Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen. In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Ab 2018 sollen wichtige medizinische Daten, wie Allergien und Vorerkrankungen, von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies soll Notfallärzten und Sanitätern helfen, im Notfall wichtige Erkenntnise zur Verfügung zu haben, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich die vorherige Zustimmung des Patienten. Für die Pflege von Notfalldaten werden Ärzte (nicht jedoch Zahnärzte) eine Verfügung erhalten. Zahnärzte werden mit den Notfalldaten und Ihrer Pflege also voraussichtlich nichts zu tun haben.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Durch das E-Health-Gesetz haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 1. Januar 2018 muss dieser auch elektronisch verfügbar sein und ab 2019 auch auf der eGK aktualisiert werden. Wichtig: Diese Pflicht gilt für Ärzte und aktuell (noch) nicht für Zahnärzte.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Die erste Anwendung, welche auf der Telematikinfrastruktur laufen wird, ist das so genannte Versichertenstammdatenmanagement, kurz auch VSDM genannt. Später sollen der elektronische Medikationsplan (BMP), der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement und die elektronische Patientenakte hinzukommen. Nicht alle Praxisverwaltungssysteme sind bereits heute für diese Neuerungen vorbereitet. Zahnarztpraxen, welche die Zahnarztsoftware DENSoffice im Einsatz haben, können beruhigt sein. DENSoffice ist schon heute Teil der Telematikinfrastruktur. Die Anbindung von Konnektor und neuem Kartenterminal bereits umbesetzt. DENS-Kunden werden mit Start der Online-Phase der eGK mittels Update in die Lage versetzt am VSDM teilzunehmen.  Kunden und Interessenten die Fragen zur Telematikinfrastruktur haben, können sich vertrauensvoll an […]

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Da die gematik und andere an der Telematikinfrastruktur Beteiligte gerne Kürzel verwenden, wollen wir Ihnen diese in unserem kleinen Glossar gerne kurz erläutern: BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik DAV – Deutsche Apothekerverband DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft eGK – elektronische Gesundheitskarte eHBA – elektronischer Heilberufeausweis (siehe auch HBA) eHealth-KT – neuer Standard für Kartenterminals zum Auslesen und Beschreiben von elektronischen Gesundheitskarten eZA – elektronischer Zahnarztausweis gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (= die Telematikinfrastruktur-Betreibergesellschaft) GKV-Spitzenverband – Spitzenverband der gesetzlich Krankenversicherten gSMC-K – Gerätekarte für den Konnektor (sieht aus wie eine SIM-Karte für das Handy) gSMC-KT – […]

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Die den Ärzten (nicht Zahnärzten) und Psychotherapeuten entstehenden Kosten für die Anbindung an die Telematikinfragstruktur sollen (zumindest teilweise) vom GKV-Spitzenverband (und somit von den Kassenpatienten über deren Beiträge)  übernommen werden. Dies hat das Bundesschiedsamt entschieden. Folgende Eckpunkte wurden u.a. festgelegt: Anschluss an die Telematikinfrastruktur Als Startpauschale soll es 900,- Euro geben, welche neben den Kosten für die eigentliche Installation auch die Kosten für die Anpassung des Praxisverwaltungssystems abdecken soll. Erstattungsbeitrag für Konnektor und Kartenlesegerät Praxen mit weniger als 3 Ärzten erhalten für einen Konnektor (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur) und ein neues stationäres Kartenterminal ab Juli 2017 einen […]

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Heute möchten wir Ihnen unseren neusten Partner vorstellen: 4denta, den Spezialisten für zahnärztliche Abrechnung in Ihrer Praxis. Speziell bei Ausfall Ihrer Abrechnungsmitarbeiterin durch Schwangerschaft, Kündigung oder Krankheit unterstützt Sie 4denta tatkräftig, damit Ihnen kein Honorar verloren geht. Das kompetente und freundliche Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Tel.: 0721-627100-10 Fax: 0721-627100-29 Mail: info@4denta.de http://www.abrechnungsservice-zahnarzt.de

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Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat heute Ihre aktuellste EDV-Statistik vorgestellt. Aus dieser lässt sich indirekt ablesen, wieviele Kunden die einzelnen Hersteller von Zahnarztprogrammen tatsächlich haben. Die Zahlen, die Vertriebler und Webseiten verkünden, sind oftmals nicht korrekt und zu hoch angesetzt. Aus diesem Grund berichte ich an dieser Stelle zur allgemeinen Information für alle interessierten Zahnärzte und Ihre Praxismitarbeiter. Laut der aktuellsten EDV-Statistik der KZBV haben nur folgende Praxissoftwareprogramme, die über mindestens 600 Zahnarztpraxen als Kunden haben, noch ZUWÄCHSE zu verzeichnen In alphabetischer Reihenfolge des Produktnamen:  Charly, DSwin, DENSoffice, Evident, Z1 In alphabetischer Reihenfolge des Firmennamen: CGM aus Koblenz, Dampsoft aus Damp, […]

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Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (so genanntes eHealth-Gesetz) beschlossen. Doch welche Folgen hat dies auf die Zahnarztpraxen und die dort tätigen Zahnärzte und Ihr zahnmedizinisches Personal? Um die Antwort sind wir in diesem Artikel bemüht. Zunächst einmal hat der Gesetzgeber Fristen gesetzt, deren Nichteinhaltung direkte Konsequenzen auf das zahnärztliche Honorar haben wird. Zahnärzte, welche ab dem 1. juli 2018 nicht an der Telematik Infrastruktur und dem so genannten Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) teilnehmen, erwartet ein Abzug von 1% Ihres Kassenhonorars. Das gleiche gilt für KZVen, welche […]

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