Arbeitgebereinfluss auf äußeres Erscheinungsbild gestattet In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts in Aachen wurde beschlossen, dass Arbeitgeber in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen und anderen medizinischen Arbeitsbereichen durchaus dazu berechtigt sind, dem Arbeitnehmer natürliche und kurzgeschnittene Fingernägel vorzuschreiben, und unter anderem die Gelnägel zu untersagen. Der Anstoß für diese Rechtssprechung war die Klage einer Helferin im sozialen Dienst, welche in einem von der Arbeitgeberin betriebenen Altenheims beschäftigt war. Mit der Anweisung, sie habe die Nägel kurz und natürlich zu tragen, war die Klägerin nicht einverstanden, da sich Diese auf ihr persönliches Erscheinungsbild in der Freizeit auswirke. Das Arbeitsgericht entschied sich […]
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