Nutzer Ihrer Webseite müssen ab sofort aktiv in die Nutzung von Cookies einwilligen Dies entschied am 1. Oktober der Europäische Gerichtshof, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Online-Gewinnspielanbieter klagte, weil dieser mit einem voreingestellten Cookie personenbezogene Daten an Sponsoren und Kooperationspartner weiterleitete. Aktives Häkchen ins Leere Feld Das Urteil besagt, dass es nunmehr nicht ausreichend ist, dass man das Häkchen bei den Cookies entfernen kann. Es muss ein leeres Feld vorhanden sein, und das Häkchen muss von dem Nutzer aktiv in ein leeres Feld gesetzt werden. Ein voreingestelltes Kästchen erteilt nicht die erforderliche Einwilligung in die Verwendung von Cookies seitens […]
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