Im Laufe der beruflichen Tätigkeit gewöhnt sich der Zahnarzt eine bestimmte Art und Weise der Dokumentation an und überprüft sie selten darauf, ob sie wirklich ausreichend ist. Maßstab darf nicht das persönliche Empfinden des Behandlers sein. Ausgangspunkt sollte vielmehr immer die Frage sein, ob die vorgenommene Dokumentation in einem Rechtsstreit bzw. bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhält. Es müssen alle Leistungen dokumentiert sein, die am Patienten erbracht wurden. Aber auch viele andere Dinge, wie z.B. die Gründe aus denen die Behandlung notwendig war.
Nur so ist eine vollständige Abrechnung – ohne die Gefahr von anschließenden Regressen und Rückforderungen von KZV oder Krankenkassen möglich. Auch werden oftmals Leistungen erbracht, aber nicht oder nicht vollständig dokumentiert, was zu Abrechnungsverlusten führt.
Mit der richtigen Praxissoftware und optimierten Abläufen und Prozessen können Sie in Ihrer Praxis sicherstellen, dass Ihnen das nicht passiert. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
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