Sicher mit Kollegen kommunizieren soll mittels E-Arztbrief ermöglicht werden. Der elektronische Arztbrief spart gegenüber dem postalischen Versand sicherlich Zeit und weil die E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen in der Regel keine Alternative ist, wird der E-Arztbrief zum Standard in der schrichtlichen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Wichtig: Der E-Arztbrief ist nur für Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für Zahnärzte vorgesehen. Zahnärzte erhalten im Gegensatz zur Ärzteschaft auch kein Entgelt für die Erstellung eines E-Arztbriefs. Zahnärzte sollten daher Ihre Kommunikation über verschlüsselte Emails oder anderen Alternativen, die oftmals kostenfrei aber ggf auch aufwendiger sind, durchführen.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Sie wollen Ihre Zahnarztpraxis fit für die neue Telematikinfrastruktur machen und am VSDM teilnehmen, um Einbehalte Ihres Kassenhonorars zu verhindern? Dann ist DENS der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal, ob Sie bereits die beliebte Zahnarztsoftware DENSoffice einsetzen oder eine andere Praxissoftware einsetzen, fragen Sie uns um Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne beim Thema „Wie bekomme ich meine Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen“ und alle anderen Fragen rund um die Praxis-EDV und Peripheriegeräte, wie Konnektoren, Kartenlesegeräte, Kartenterminals, VPN-Zgangsdienstleister und so weiter. Bei DENS bekommen Sie auf Wunsch „alles aus einer Hand“. Unsere Beratung erhalten Sie kostenfrei und sparen damit Geld und […]

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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen. In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Ab 2018 sollen wichtige medizinische Daten, wie Allergien und Vorerkrankungen, von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies soll Notfallärzten und Sanitätern helfen, im Notfall wichtige Erkenntnise zur Verfügung zu haben, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich die vorherige Zustimmung des Patienten. Für die Pflege von Notfalldaten werden Ärzte (nicht jedoch Zahnärzte) eine Verfügung erhalten. Zahnärzte werden mit den Notfalldaten und Ihrer Pflege also voraussichtlich nichts zu tun haben.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Durch das E-Health-Gesetz haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 1. Januar 2018 muss dieser auch elektronisch verfügbar sein und ab 2019 auch auf der eGK aktualisiert werden. Wichtig: Diese Pflicht gilt für Ärzte und aktuell (noch) nicht für Zahnärzte.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Die erste Anwendung, welche auf der Telematikinfrastruktur laufen wird, ist das so genannte Versichertenstammdatenmanagement, kurz auch VSDM genannt. Später sollen der elektronische Medikationsplan (BMP), der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement und die elektronische Patientenakte hinzukommen. Nicht alle Praxisverwaltungssysteme sind bereits heute für diese Neuerungen vorbereitet. Zahnarztpraxen, welche die Zahnarztsoftware DENSoffice im Einsatz haben, können beruhigt sein. DENSoffice ist schon heute Teil der Telematikinfrastruktur. Die Anbindung von Konnektor und neuem Kartenterminal bereits umbesetzt. DENS-Kunden werden mit Start der Online-Phase der eGK mittels Update in die Lage versetzt am VSDM teilzunehmen.  Kunden und Interessenten die Fragen zur Telematikinfrastruktur haben, können sich vertrauensvoll an […]

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Da die gematik und andere an der Telematikinfrastruktur Beteiligte gerne Kürzel verwenden, wollen wir Ihnen diese in unserem kleinen Glossar gerne kurz erläutern: BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik DAV – Deutsche Apothekerverband DKG – Deutsche Krankenhausgesellschaft eGK – elektronische Gesundheitskarte eHBA – elektronischer Heilberufeausweis (siehe auch HBA) eHealth-KT – neuer Standard für Kartenterminals zum Auslesen und Beschreiben von elektronischen Gesundheitskarten eZA – elektronischer Zahnarztausweis gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (= die Telematikinfrastruktur-Betreibergesellschaft) GKV-Spitzenverband – Spitzenverband der gesetzlich Krankenversicherten gSMC-K – Gerätekarte für den Konnektor (sieht aus wie eine SIM-Karte für das Handy) gSMC-KT – […]

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Die den Ärzten (nicht Zahnärzten) und Psychotherapeuten entstehenden Kosten für die Anbindung an die Telematikinfragstruktur sollen (zumindest teilweise) vom GKV-Spitzenverband (und somit von den Kassenpatienten über deren Beiträge)  übernommen werden. Dies hat das Bundesschiedsamt entschieden. Folgende Eckpunkte wurden u.a. festgelegt: Anschluss an die Telematikinfrastruktur Als Startpauschale soll es 900,- Euro geben, welche neben den Kosten für die eigentliche Installation auch die Kosten für die Anpassung des Praxisverwaltungssystems abdecken soll. Erstattungsbeitrag für Konnektor und Kartenlesegerät Praxen mit weniger als 3 Ärzten erhalten für einen Konnektor (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur) und ein neues stationäres Kartenterminal ab Juli 2017 einen […]

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Heute möchten wir Ihnen unseren neusten Partner vorstellen: 4denta, den Spezialisten für zahnärztliche Abrechnung in Ihrer Praxis. Speziell bei Ausfall Ihrer Abrechnungsmitarbeiterin durch Schwangerschaft, Kündigung oder Krankheit unterstützt Sie 4denta tatkräftig, damit Ihnen kein Honorar verloren geht. Das kompetente und freundliche Team steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Tel.: 0721-627100-10 Fax: 0721-627100-29 Mail: info@4denta.de http://www.abrechnungsservice-zahnarzt.de

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