Tages Archiv

Was ist bei Problemen mit dem Pairing zwischen dem Kartenterminal Orga 6141 online von Ingenico und dem Konnektor (KoCo-Box von CGM, secunet und RISE) zu beachten?

1. Netzwerkkonnektivität
prüfen Sie die Netzwerkkonfiguration des Terminals durch Kontrolle der LAN-Parameter in den Einstellungen (IP-Adresse, Gateway, usw.) und prüfen Sie die Netzwerkkonnektivität  zum Beispiel mittels Ping auf die Netzwerkadresse.

2. Pairingblöcke
Das Kartenlesegerät „ORGA 6141 online“ verfügt über 3 Pairingblöcke für die (nicht zeitgleiche) Verbindung zu mehreren Konnektoren. Sind bereits alle Pairingblöcke belegt, kann kein neues Pairing gespeichert werden. In den Einstellungen können in den SICCT-Parametern unter Pairings die Anzahl der belegten Pairings eingesehen und im Bedarfsfall alte Pairinginformationen gelöscht werden.

3. Zertifikatsgültigkeit
Für ein erfolgreiches Pairing ist eine funktionsfähige Gerätekarte (die so genannte gSMC-KT, sieht aus wie eine kleine SIM-Karte fürs Handy) mit einem gültigen Zertifikat erfoderlich.  Ab Firmware 3.8.0 besteht die Möglichkeit die Ablaufdaten des Zertifikates durch Einzeltest der Kontaktiereinheit anzuzeigen. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf die Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT vor Ablauf.

4. Kontaktiereinheit
Die gSMC-KT wurde nicht in die Kontaktiereinheit 3 oder 4 eingesetzt. Die Karte muss aus dem Träger ausgebrochen werden und ist nur in der Kontaktiereinheiten 3 oder 4 funktionsfähig.

5. TSL-Liste
Prüfung der TSL-Liste auf Aktualität. Unter Service kann im Untermenü Status mit der Pfeiltaste nach unten bis zum Eintrag „Version TSL-PU“ gesprungen werden. Ein Update der TSL-Listen istmindestens einmal pro  Jahr sinnvoll. Insbesondere bei Konnektoraustausch oder Erstinbetriebnahme kann hier Handlungsbedarf bestehen. In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Veröffentlichung kann eine aktuelle TSL-Liste gemeinsam mit einem Firmwareupdete zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist ein späteres Update der TSL-Listen in einem weiteren Handlungsschritt notwendig. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch nach einem Firmware-Update die TSL-Listen Version. Die aktuelle TSL-Liste in der Version 1.3.0 für die Firmware 3.7.4 und 3.8.0 ist hier verfügbar.

Quelle: Ingenico

Alle Hersteller von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur müssen die Spezifikationen der gematik erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass die gematik unterschiedliche Stufen der Entwicklung definiert hat, welche mit PTV und einer Versionsnummer gekennzeichnet werden. Je höher die Zahl der Versionsnummer, desto mehr Funktionalitäten muss der Konnektor unterstützen. Es ist also sinnvoll, immer den Konnektor zu bestellen, der die höchstmögliche Versionsnummer aufweist. Natürlich kann man auch einen Konnektor mit niedriger Versionsnummer über ein Firmeware-update/upgrade auf eine höhere Versionsnummer bringen. Dies ist aber in der Regel mit Kosten verbunden und sollte dann entsprechend bei der Kaufentscheidung bzw. Bestellung berücksichtigt werden.

Hier ein Überblick:

PTV2 (VSDM-Konnektor) = unterstützt nur VSDM

PTV 3 (eHealth-Konnektor) = unterstützt VSDM und Verschlüsseln und Entschlüsseln von Daten, QES-Signatur, NFDM und eMP

PTV 4 (ePA-Konnektor) = unterstützt alles wie PTV3, aber zusätzlich elliptische-Kurven-Kryptografie, welche für die elektronische Patientenakte wichtig ist.

PTV 4 + = Erweiterung der Signatur um die Komfortsignatur (Stapelsignatur)

PTV 5 = ePA Stufe 2

DENS hat mit allen am Markt zertifizierte KIM-Anbietern verhandelt, sodass jede Praxis über DENS jede aktuell verfügbare KIM-Lösung beziehen kann. DENS hat die Systeme getestet und kennt die Vor- und Nachteile der einzelnen KIM-Clients und KIM-Fachdienste und hat direkte Ansprechpartner bei allen Anbietern. Eine Bestellung von KIM über DENS macht also durchaus viel Sinn.

Aktuell empfiehlt DENS insbesondere die KIM-Lösung von akquinet. Dies ist der Anbieter, der die Ausschreibung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gewonnen und für diese die Whitelabel-Lösung „KV.dox“ entwickelt hat. Da die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und KVen jedoch ihre Lösung nur Ärzten und nicht an Zahnärzte anbieten dürfen, vermittelt DENS nun allen Zahnärzten diese Lösung.

Hierzu muss die Praxis lediglich folgende Webseite aufrufen:

https://ehealth.akquinet.de/dens

und dann den folgenden Rabattcode ohne Anführungszeichen eingeben:

„dens“

Der Besteller erhält somit einen exklusiven Rabatt in Höhe von 19 % auf den Originalpreis des Herstellers. Nach Abzug des Rabatts betragen die monatlichen Gebühren nur noch 13,44 € zzgl. MwSt. für 2 KIM-Adressen.

Dies entspricht dem Bruttobetrag von 16 Euro, welchen Sie von ihrer KZV über eine Erstattungspauschale für 2 KIM-Adressen erhalten.

Im Angebot enthalten sind neben den beiden KIM-Adressen außerdem unbegrenztes Datenvolumen sowie die Bereitstellung des KIM-Fachdiensts und des Clientmoduls der akquinet.

Klicken Sie auf „Zur Bestellung“ und auf der nächsten Seite auf „Weiter“. Füllen Sie anschließend alle Felder im Bereich „Kundeninformationen“ ein und klicken anschließend auf „Weiter“. Tragen noch Ihre Kontoverbindung ein und klicken ins kleine Viereck und dann wieder auf „Weiter“. Bestätigen Sie die Bestellung auf der letzten Seite. Fertig.

Zur Erinnerung: über ihre KZV erhalten Sie für KIM folgende Erstattungspauschalen:
1.) Einmalig brutto 100,- Euro für die Bereitstellung, Installation und Einrichtung des KIM-Clients
2.) Monatlich brutto 16,- Euro für 2 KIM-Adressen
Bitte vergessen Sie nicht, die Erstattungspauschale bei ihrer KZV zu beantragen.

Wichtig: Falls Sie aus irgendeinem Grund nicht über den obigen Weg bestellen wollen, z.B. weil Sie als Konnektor eine KoCo-Box in ihrer Praxis stehen haben und somit die Telematikinfrastruktur über die CGM beziehen und ggf. auch die KIM-Lösung der CGM haben möchten, um möglichst alles aus einer Hand zu haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Folgen Sie folgendem Link:

https://kim-shop.cgm.com/?cpc=dens

Geben Sie dort während der Bestellung von 2 KIM-Adressen im Feld „Gutscheincode“ bitte „dens“ (ohne Anführungszeichen) ein, nur so ist gesichert, dass DENS ihr Ansprechpartner ist und Ihnen als DVO jederzeit gerne bei Problemen oder Fragen bezüglich KIM und der Telematikinfrastruktur helfen kann.

 

Sollte weder das Angebot von akquinet noch das der CompuGroup Medical für Sie infrage kommen, weil Sie z.B. KIM über Telekom bzw. Arvato/Bertelsmann oder auch telekonnekt/RISE beziehen möchten, helfen wir Ihnen sehr gerne auch unkompliziert und schnell weiter.

Einfach kurz anrufen oder ihren Wunsch per E-Mail an uns übermitteln und schon kümmern wir uns um alles.

 

Der GKV-Spitzenverband hat rückwirkend zum 1. Juli 2019 eine Absenkung der Konnektorpauschale im Rahmen der TI-Finanzierungsvereinbarung gefordert. Die KZBV hat es geschafft, diese Forderungen nach Verhandlungen auf Vorstandsebene abzuwenden. Somit gelten erst ab 1. Januar 2020 die neuen Pauschalen für den E-Health-Konnektor (1.380€), das stationäre E-Health-Kartenterminal (535€) sowie die SMC-B (465€).

Der Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer, verzeichnete diese Entscheidung als Verhandlungserfolg. Dies zeugt von einer funktionierenden Selbstverwaltung. Es war für die KZBV schon seit Anfang ein wichtiger Diskussionspunkt, dass vor allem auch das Bestelldatum entscheidend für die Höhe der Konnektorpauschale sein sollte. Einhergehend mit diesem Erfolg wird die Pauschale in Höhe von 1.547€ auch für Konnektoren gewährt, welche nach dem 31. Dezember 2019 zum ersten Mal eingesetzt werden, mit der Vorraussetzung, diese wurden von dem 1. Oktober 2019 bestellt. Gerade für diese Praxen besteht der Anspruch auf Updatekosten in Höhe von 380€, gemäß §2 Abs. 1 Anl. 11c BMV-Z. Zudem fallen Komplexitätszuschläge für größere Praxen weg und es treten Sonderregelungen für bereits bestellte jedoch nicht installierte Konnektoren in Kraft.

Hiermit ist einigen der 85% aller Zahnarztpraxen geholfen, welche entweder an die TI-Infrastruktur angebunden sind, oder vertragliche Vereinbarung zur Ausstattung dieser abgeschlossen haben.

Die Zahnarztsoftware DENSoffice hat mit der Konformitätsbescheinigung von der gematik als eines der ersten Praxisprogramme offiziell den Nachweis erhalten, dass diese TI- und VSDM-ready ist. Damit gehört die Praxissoftware zu den ersten 3 Programmen in Deutschland, welche über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Es war viel Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Mehr dazu demnächst.

Hier finden Sie die Konformitätsbescheinigung der gematik für die Praxissoftware DENSoffice

Das E-Health-Gesetz sieht mit der Telematikinfratruktur sehr hohe Sicherheitsstandards für die Vernetzung von EDV-Systemen im deutschen Gesundheitswesen vor. Unter anderem ist der Einsatz eines vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektors notwendig. Dieser soll für eine sichere und systemübergreifende Verbindung sorgen und z.B. die Zahnarztsoftware DENSoffice mit den neuen netzwerkfähigen Kartenterminals und den VSDM-Servern der Krankenkassen vernetzen. Diesbezügliche Tests konnte DENS bereits erfolgreich absolvieren.

DENs-Kunden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und mit dem benötigten Update versorgt werden. Sie sollten keine neuen Geräte anschaffen oder diesbezüglich Verträge abschließen ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein. DENS kann mit seiner Beratung Ihnen viel Geld und unnötigen Aufwand ersparen.

Bis zum Start des bundesweiten Rollouts und darüber hinaus steht DENS gerne für interessierte Zahnärzte und Firmen, die diesbezüglich einen starken und zuverlässigen Partner suchen, zur Verfügung.

Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !!!

Im 3. Quartal 2017 soll der bundesweite Rollout der Datenautobahn im Gesundheitswesen losgehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik wollen – trotz aller Warnungen aus dem Umfeld (u.a. auch von Mitgliedern des gematik Beirat) – am geplanten Termin festhalten. Bis dahin muss die gematik, als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, den Produktivbetrieb vorbereiten.

Die meisten Praxen dürften noch nicht ausreichend gut für die Umstellung ausgerüstet sein. Sie werden Beratung und in vielen Fällen wohl auch neue Hardware benötigen, um die Mindestanforderungen für den Anschluss an die neue Telematikinfrastruktur erfüllen zu können.

Fragen gibt es noch bei der Finanzierung, da die Zahnärzte ein deutlich schlechteres Verhandlungsergebnis als die Ärzteschaft erreicht haben. Hier muss die KZBV nachverhandeln. Viele gehen daher davon aus, dass der Rollout zunächst bei der Ärzteschaft und später bei der Zahnärzteschaft durchgeführt wird. Einfach aus dem Grund, dass bei der Ärzteschaft aufgrund der höheren Förderung die Akzeptanz höher sein wird.

DENS wird seine Kunden rechtzeitig informieren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welches der kostengünstigste und beste Weg ist.

 

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Die Telematikinfrastruktur ist ein so genanntes Virtual Private Network (VPN) für das Sie einen zugelassenen Zugangsdienstleister benötigen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig und kommt zusätzlich zu den Kosten für Ihren Internetzugang bei Telekom und Co.

Welches der für Sie am besten geeigneteste TI-Zugangsdienstleister ist, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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