMA ein: „Die Story muss stimmen.“

Die Themen in der Übersicht:

  • Das Gruselkabinett: Kürzungsfälle aus der Praxis und die Logik des Prüfverfahrens
  • Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung: welche Positionen werden am häufigsten gestrichen und weshalb.
  • Was man tun sollte, aber nicht tut: von den Richtlinien geforderte Behandlungen, die regelmäßig nicht erbracht werden.

Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangskode für EINEN Rechner sowie Seminarunterlagen und eine Anleitung als PDF per Email zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können.
Wer zu den angebotenen Terminen nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, den Seminarmitschnitt als Streaming-Video anzuschauen.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel:
Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen. Für weitere Zugänge gilt ein Sonderpreis.

Gabi Schäfer freut sich auf Ihre Anmeldung!

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Das „allgemeine“ Seminar

Dieser Seminartitel umschreibt etwas volkstümlich die hinter dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) stehenden Intentionen. Die Wiedereinführung der Budgetierung der zahnärztlichen Versorgungsleistungen führt abermals zu der absurden Situation, dass man erst am Ende des Jahres weiß, für welchen Lohn man das ganze Jahr gearbeitet hat. Hier gilt es also, in Zukunft die Abhängigkeit von den im Kurs schwankenden Bema-Leistungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dieses Seminar vermittelt Ihnen hierzu Ideen und konkrete Ansätze.

Ein Themenumriss:

  •  Konservierende Behandlungen, PAR-Behandlungen, Schienentherapie: was ist richtlinienkonform, welche Zusatzleistungen sind möglich?
  •  Gibt es verbindliche Regeln zur Zeitspanne zwischen Wurzelfüllung und Überkronung?
  • Schluss mit dem Bema-Denken!
  •  Knifflige Abrechnungsfragen: z. B. Anästhesien bei Wurzelbehandlung, Zahnhalsfüllungen bei Bruxismus
  • Vitalitätsproben in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Diese Punkte und weitere aktuelle praxisnahe Abrechnungsfragen sowie Fragen zur GOZ-Abrechnung behandelt Gabi Schäfer in diesem dreistündigen Seminar, in dem Sie auch selber eigene Fragen stellen dürfen.
Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangskode für EINEN Rechner sowie Seminarunterlagen und eine Anleitung als PDF per Email zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können.
Wer an den angebotenen Terminen nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, den Seminarmitschnitt als Streaming-Video anzuschauen.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel:
Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen. Für weitere Zugänge gilt ein Sonderpreis.

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Zahnersatz-Reparaturen

Die Abrechnung von ZE-Reparaturen, insbesondere im Privatbereich – ist ein Thema, dessen Komplexität oft unterschätzt wird. Zahnersatzreparaturen sind häufig aufwändig und werden eher bescheiden honoriert – und im Eigenlabor gibt man sich in der Regel ratlos: „Laborabrechnung – das haben wir nicht gelernt!„.

Das zweistündige Webinar „Reparaturen ganz einfach!“ von Gabi Schäfer macht Sie mit dem ganzen Spektrum der Zahnersatzreparaturen vertraut unter besonderer Berücksichtigung der Laborkosten nach BEL und BEB 97.

Zahlreiche Fallbeispiele vermitteln Ihnen aktuelles und notwendiges Wissen, um besonders die im Praxisalltag vorkommenden „schwierigen Reparaturen“ aufwandsgerecht abrechnen zu können.

Im Seminar werden folgende Themen behandelt:

  • Fallbeispiele zur vollständigen Berechnung nach Befundklasse 6 (Regel- und gleichartige Versorgungen)  und 7 (Erneuerung bzw. Wiederherstellung von Suprakonstruktionen).
  • Gegenüberstellung Reparaturen für Kassen-/Privatpatienten
  • Die unterschiedlichen Honorierungen im Bema und in der GOZ
  • Eigenlaborleistungen und Chair-Side-Leistungen korrekt umgesetzt!

Und – Sie können Ihre für die eigene Praxis relevanten Fragen stellen!

Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangskode für EINEN Rechner sowie Seminarunterlagen und eine Anleitung als PDF per Email zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel:
Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen. Für weitere Zugänge gilt ein Sonderpreis.

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Dieser Webinartitel umschreibt etwas volkstümlich die hinter dem  GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) stehenden Intentionen. Die Wiedereinführung der Budgetierung der zahnärztlichen Versorgungsleistungen führt wieder zu der absurden Situation, dass man erst am Ende des Jahres weiß, für welchen Lohn man das
ganze Jahr gearbeitet hat. Hier gilt es also, in Zukunft die Abhängigkeit von den im Kurs schwankenden Bema-Leistungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dieses Seminar vermittelt Ihnen hierzu Ideen und konkrete Ansätze.

Ein Themenumriss:

  • Konservierende Behandlungen, PAR-Behandlungen, Schienentherapie: was ist richtlinienkonform, welche Zusatzleistungen sind möglich?
  • Schluss mit dem Bema-Denken!
  • Knifflige Abrechnungsfragen: z. B. Anästhesien bei Wurzelbehandlung, Zahnhalsfüllungen bei Bruxismus,
    Vitalitätsproben in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Diese Punkte und weitere aktuelle praxisnahe Abrechnungsfragen sowie Fragen zur GOZ-Abrechnung behandelt Gabi Schäfer in diesem dreistündigen Seminar, in dem Sie auch selber eigene Fragen stellen dürfen. Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die
Praxis den Zugangscode für einen Rechner sowie Seminarunterlagen und eine technische Anleitung als PDF per E-Mail zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während  des Seminars Notizen machen können.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel: Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Webinar: Kanalarbeit perfekt honoriert! – Live

Die Kostenplanung und Abrechnung endodontischer Behandlungen in der Kassenpraxis findet stets im Spannungsfeld zwischen Patientenerwartung und dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Sozialversicherung statt. Der Patient nimmt selbstverständlich an, dass seine Wurzelbehandlung von der Kasse übernommen wird, während die Richtlinien dies aber nur in einfach gelagerten Fällen vorsehen. Eine nicht richtlinienkonforme Behandlung hingegen führt zur Honorarkürzung in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

In dem dreistündigen Online-Seminar der Synadoc AG werden alle Aspekte beleuchtet, die für eine aufwandsgerechte Honorierung endodontischer Behandlungen wichtig sind, insbesondere:

  • Die Behandlungsrichtlinien der GKV und das Zuzahlungsverbot
  • Leistungen, die nicht im Angebotsspektrum der GKV enthalten sind
  • Sinnvolle Analogleistungen für Spezialfälle
  • Praxisstundensatz und Kostendeckung in der Endodontie
  • Rechtsichere Vereinbarungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Dokumentation

Weiterhin werden verzwickte Abrechnungsfragen aus dem Praxisalltag anhand von konkreten klinischen Patientenfällen für GKV- und PKV-Patienten vorgestellt und besprochen.

Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangscode für einen Rechner sowie Seminarunterlagen und eine technische Anleitung als PDF per E-Mail zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel: Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen

Anmeldung ganz einfach per Fax oder Mail mittels diesem Dokuments

 

Wenn Zahnarztsoftware dann DENS. Mehr auf www.zahnarztsoftware.de – die sympatische Praxissoftware für Zahnärzte.

Webinar zur Wirtschaftlichkeitsprüfung: „MEINS BLEIBT MEINS!“

Wie jedes Jahr biete ich auch dieses Jahr wieder das Seminar „Meins bleibt meins“ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung an, das in der Vergangenheit viele Teilnehmer einerseits betroffen, andererseits aber dazu motiviert hat, mit einem neuen Verständnis des BEMA ihre Behandlungen so durchzuführen und zu dokumentieren, dass sie eine zukünftige Wirtschaftlichkeitsprüfung besonders gut vorbereitet schadlos überstehen können. Und solche Prüfungen treffen jede Praxis – auch solche, die nicht besonders „auffällig“ sind. Denn nach unseren Erfahrungen hat jede Praxis im statistischen Mittel alle 12 Jahre eine Prüfung zu erwarten – in etwa vergleichbar mit einer Erdbebenvorhersage. Der Boden beginnt aber erst dann zu wackeln, wenn der Postbote das Einschreiben zustellt, in dem die Praxis aufgefordert wird, zu einer vorgegebenen Liste von Patientennamen komplette Karteidokumentationen zur Prüfung vorzulegen. Wie mittlerweile in diversen Gerichtsverfahren als Recht erkannt, muss eine zu prüfende Stichprobe 20 Prozent der Patienten eines Quartals umfassen bzw. mindestens 100 Fälle, wobei sich die Gerichte bezüglich der Mindestzahl der Fälle nicht wirklich einig waren. Da der zu prüfende Zeitraum mindestens vier Quartale beträgt, kann eine solche Liste auch schon mal 400 Patienten
umfassen, was für den betroffenen Zahnarzt einen erheblichen nebenberuflichen Arbeitsaufwand darstellt, den er in seiner Freizeit ableisten muss.

Für jeden Fall, der mehrere Quartale umfassen kann, ist Folgendes zu überprüfen:

  • die medizinische Indikation der Leistungen,
  • die Eignung der Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels,
  • die Einhaltung der Bestimmungen des BEMA und der Richtlinien.

Nur wenn in jedem Fall der Behandlungsverlauf logisch und schlüssig dargelegt ist, kann man einer Prüfung gelassen entgegensehen. Aber was ist, wenn man im Röntgenbild einen Zahn als wurzelbehandelt diagnostiziert hat und zwei Quartale später dort eine „üZ“ abgerechnet wird? Hier stimmt die „Story“ nicht.
Viele Zahnärzte sind in dieser Situation erst mal überrascht und irritiert, weil sie sich nun selbst um die Karteieintragungen kümmern müssen. Erst mein Hinweis, dass IHR Honorar gekürzt wird und nicht das Gehalt ihrer Mitarbeiter, bringt sie dazu, die Verantwortung für die medizinische Dokumentation zu übernehmen.
Beschäftigen sie sich dann mit der Logik der eigenen Behandlungen, stellt sich schließlich ein neues, tieferes Verständnis des BEMA ein: „Die Story muss stimmen.“

 

Worum geht es also im Seminar „Meins bleibt meins!“?

Zunächst werden zur Einstimmung auf die Problematik konkrete aktuelle Kürzungsfälle im Faksimile vorgestellt – keine Theorie, sondern durchlittene Kürzungspraxis. Anschließend werden nach „Schadenshöhe“ geordnet die am häufigsten gekürzten Positionen besprochen, wobei ausführlich vermittelt wird, wie Kürzungen vermieden werden können. Einen großen Raum nehmen auch alternative Abrechnungsmöglichkeiten für Situationen ein, wo eine Abrechnung von Leistungen über den BEMA problematisch ist. Die Gefahren der Verwirkung der „Garantiefunktion der Abrechnungssammelerklärung“ werden dargestellt und erläutert. Und schließlich wird auf solche Leistungen eingegangen, die zwar von den Richtlinien für eine „lege-artis“-Behandlung gefordert, in der täglichen Praxis jedoch fast nie erbracht werden.

Die Themen nochmals in der Übersicht:

  • Das Gruselkabinett – Kürzungsfälle aus der Praxis: Hier werden konkrete Kürzungsfälle im Detail dargestellt und die Logik der Prüfverfahren erläutert, insbesondere die statistische Hochrechnung der Stichprobe auf die Gesamtheit der behandelten Kassenpatienten und die Bedeutung der Garantiefunktion der Abrechnungs-Sammelerklärung.
  • Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung: Die am häufigsten gestrichenen Positionen werden vorgestellt und Strategien zur Vermeidung solcher Streichungen aufgezeigt. Alle vorgestellten Informationen basieren auf den statistischen Auswertungen konkreter aktueller Kürzungsbescheide. „Kürzungssichere“ Alternativen werden – wo möglich – diskutiert.
  • Was man tun sollte, aber nicht tut: In diesem Teil werden Leistungen besprochen, die im Rahmen einer „lege artis“-Behandlung von den Richtlinien gefordert, von Praxen aber regelmäßig nicht erbracht werden.

„Vorbeugen ist besser als Heilen“! Lernen Sie jetzt, Ihre Dokumentation „regresssicher“ zu gestalten damit Sie nicht im Prüfungsfall an den Dokumentationen herumbasteln und vor allen Dingen ihr mühsam erarbeitetes Honorar nicht wieder abliefern müssen!

Anmeldung ganz einfach per Mail doer Fax über dieses Dokument.

 

Wenn Zahnarztsoftware, dann DENS. Mehr auf www.zahnarztsoftware.de – DENSoffice die sympatische Praxissoftware für Zahnärzte.

Live-Webinar

Damit Sie gut vorbereitet für die Neuerungen ab 1.7.22 im Bereich ZE-Planung sind, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Synadoc-Webinar. In diesem Seminar werden anhand von ZE-Planungen die Änderungen im Bereich der ZE-Kürzel vorgestellt. Pro Praxiszugang dürfen beliebig viele Personen aus einer Praxis teilnehmen.

Alle Informationen sowie Bestellformular finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Software-Bedienung einfach erklärt in nachvollziehbaren Videos

DENS möchte, dass alle Nutzer von DENS-Produkten den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Software ziehen. Dafür tun wir täglich unser Bestes an unserer Hotline und im Kundendienst sowie in  unseren Produktschulungen. Mit unserem neuen Videoportal mit Filmen, die die wichtigsten Funktionen in DENSoffice anschaulich erklären und der ergänzenden DENS-Wikipediathek.

Gezeigt wird jeweils ein Mitschnitt von Abläufen im Programm. Die Videos sind neben den vielen Webinaren und Produktschulungen ein weiterer Baustein für nachaltige und presiwerte Weiterbildung in der Zahnarztpraxis. Damit sich alle Mitarbeiter optimal im Rahmen ihrer Aufgaben mit dem Programm inklusive aller wichtigen Neuerungen auskennen, empfiehlt sich auf Dauer eine sinnvolle Mischung aus den oben genannten Angeboten. So holen Sie das Optimum für sich und ihr Team aus unseren Softwarelösungen heraus.

Der Zugang zum Portal kostet einmalig 240,- Euro zzgl. MwSt und kann dann von Ihnen und Ihrem Team von beliebig vielen Personen dauerhaft genutzt werden. So entstehen keine neuen Kosten, auch wenn neues Personal in ihrer Praxis anfängt oder Sie nach einiger Zeit einfach Ihr Wissen wieder auffrischen wollen.

Das Videoportal wird voraussichtlich ab Mitte 2022 zur Verfügung stehen.

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