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Technische Voraussetzungen für das eRezept

Voraussetzung für das eRezept ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mindestens mit dem sogenannten E-Health-Konnektor.

Um aber die für das eRezept sinnvolle Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PTV4+) notwendig.

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

  • aktivierter elektronischer Heilberufsausweis mit PIN für die qualifizierte elektronische Signatur (mindestens Generation 2.0 für Komfortsignatur)
  • Software zur Erstellung von eRezepten
  • Sinnvollerweise auch ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer, um dort mittels Komfortsignatur eRezepte auszustellen und elektronisch signieren zu können.
  • Für einen Tokenausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300dpi erforderlich. Dazu sind die meisten modernen Laser- oder Tintenstrahldrucker in der Lage. Wichtig ist ein sauberer Ausdruck, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen. Patientinnen und Patienten müssen Karte und PIN bei ihrer Kasse beantragen.

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. DENS hilft mit Rat und Tat.

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