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Gabi Schäfer läd Sie herzlich ein, ihre Seminare zur zahnärztlichen Abrechnung zu besuchen. Aktuell stehen zwei TOP-Themen zur Auswahl: „Ohne Fleiß kein Preis!“ – Ein praxisorientiertes Trainingsseminar zur Abrechnung und „Meins bleibt meins!“ – das ultimative Seminar zum Thema „Wirtschaftlichkeitsprüfung“.  Mehr dazu finden Sie hier.

SEMINAR „OHNE FLEISS KEIN PREIS!“
Ein merkwürdiger Titel für ein Seminar – finden Sie nicht?
Warum „Fleiß“? Nur durch praktisches Üben ist anwendbares Wissen vermittelbar. Im Sport nennt man das „Training“.
Und Ihre Trainerin ist Gabi Schäfer, die täglich Zahnarztpraxen in kniffligen Abrechnungsfragen berät. Und was ist der „Preis“? Der Preis ist ein gesteigerter Praxisumsatz, der natürlich nur dann realisiert werden kann, wenn auch die Behandler teilnehmen. Denn nur wenn „SIE“ oder „ER“ ihre Tätigkeit am Patienten abrechnungstechnisch einordnen können und entsprechend dokumentieren, sind die Voraussetzungen für eine optimale Abrechnung gegeben. Aber selbst bei vollständiger Dokumentation können Defizite auftreten, weil Mitarbeiter eine richtige Dokumentation falsch oder gar nicht interpretieren und so erbrachte Leistungen nicht zur Abrechnung gelangen. Deswegen wird im Seminar „Ohne Fleiß kein Preis!“ das Zusammenspiel zwischen Zahnarzt und Mitarbeiter geübt. Die Übungsbeispiele kommen dabei aus aktuellen Anfragen zu Abrechnungsproblemen – betreffen BEMA und GOZ – und sind in folgende Gruppen aufgeteilt:
• Etwas zum Aufwärmen
• Gut Beraten?
• Füllungen im Fokus
• Wurzelkanäle unter der Lupe
• Verzwicktes Vermischtes
• Perfekte Prothetik
• Reparaturen auf dem Prüfstand
• Korrekt dokumentiert?
Insbesondere wird auf Schienenbehandlungen, PAR-Besonderheiten, Suprakonstruktionen und Locatoren eingegangen. Wer sich einem solchen Intensivtraining unterzieht, wird danach mental gestärkt und gelassen an seine tägliche Arbeit in der Praxis herangehen – versprochen!

SEMINA R „MEINS BLEIBT MEINS!“
Auf vielfältigen Wunsch biete ich wieder das Seminar „Meins bleibt meins“ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung an, das in der Vergangenheit viele Teilnehmer einerseits betroffen, andererseits aber dazu motiviert hat, mit einem neuen Verständnis des BEMA ihre Behandlungen so durchzuführen und zu dokumentieren, dass sie eine zukünftige Wirtschaftlichkeitsprüfung gut vorbereitet schadlos überstehen können. Und solche Prüfungen treffen jede Praxis – auch solche, die nicht „auffällig“ sind. Denn nach § 106 SGB V ist jede KZV verpflichtet, pro Quartal bei zwei Prozent der von ihr verwalteten Zahnärzte eine Zufälligkeitsprüfung einzuleiten. Das bedeutet, dass jede Praxis im statistischen Mittel alle 12,5 Jahre eine Zufälligkeitsprüfung zu erwarten hat – in etwa vergleichbar mit einer Erdbebenvorhersage. Der Boden beginnt aber erst dann zu wackeln, wenn der Postbote das Einschreiben zustellt, in dem die Praxis aufgefordert wird, zu einer vorgegebenen Liste von Patientennamen komplette Karteidokumentationen zur Prüfung vorzulegen. Wie mittlerweile in diversen Gerichtsverfahren als Recht erkannt, muss eine zu prüfende Stichprobe 20 Prozent der Patienten eines Quartals umfassen bzw. mindestens 100 Fälle, wobei sich die Gerichte bezüglich der Mindestzahl der Fälle nicht wirklich einig waren. Da der zu prüfende Zeitraum nach gesetzlicher Vorgabe mindestens vier Quartale beträgt, kann eine solche Liste auch schon mal 400 Patienten umfassen, was für den betroffenen Zahnarzt einen erheblichen nebenberuflichen Arbeitsaufwand darstellt, den er in seiner Freizeit ableisten muss.

Für jeden Fall, der mehrere Quartale umfassen kann, ist Folgendes zu überprüfen:
– die medizinische Indikation der Leistungen,
– die Eignung der Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels,
– die Einhaltung der Bestimmungen des BEMA und der Richtlinien.
Nur wenn in jedem Fall der Behandlungsverlauf logisch und schlüssig dargelegt ist, kann man einer Prüfung gelassen entgegensehen. Aber was ist, wenn man im Röntgenbild einen Zahn als wurzelbehandelt diagnostiziert hat und zwei Quartale später dort eine „üZ“ abgerechnet wird? Hier stimmt die „Story“ nicht. Viele Zahnärzte sind in dieser Situation erst mal überrascht und irritiert, weil sie sich nun selbst um die Karteieintragungen kümmern müssen. Erst mein Hinweis, dass IHR Honorar gekürzt wird und nicht das Gehalt ihrer Mitarbeiter, bringt sie dazu, die Verantwortung für die medizinische Dokumentation zu übernehmen. Beschäftigen sie sich dann mit der Logik der eigenen Behandlungen, stellt sich schließlich ein neues, tieferes Verständnis des BEMA ein: „Die Story muss stimmen.“

Worum geht es also im Seminar „Meins bleibt meins!“?
Zunächst werden zur Einstimmung auf die Problematik konkrete aktuelle Kürzungsfälle im Faksimile vorgestellt – keine Theorie, sondern durchlittene Kürzungspraxis. Anschließend werden nach „Schadenshöhe“ geordnet die am häufigsten gekürzten Positionen besprochen, wobei ausführlich vermittelt wird, wie Kürzungen vermieden werden können. Einen großen Raum nehmen auch alternative Abrechnungsmöglichkeiten für Situationen ein, wo eine Abrechnung von Leistungen über den BEMA problematisch ist. Die Gefahren der Verwirkung der „Garantiefunktion der Abrechnungssammelerklärung“ werden dargestellt und erläutert. Und schließlich wird auf solche Leistungen eingegangen, die zwar von den Richtlinien für eine „lege-artis“-Behandlung gefordert, in der täglichen Praxis jedoch fast nie erbracht werden.

Die Themen nochmals in der Übersicht:
• Das Gruselkabinett – Kürzungsfälle aus der Praxis:
Hier werden konkrete Kürzungsfälle im Detail dargestellt und die Logik der Prüfverfahren erläutert, insbesondere die statistische Hochrechnung der Stichprobe auf die Gesamtheit der behandelten Kassenpatienten und die Bedeutung der Garantiefunktion der Abrechnungs-Sammelerklärung.
• Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung:
Die am häufigsten gestrichenen Positionen werden vorgestellt und Strategien zur Vermeidung solcher Streichungen aufgezeigt. Alle vorgestellten Informationen basieren auf den statistischen Auswertungen konkreter aktueller Kürzungsbescheide. „Kürzungssichere“ Alternativen werden – wo möglich – diskutiert.
• Was man tun sollte, aber nicht tut:
In diesem Teil werden Leistungen besprochen, die im Rahmen einer „lege artis“-Behandlung von den Richtlinien gefordert, von Praxen aber regelmäßig nicht erbracht werden.

„Vorbeugen ist besser als Heilen“! Lernen Sie jetzt, Ihre Dokumentation „regresssicher“ zu gestalten damit Sie nicht im Prüfungsfall an den Dokumentationen herumbasteln müssen.

 

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