Tages Archiv

Als wichtigster Hinweis für die nachfolgenden Informationen gilt, dass es für Zahnarztpraxen keinerlei Tarifverträge gibt. Deswegen ist die Höhe eines angestellten Zahnarztes Verhandlungssache.

Der empfohlene Richtwert für das Bruttoeinstiegsgehalt eines Zahnarztes nach der Assistenzzeit sind 4.500 € pro Monat. Zusätzlich zu diesem Festgehalt wird meist vereinbart, dass ein Anteil der von dem angestellten Zahnarzt geleisteten Praxiseinnahmen ausgezahlt werden. Im Regelfall handelt es sich hierbei um 15 bis 25 Prozent. Sollte dies der Fall sein, so wird das monatliche Festgehalt etwas geringer angesetzt, zwar auf rund 3.500 €. So könnte das Monatsbruttogehalt etwa wie folgt aussehen:

  • Selbst erwirtschaftete Umsatz » 20.000 €
  • Umsatzbeteiligung » ab 14.000 €
  • Überschuss zur Beteiligung » 6.000 €
  • Bei 25-prozentiger Beteiligung » 1.500 €

Somit würde das Gesamtbruttogehalt pro Monat 5.000 € betragen.

Wenn keine Umsatzbeteiligung vereinbart wird, so steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung. Nach 10 bis 20 Jahren könnte das jährliche Festgehalt bei 65.000 € bis 85.000 € liegen.

Spezialisierung und guter Standort zahlen sich aus!

Zahnärzte mit Zusatzqualifizierungen  – z. B. Kieferorthopäden, Oralchirurgen, Parodontologen – können mit einem deutlich höheren Festgehalt rechnen. Dies liegt in der Regel zwischen 45.000 € und 115.000 € pro Jahr.

Der Standort macht sich auch bei der Höhe des Gehalts bemerkbar. Bei einer Praxis die in einem Gebiet mit weniger als 100.000 Einwohnern liegt, wie etwa in ländlichen Regionen, kann das Festgehalt ohne Umsatzbeteiligung bei ca. 55.000 € p. A. liegen. Wenn Sie aber in einer Praxis angestellt sind, die in einer Stadt mit Einwohnerzahl über 100.000 liegt, können Sie schon mit 60.000 € p. A. rechnen.

Praxis oder Klinik?

Praxis

Das Gehalt in der Praxis ist grundsätzlich Verhandlungssache und die Arbeitszeiten entsprechen dem Arbeitszeitgesetz in Deutschland:

  • – Arbeitszeit pro Tag darf grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden betragen
  • – Diese kann auf zehn Stunden verlängert werden, solange innerhalb 6 Monaten die 8 Stunden durchschnittlich nicht überschritten werden
  • – In der Regel werden keine Sonn- oder Feiertagsdienste absolviert
Bei angestellten Zahnärzten gilt meist:
  • – Vertraglich wird eine 38 bis 40 Stunden Woche
  • – Durchschnittlich werden pro Woche circa 2 Überstunden geleistet

Klinik

Bei einer zahnmedizinischen Klinik gilt der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). Dieser wurde zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen. Als angestellter Zahnarzt in einer Klinik haben Sie dementsprechend wenig bis kein Spielraum für Vertragsverhandlungen.

 

Am 14. Januar stellt Microsoft die Sicherheitsupdates für Windows 7 ein. Damit einhergehend wird auch der Support für Windows 8/8.1 Skylake-Prozessoren, Windows Server 2008 und Windows Server 2008 R2 eingestellt. Das bedeutet für Sie als Praxisinhaber, dass Sie lieber heute als morgen die EDV Ihrer Praxis zukunftsorientiert umstellen und sobald wie möglich auf Windows 10 und aktuelle Hardware umsteigen sollten.

Was bedeutet der Wegfall des Supports und warum sollte ich umsteigen?

Die Sicherheitsupdates, die Microsoft regelmäßig für seine Betriebssysteme liefert, dienen dem Schutz vor Angriffen auf das System. Im Mai 2019 wurden durch „The Independent IT-Security Institute“ hunderte Millionen kriminelle Schadprogramme erfasst, vor denen Sie mit dem Wegfall der Sicherheitsupdates nicht mehr geschützt wären. Ihr PC kann dabei nicht nur durch das Internet angegriffen werden, sondern auch mit schädlicher Software versteckt im Treiber eines billigen Hardwareteils oder als scheinbar harmloser Anhang in einer E-Mail.

Es ist nicht nur möglich, dass durch einen solchen Angriff Ihre Daten vollständig verloren gehen, sondern Sie sind auch verantwortlich für deren Sicherheit, insbesondere wenn es sich um Patientendaten handelt. Mit den neuen Datenschutzgesetzen sind Sie als Inhaber dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass in Ihrer Praxis alle personenbezogenen Daten rechtsgemäß aufbewahrt sind. Sollte dies wegen fehlender Sicherheitsupdates nicht mehr gewährleistet sein, müssen Sie dafür gerade stehen, und das kann sehr schnell sehr teuer werden!

Muss ich wechseln? Was für Möglichkeiten habe ich?

Zum einen gibt es die Möglichkeit den Support von Windows 7 bis 2023 weiter zu führen. Aber hier ist es fragwürdig, ob dies sich lohnt. Diese Lizenzverlängerung kostet meist mehr als ein Upgrade auf das neue Betriebssystem, und dieser Service ist für Großunternehmen gedacht, die viele hundert Lizenzen als Volumenlizenzen gekauft haben . Die Möglichkeit des offiziellen, kostenlosen Updates ist leider abgelaufen, da dies laut Microsoft nur bis 2016 möglich war. Wer also bis dahin nicht von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, muss jetzt anderweitig eine Lösung finden.

Je nachdem wie Ihre Praxis ausgestattet ist, könnte es notwendig sein, weitere Upgrades durchzuführen. Bei vielen Praxen könnte es ausreichen, den PC mit dem neuen Betriebssystem zu versehen, und das Netzwerk wie gewohnt weiterbenutzen.  Es gibt jedoch auch Fälle, wo über den PC hinaus auch der Server oder angebundene Systeme auch ein Update benötigen. So fällt beispielsweise gerne in Vergessenheit, dass zugehörige Röntgensoftware oder Bilddatenbanken ebenfalls ein Update benötigen könnten, um mit dem neuen Betriebssystem kompatibel zu sein.

Wann muss ich wechseln?

Unsere Empfehlung: so bald wie möglich. Der 14. Januar scheint zwar noch weit entfernt, steht aber schneller vor der Tür, als man denkt. Um nicht unüberlegt und mit Zeitdruck Entscheidungen treffen zu müssen, empfehlen wir, dass Sie sich sobald wie möglich von einem IT-Experten zu Ihren Praxisanforderungen beraten lassen. So gewährleisten Sie für sich selber nicht nur eine abgesicherte, sondern auch performante IT-Infrastruktur in Ihrer Praxis.

 

Fazit: DENS unterstützt Sie gerne bei der Umstellung Ihrer Praxis-EDV und bringt mit Windows 10 Pro mehr Sicherheit auch in ihre Zahnarztpraxis.

Kontaktieren Sie bei Interesse unsere Technikabteilung unter 03328 / 33 52 170. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein geeignetes Angebot für Ihre Praxis.

Innovativste Aufnahmetechnik

Die neu erschienene Dokumentationskamera von OXO Technology erlaubt dem Behandler eine „hands-free“ Aufnahmemöglichkeit seiner Arbeit. Die Kamera ermöglicht mit ihren Sony IMX377 Bildsensor und den 4K-Objektiven Videoaufnahmen in 4k und gestochen scharfe Bildaufnahmen mit 12 MP. Die Kamera selbst wiegt nur 35 g und verfügt sogar über ein eingebautes Mikrofon. Sie lässt sich somit zusammen mit dem zugehörigen LED-Licht ganz einfach an die Lupenbrille anbringen. So kann jede Behandlung im High-End-Format aufgenommen werden.

Features für sofortige Aufnahmenutzung

Mit der OXO Kamera ist die Nachbearbeitung von Behandlungsaufnahmen nicht mehr notwendig. Dank elektronischer Bildstabilisierung, brauch der Behandler schlicht die Kamera laufen lassen, und bekommt am Ende eine verwacklungsfreie Aufnahme mit 4K Auflösung. Zudem besteht die Möglichkeit die Kamera per eingebauter High Speed Wi-Fi Kapazität mit einem bis zu 10 Meter entfernten Tablet, Smartphone oder Bildschirm zu verbinden. So können nicht nur Patienten und die Assistenz sofort detailliert aufgeklärt werden, sondern es werden die Tore zu neuen Möglichkeiten bezüglich Fortbildungen, Dokumentation und Praxis-Marketing geöffnet.

Das Beste für den Patienten

OXO bietet zu der Kamera eine App nicht nur zur Steuerung, sondern auch zur Vorschau und zur Wiedergabe der Aufnahmen an. Hiermit lässt sich ein transparenter, visueller Austausch mit dem Patienten erstellen, wodurch sein Vertrauen in die Praxis und den Behandler gesteigert wird. Durch das mit Bluetooth verbundene Pedal kann der Behandler während der Videoaufnahme auch Momentaufnahmen in Form von hochaufgelösten Fotos machen. Dank dieser Möglichkeit steht der Praxis eine vielseitige Dokumentation zur Verfügung, die beispielsweise zur Qualitätssicherung oder zur Vorlage bei Technikern von sehr hohem Nutzen sind.

Ausstattung der Extraklasse

Die Vielfalt der Kamera wird durch die unterstützende Peripherie noch mehr Unterstützt:

  • Langlebiges LED-Licht für schattenfreie, natürliche Beleuchtung
  • Bluetooth Pedal zur Steuerung der Video- und Bildaufnahmen, ohne die Kamera zu berühren
  • HDMI-Set für die Live-Übertragung auf einem Bildschirm Ihrer Wahl, dank dem Wi-Fi-Transmission-Stick
  • Flexi-Arm Kit, was die eigenständige Montage der Kamera ermöglicht. Ideal für das Filmen im Labor oder Lehrumfeld
  • Lampenadapter-Kit, was die einfache Montage der Kamera an Ihrer Lampe ermöglicht
  • 16mm Objektiv, um den Blickwinkel der Kamera auf den gesamten Mund oder einen bestimmten Quadranten zu erweitern
  • Universaladapter
  • Mikro SD-Karte mit 64 GB Speicher
  • OXO Powerbank für flexible Stromversorgung

 

Mehr Informationen zu dem reddot design award Gewinner von 2019 finden Sie auf der Homepage von OXO.

 

 

Praxiswachstum durch Investitionen

Wenn Ihre Zahnarztpraxis gut läuft, ist natürlich Praxiswachstum erwünscht, was von individuellen Faktoren abhängt. So erfordert Wachstum beispielsweise neue Räumlichkeiten, was unumgänglich neue Einrichtungen erfordert. So fehlen plötzlich finanzielle Mittel für Patientenstühle, ein Röntgengerät oder einen modernen Empfangsbereich. Für genau solche Wachstumsinvestitionen hält die Bundesregierung diverse Fördermittel bereit. Weitgehend aber obliegt die Finanzierung von geplanten Investitionen einzelnen Bundesländern. Die jeweilige Landesbank ist somit der perfekte Ansprechpartner für den investitionswilligen Zahnarzt.

Im Folgenden wollen wir Ihnen die zuständigen Landesbanken der einzelnen Bundesländer vorstellen, sowie pro Bundesland ein bis zwei Darlehensprogramme.

Bundesweit – Der KfW-Unternehmerkredit

In ganz Deutschland erhältlich, stellt der KfW-Unternehmerkredit der KfW-Bank eine Universallösung für Zahnarztpraxen dar. Investitionen aller Art können hiermit durchgeführt werden. Somit können beispielsweise der Kauf von Grundstücken und Immobilien, Baukosten, die Anschaffung von Geräten und Maschinen, Fahrzeugen und Einrichtungen sowie sämtliche Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Zahnarztpraxis finanziert werden. Sogar der Kauf von Patenten und Lizenzen gehört zu dem Rahmen des KfW-Unternehmerkredits.

Bayern: LfA Förderbank Bayern

Investivkredit: Steht bei Ihrer Praxis die Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung auf dem Plan, können Sie mit dem Investivkredit Ihre Investitionen fördern.

Akutkredit: Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten, kann der Akutkredit Ihnen helfen, die Situation wieder in den Griff zu bekommen. Hiermit können Sie kurzfristige Verbindlichkeiten wie der Kontokorrent umschulden, Ihre Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten oder Änderungen die verschärften Marktbedingungen verschuldet sind durchführen.

Niedersachsen: N-Bank

Für Unternehmen, die bereits die Gründungsphase überstanden haben, existieren in Niedersachsen leider keine konkreten Förderprogramme. Bis zum 5. Jahr jedoch könnte der Niedersachsen-Gründerkredit oder das Programm MikroSTARTer Niedersachsen für Sie interessant sein.

Für bereits etablierte Praxen kommt vorerst der KfW-Unternehmerkredit in Frage. Darauffolgend wäre der KfW-Kredit für Wachstum in Betracht zu ziehen. Dieser ist geeignet für Investitionen in Produkt- und Prozessinnovationen, sowie in die Digitalisierung der Zahnarztpraxis. Es ist jedoch zu beachten, dass geplante Investitionen im Vergleich zu den vergangenen 3 Jahren mindestens doppelt so hoch anfallen müssen. Zudem schreibt bezüglich der Digitalisierung ein Liste konkret vor, welche Maßnahmen finanziert werden dürfen.

Baden-Württemberg: L-Bank

Wachstumsfinanzierung: Mit diesem Förderprogramm können Sie Ihre Zahnarztpraxis erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren. Die Verlagerung der Praxis, der Kauf einer Praxis oder die Finanzierung von Betriebsmitteln werden hiermit ebenfalls unterstützt.

Liquiditätskredit: Wie der Name bereits verrät, können hiermit Betriebsmittel finanziert und die Liquidität gewährleistet werden. So wäre dieser Kredit dazu geeignet, den Kontokorrentkredit umzuschulden, Lieferantenverbindlichkeiten abzulösen oder um sich an geänderte Marktbedingungen anzupassen.

Nordrhein-Westfalen: NRW-Bank

NRW.Bank Mittelstandskredit: Dieser Kredit mit einem Wert von mindestens 25.000€ steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie bereits seit 5 Jahren selbstständig sind. Hiermit können Sie Baumaßnahmen und andere Investitionen in Anlagevermögen sowie Betriebsmittelkosten inklusive Beratungsleistungen finanzieren.

NRW.Bank Universalkredit: Dieser Kredit eignet sich für Investitionen in Vermögensgegenstände und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Suchen Sie für Ihre Zahnarztpraxis eine Finanzierung mit Haftungsfreistellung oder wollen eine öffentliche Bürgschaft nutzen, ist dieser Kredit für Sie genau richtig.

Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg

Mikrokredit Brandenburg: Um diesen Kredit zu nutzen, muss Ihre Praxis noch weniger als zehn Jahre am Markt sein. Wichtig ist, dass hierbei Umschuldungen und der Grundstückkauf ausgeschlossen sind. Nach den Richtlinien werden streng betrieblich bedingte Investitionen, sowie Investitionen in Betriebsmittel gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut

Auf Landesebene ist es in Mecklenburg-Vorpommern schwierig Finanzierung für den Betrieb zu bekommen. Hier kommen vorwiegend der KfW-Unternehmerkredit und der KfW-Kredit für Wachstum von der Bundesebene in Frage.

Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Kapital für Kleinunternehmen: Hierauf haben Sie Zugriff, wenn Ihre Praxis weniger als 25 sozialversicherungspflichtige Angestellte hat. Mit diesem Kapital ist es Ihnen ermöglicht Ihre Liquidität zu stabilisieren und die Finanzierungsstruktur zu verbessern. Bei dem Kapital für Kleinunternehmen handelt es sich um ein nicht besichertes Nachrangdarlehen. Hierbei besteht die Möglichkeit, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen.

Gründung und Wachstumsfinanzierung (GuW) – Betriebsmittel oder Investitionen: Im Rahmen des GuW handelt es sich um einen Topf, welcher zwei verschiedene Darlehensprogramme speist:

  • Der Betriebsmittelkredit ermöglicht Investitionen von Betriebsmitteln aller Art.
  • Mit dem Investitionskredit können sie verschiedenste Vermögensgegenstände anschaffen, so z. B. Grundstücke und Immobilien, abschreibungsfähige Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzen und Patente.

Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt

IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT): Dieses Förderprogramm lässt Investitionen in Vermögensgegenstände zu. Darunter gehören beispielsweise Immobilien und Grundstücke, die Finanzierung von Betriebsmitteln und die Vorfinanzierung von Aufträgen. Kredite sind im Rahmen von 25.000€ bis 1,5 Mio € möglich.

Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Betriebsmittelkredit RLP: Dieser Kredit ist sehr speziell für Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz. Alle jene, die in die Digitalisierung investieren oder die Personalkosten, Marketingkosten oder die Finanzierung des laufenden Betriebs sicherstellen wollen, sind zu diesem Kredit berechtigt.

Sachsen: Sächsische Aufbaubank

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfen (GuW-Programm): Dieses Förderprogramm können Sie nutzen, wenn bei Ihnen die Finanzierung von Vermögensgegenständen, Investitionen in Immobilien oder die Anschaffung von Betriebsmitteln ansteht. Es basiert auf den Darlehensprogrammen der KfW-Bank und ist somit quasi allen Unternehmen in Sachsen offen.

Mikrodarlehen: Diese maximal 20.000€ sind für Investitionen und die Finanzierung von Betriebsmitteln geeignet. Eine Besonderheit hierbei, ist dass Sie hier sechs bis zwölf Monate tilgungsfreie Anlaufzeit haben.

Thüringen: Thüringer Aufbaubank

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Thüringen: Dieses Programm is verfügbar für Praxen in Thüringen zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immateriellen Werten, zur Umschuldung von Verbindlichkeiten und zur Deckung laufender Betriebsausgaben. Eine Mindestsumme ist zwar nicht vorgegeben, es können jedoch maximal 5. Mio€ beantragt werden.

Mikrokredit: Dieser geringfügige Kredit beträgt Summen zwischen 2.000€ und 25.000€ und steht Unternehmen bis zum 8. Bestehungsjahr zur Verfügung.

Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein

IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft: Erweiterungen, Verlagerungen und eine andere Finanzierungsgründe werden durch dieses Darlehen unterstützt. Es sind bis zu 250.000€ möglich, jedoch darf dieser nicht der größte Kredit des Empfängers sein. Bei geringeren Summen sollten Sie auf den Mittelstandskredit zurückgreifen.

IB.SH Mittelstandskredit: Dieses Darlehen, verfügbar mit Summen von 25.000€ bis 250.000€, ist für Investitionen und den Liquiditätsbedarf eines Unternehmens einsetzbar. Somit is es universell einsetzbar.

Saarland: Saarländische Investitionsbank

Gründungs- und Wachstumskredit: Das öffentliche Darlehen GuW dient der Mitfinanzierung von Immobilien, der Investition in Anlagevermögen und zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es ist ähnlich dem KfW-Unternehmerkredit recht vielseitig.

Berlin: Investitionsbank Berlin

Liquiditätshilfen Berlin: Mit diesem Kredit können Sie Marktanpassungen und Umstrukturierungsmaßnahmen finanzieren. Bei letzterem ist jedoch darauf zu achten, dass sich die Praxis, wenn der Kredit für Umstrukturierung verwendet werden soll, in akuten Liquiditätsschwierigkeiten befinden muss, welche aufgrund unkalkulierbarer, außergewöhnlicher Umstände eingetreten sind.

Berlin Kredit (mit Umweltfenster): Wenn Sie Einrichtungsgegenstände, Grundstücke oder Geräte anschaffen wollen, oder Geld für die Anschaffung weiterer Betriebsmittel für die Praxiserweiterung benötigen, ist dieses Darlehen gut für Sie geeignet. Das Programm beinhaltet sogar ein Umweltfenster, was bedeutet, dass Investitionen, welche einen relevanten Energiespareffekt mit sich tragen besonders unterstützt werden.

Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank

Hamburg-Kredit Wachstum: Neben der Finanzierung  von Messeteilnahmen oder Beratungskosten, ist dieser Kredit geeignet für denn Kauf oder Umbau von Grundstücken und Gebäuden, sowie die Anschaffung von Geräten, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.

Hamburg-Kredit global: Mit diesem Kredit ist es Ihnen möglich, in Vermögensgegenstände zu investieren. Hierzu gehören beispielsweise Fahrzeuge, Maschinen oder Immobilien. Nicht unterstützt hingegen, ist die Anschaffung von Betriebsmitteln.

Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Bremer Unternehmerkredit: Diesen Kredit können Sie für mittel- bis langfristige Investitionen einsetzen. Damit werden Sie beim Kauf von Grundstücken und Gebäuden, der Anschaffung von Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenständen und dem Erwerb von sonstigen Betriebsmitteln unterstützt.

Ergänzungsdarlehen: Hiermit wird eine klassische Bankfinanzierung ergänzt. Insbesondere in Wachstumsphasen, zur Umstrukturierung oder zur Konsolidierung kann dieses zusätzliche Geld genutzt werden.

 

Tipp: Wenn in den jeweiligen Förderprogrammen nichts anderes vorgeschrieben ist, können Programme der Landesebene im Regelfall mit den KfW-Programmen kombiniert werden. Dies ist natürlich im Einzelfall zu prüfen. Kostenfreie Beratung hierzu können Sie sich durch einen Anruf bei der Beratungshotline der KfW einholen.

Die Zahnarztsoftware DENSoffice hat mit der Konformitätsbescheinigung von der gematik als eines der ersten Praxisprogramme offiziell den Nachweis erhalten, dass diese TI- und VSDM-ready ist. Damit gehört die Praxissoftware zu den ersten 3 Programmen in Deutschland, welche über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Es war viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Mehr dazu demnächst.

Hier finden Sie die Konformitätsbescheinigung der gematik für die Praxissoftware DENSoffice

Am 1. November 2017 laden wir ganz herzlich zur Veranstaltung „Schutz und Sicherheit Ihrer Zahnarztpraxis im Rahmen der Telematikinfrastruktur“ ein. Das Event findet im großartigen Ambiente im Capital Club in der Mohrenstraße 30 in Berlin statt. Wenn Sie diese tolle Location noch nicht kennen und mehr über die konkreten Folgen der Einführung der Telematikinfrastruktur für Ihre Zahnarztpraxis wissen wollen, dann kontaktieren Sie uns oder nutzen die hier angehängte  Einladung.

Heute möchten wir Ihnen unseren neusten Partner vorstellen: 4denta, den Spezialisten für zahnärztliche Abrechnung in Ihrer Praxis.

Speziell bei Ausfall Ihrer Abrechnungsmitarbeiterin durch Schwangerschaft, Kündigung oder Krankheit unterstützt Sie 4denta tatkräftig, damit Ihnen kein Honorar verloren geht.

Das kompetente und freundliche Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Tel.: 0721-627100-10
Fax: 0721-627100-29
Mail: info@4denta.de

http://www.abrechnungsservice-zahnarzt.de

Die Winner Software GmbH, mit Sitz in der Glockenstraße 24 in 90427 Fürth ( Tel.: 0911 3757170 ) stellt unseren Informationen nach den Betrieb Ihrer Praxisverwaltungssoftware sisydent ( siehe auch www.sisydent.de ) ein und bietet seinen Kunden einen Umstieg auf eine andere Software  an.

Als Alternative dazu bietet sich DENS mit der beliebten Zahnarztsoftware DENSoffice an. Mit dieser Lösung können Sie schnell und günstig zum Quartalsende mit einer modernen und bedienerfreundlichen Anwendung weiterarbeiten und bekommen den bestmöglichen Service von DENS dazu.

DENS gehört laut KZBV-Statistik zu den TOP5 – Anbietern im Dentalmarkt und ist Mitglied im VDDS.

Für sisydent – Anwender gibt es bei DENS eine kostengünstige Lösung, welche den Umstieg erleichtert. Ihr Geldbeutel wird geschont und aufgrund der anwenderfreundlichen Bedienung werden sich Ihre Praxismitarbeiter schnell mit der neuen Zahnarztsoftware anfreunden.

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf www.zahnarztsoftware.de mit dem Stichwort „sisydent“ oder rufen uns einfach an.

Wir sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 03328 – 334540 zu erreichen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Schöne Grüße aus Berlin,

Ihr DENS-Team

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (so genanntes eHealth-Gesetz) beschlossen.

Doch welche Folgen hat dies auf die Zahnarztpraxen und die dort tätigen Zahnärzte und Ihr zahnmedizinisches Personal? Um die Antwort sind wir in diesem Artikel bemüht.

Zunächst einmal hat der Gesetzgeber Fristen gesetzt, deren Nichteinhaltung direkte Konsequenzen auf das zahnärztliche Honorar haben wird. Zahnärzte, welche ab dem 1. juli 2018 nicht an der Telematik Infrastruktur und dem so genannten Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) teilnehmen, erwartet ein Abzug von 1% Ihres Kassenhonorars. Das gleiche gilt für KZVen, welche die Umsetzungsfristen nicht einhalten. Diese werden 1% Ihres Kassenbudgets als Strafe einbüßen. Das wiederum wird sicherlich ebenfalls Konsequenzen für die in diesem KZV-Bereich tätigen Kassenzahnärzte haben.

Zahnärzte, welche vor dem 01.06.2018 bereits Anwendungen der TI nutzen, erhalten dagegen einen attraktiven Vergütungszuschlag.

Während einige Softwarefirmen im Dentalbereich sich bereits frühzeitig darum bemüht haben, durch die Teilnahme an der so genannten Erprobungsphase der TI in den Testregionen die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Anbindung an die sich im Aufbau befindliche neue Telematikinfrastruktur geschaffen haben, haben andere Praxisverwaltungsprogrammhersteller diesen Zug verschlafen. Die Ausschreibung für die Erprobungsphase ist bereits abgeschlossen und von den großen Softwarehäusern sind bis auf ein Unternehmen alle in der Testung.

Die Firmen, welche die Ausschreibungen gewonnen haben, sind CGM Compugroup bzw. Compudent (Z1), Dampsoft (DSwin), DENS (DENSoffice) und Evident. Nicht dabei sind z.B. die Firmen Solutio (Charly) und Pharmatechnik (Linudent) bzw. die Praxissoftware Zahn32. Alle Teilnehmer der Erprobungsphase werden sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen automatisch von der gematik zertifiziert. Zahnärzte, welche eine der Softwareprodukte nutzen, welche an der Erprobungsphase teilnehmen, werden wohl schneller an den Vorteil des Vergütungszuschlags kommen und haben mit Ihrer Teilnahme wahrscheinlich sichergestellt, dass Ihren Anwendern keine Strafen in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars blühen wird.

Der Verband Deutscher Dentalsoftwareunternehmen (VDDS) wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf des Projektes auf dem Laufenden halten, so dass die Mitgliedsfirmen ebenfalls informiert sein sollten. Die ersten Anwendungen auf der TI werden das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement und der elektronische Arztbrief sein. Anschließend wird die Qualifizierte Elektronische Signatur kommen, die einzige – der Unterschrift auf Papier rechtlich gleichbedeutende – elektronische Unterschrift die im Gesundheitswesen dann Relevanz haben wird.

Im Gesetz wird auch festgelegt, dass die Industrie gemeinsam mit der KZBV eine Schnittstelle zum Datenaustausch festlegen muss, um den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen zahnärztlichen Praxisverwaltungsprogrammen zu vereinfachen bzw. zu standardisieren. Vielleicht hilft dies Zahnarztpraxen zukünftig bei einem Systemwechsel von einer Software zu anderen.

Bei Fragen rund um das E-Health-Gesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf können wir Ihnen für Ihre zahnärztliche Veranstaltung auch kostenfrei einen Referenten zu diesem Thema stellen.

Wenn Sie in Ihrer Praxis digitales Röntgen oder eine neue Intraoralkamera einführen wollen, dann lassen Sie sich doch am besten vorher von uns beraten. Wir tun dies herstellerunabhängig und da wir Ihnen auch keines dieser Geräte verkaufen wollen, erhalten Sie von uns auch nicht die üblichen Verkäuferberatungen, welche oftmals nur von der zu erwartenden Marge abhängen.
Auch die Umstellung der Praxis von Einzelplatz auf Mehrplatz oder das Einrichten eines Heimarbeitsplatzes sind Themen mit denen wir etwas anzufangen wissen. Gerne geben wir unser Wissen an Sie weiter. Rufen Sie uns einfach an!

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