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Bald über 100 Anbindungen: DENSoffice bietet viele Schnittstellen

Eine moderne Praxissoftware muss sich problemlos in die bestehende IT-Landschaft einer Zahnarztpraxis integrieren. Deshalb verfügt DENSoffice bereits heute über mehr als 100 Schnittstellen zu externen Programmen, Geräten und Online-Diensten.

Ob Röntgensoftware, Factoring, Patientenkommunikation, Telematikinfrastruktur, Buchhaltung oder Terminmanagement – DENSoffice ermöglicht einen reibungslosen Datenaustausch und unterstützt etablierte Branchenstandards wie VDDSmedia, VDDS-RZ, VDDS-RZ-XML sowie zahlreiche gematik-Schnittstellen (TI, KIM, ePA und weitere).

Die Liste der unterstützten Systeme wird kontinuierlich erweitert. Sollte Ihre gewünschte Lösung noch nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam prüfen wir die Möglichkeiten einer Integration. Da Hersteller ihre Schnittstellen regelmäßig weiterentwickeln, empfehlen wir grundsätzlich, neue Geräte oder Dienste vor der Anbindung mit uns abzustimmen.


Praxissoftware wechseln? Datenübernahme leicht gemacht

Der Umstieg auf DENSoffice wird durch standardisierte Migrationsschnittstellen erleichtert.

Unterstützte Systemwechselschnittstellen

  • Systemwechsel-Schnittstelle (SWS2) – Import und Export von Patienten- und Behandlungsdaten
  • AzP-Schnittstelle

Abrechnung und Wissensdatenbanken

DENSoffice unterstützt zahlreiche etablierte Nachschlagewerke und Abrechnungshilfen.

Unterstützte Lösungen

  • DAISY
  • Der Kommentar (Asgard-Verlag)
  • DENSgoz
  • DENSbema
  • DENSbel
  • DENSzahntechnik
  • DENSanalog
  • DZR-H1

Patientenaufklärung

Für eine moderne Patientenberatung stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung.

  • Infoskop (synMedico)
  • FlexiForms
  • Simpleprax

Digitale Befundung und Dokumentation

Zur Unterstützung bei Diagnostik, Dokumentation und Patientenaufklärung können folgende Systeme eingebunden werden:

  • Doctos

Röntgen- und Bildgebung

DENSoffice unterstützt alle Systeme, die den Branchenstandard VDDSmedia (VDDS MEDIA) verwenden.

Zusätzlich bestehen unter anderem Anbindungen an:

  • Carestream – CS Imaging
  • DÜRR Dental – DBSWIN
  • DÜRR Dental – VistaSoft
  • Planmeca – Romexis
  • Dentsply Sirona – Sidexis

Weitere VDDSmedia-kompatible Systeme

Hersteller Produkt
Dürr Dental VistaScan, VistaCam, DBSWIN
Carestream Dental CS Imaging
Planmeca Romexis
Dentsply Sirona Sidexis
Vatech EzDent-i
Acteon SOPRO Imaging
Owandy QuickVision
Air Techniques VisionX
MyRay / Cefla iRYS
KaVo KaVo Imaging
Morita i-Dixel
orangedental byzz Imaging
Shining3D DentalScan
exocad DentalDB
3Shape Unite, Dental System
Dental Wings DWOS
OnyxCeph OnyxCeph

Hinweis: Die genannten Produkte unterstützen laut Herstellerangaben den Standard VDDSmedia (VDDS MEDIA).


Parodontologie

Für die digitale PA-Befundung unterstützt DENSoffice unter anderem:

  • DENSpa
  • DENSpsi
  • Florida Probe
  • ParoStatus
  • PA-Konzepte Voice

Zahnersatz-Planung

Zur Unterstützung der ZE-Planung können folgende Systeme verwendet werden:

  • DPF (KZBV)
  • Synadoc

Factoring und Rechenzentren

DENSoffice unterstützt alle Rechenzentren, die VDDS-RZ oder VDDS-RZ-XML einsetzen.

Direkte Integrationen bestehen unter anderem mit:

  • BFS health finance
  • DZR Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum
  • Health AG
  • PVS dental
  • PVS Reiss
  • ZA Düsseldorf
  • ZAB

Terminverwaltung und Online-Terminbuchung

Für eine effiziente Terminorganisation bietet DENSoffice eigene Lösungen:

  • DENS.onTIME
  • DENS.onLINE

SMS-Kommunikation und Recall

Patienten können automatisch oder individuell per SMS informiert werden.

  • DENS SMS

Finanzbuchhaltung und Praxisverwaltung

Zur Übergabe von Buchhaltungsdaten werden unter anderem unterstützt:

  • solvi
  • EuroFibu
  • Lexware Buchhalter

Automatische Zahlungsverbuchung

Eingehende Zahlungen können automatisch verbucht werden über:

  • solvi
  • Fibudoc

Signaturpads

Unterstützte elektronische Unterschriftenlösungen:

  • signoSign (signotec)
  • StepOver

Hygiene- und Sterilisationsdokumentation

DENSoffice lässt sich mit verschiedenen Hygienedokumentationssystemen verbinden.

  • MELAG
  • Segosoft
  • DIOS MP

Telefonanlagen

Die Anbindung kompatibler Telefonanlagen erfolgt über die standardisierte TAPI-Schnittstelle.


Telematikinfrastruktur

DENSoffice unterstützt zahlreiche Komponenten der Telematikinfrastruktur und arbeitet unter anderem mit folgenden Anbietern zusammen:

Hersteller Lösung
secunet TI-Gateway
akquinet Medical Connect
Telekom TI-Konnektor
D-Trust eHBA / SMC-B
medisign eHBA
SHC KIM
Telekonnekt KIM
CGM KIM
kv.dox KIM

Offen für weitere Schnittstellen

Die Zahl der unterstützten Integrationen wächst kontinuierlich.

Fehlt Ihre gewünschte Software, Ihr Gerät oder ein Online-Dienst? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen gerne die technische Umsetzung und die Möglichkeiten einer Integration. So stellen wir sicher, dass DENSoffice optimal in Ihre individuelle Praxisumgebung eingebunden werden kann.

Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (so genanntes eHealth-Gesetz) beschlossen.

Doch welche Folgen hat dies auf die Zahnarztpraxen und die dort tätigen Zahnärzte und Ihr zahnmedizinisches Personal? Um die Antwort sind wir in diesem Artikel bemüht.

Zunächst einmal hat der Gesetzgeber Fristen gesetzt, deren Nichteinhaltung direkte Konsequenzen auf das zahnärztliche Honorar haben wird. Zahnärzte, welche ab dem 1. juli 2018 nicht an der Telematik Infrastruktur und dem so genannten Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) teilnehmen, erwartet ein Abzug von 1% Ihres Kassenhonorars. Das gleiche gilt für KZVen, welche die Umsetzungsfristen nicht einhalten. Diese werden 1% Ihres Kassenbudgets als Strafe einbüßen. Das wiederum wird sicherlich ebenfalls Konsequenzen für die in diesem KZV-Bereich tätigen Kassenzahnärzte haben.

Zahnärzte, welche vor dem 01.06.2018 bereits Anwendungen der TI nutzen, erhalten dagegen einen attraktiven Vergütungszuschlag.

Während einige Softwarefirmen im Dentalbereich sich bereits frühzeitig darum bemüht haben, durch die Teilnahme an der so genannten Erprobungsphase der TI in den Testregionen die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Anbindung an die sich im Aufbau befindliche neue Telematikinfrastruktur geschaffen haben, haben andere Praxisverwaltungsprogrammhersteller diesen Zug verschlafen. Die Ausschreibung für die Erprobungsphase ist bereits abgeschlossen und von den großen Softwarehäusern sind bis auf ein Unternehmen alle in der Testung.

Die Firmen, welche die Ausschreibungen gewonnen haben, sind CGM Compugroup bzw. Compudent (Z1), Dampsoft (DSwin), DENS (DENSoffice) und Evident. Nicht dabei sind z.B. die Firmen Solutio (Charly) und Pharmatechnik (Linudent) bzw. die Praxissoftware Zahn32. Alle Teilnehmer der Erprobungsphase werden sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen automatisch von der gematik zertifiziert. Zahnärzte, welche eine der Softwareprodukte nutzen, welche an der Erprobungsphase teilnehmen, werden wohl schneller an den Vorteil des Vergütungszuschlags kommen und haben mit Ihrer Teilnahme wahrscheinlich sichergestellt, dass Ihren Anwendern keine Strafen in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars blühen wird.

Der Verband Deutscher Dentalsoftwareunternehmen (VDDS) wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf des Projektes auf dem Laufenden halten, so dass die Mitgliedsfirmen ebenfalls informiert sein sollten. Die ersten Anwendungen auf der TI werden das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement und der elektronische Arztbrief sein. Anschließend wird die Qualifizierte Elektronische Signatur kommen, die einzige – der Unterschrift auf Papier rechtlich gleichbedeutende – elektronische Unterschrift die im Gesundheitswesen dann Relevanz haben wird.

Im Gesetz wird auch festgelegt, dass die Industrie gemeinsam mit der KZBV eine Schnittstelle zum Datenaustausch festlegen muss, um den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen zahnärztlichen Praxisverwaltungsprogrammen zu vereinfachen bzw. zu standardisieren. Vielleicht hilft dies Zahnarztpraxen zukünftig bei einem Systemwechsel von einer Software zu anderen.

Bei Fragen rund um das E-Health-Gesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf können wir Ihnen für Ihre zahnärztliche Veranstaltung auch kostenfrei einen Referenten zu diesem Thema stellen.

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