Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Ende Januar darüber informiert, dass es auf den Vodrucken für die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) einige Neuerungen gibt. Die neuen Vodrucke dürfen ab sofort verwendet werden. Für eine unbestimmte Übergangszeit dürfen alte Vordrucke jedoch noch weiterverwendet werden. Im Muster 1b, also dem Blatt zur Vorlage beim Arbeitgeber, wurde der Hinweis „Der angegebenen Krankenkasse wird unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit übersant“ hinzugefügt. Das Muster 1c, dem Blatt für den Versicherten, wurde ergänzt mit „Hinweis für Versicherte zum Krankengeld“. Die KZBV macht weiterhin darauf aufmerksam, dass Zahnärzte die auf Muster 1a für den ärztlichen […]

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Ab dem 25.05.2018 trit die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Da es in der Zahnärzteschaft noch viele Fragen zur DSGVO und den neuen Vorgaben gibt, hat die Bundeszahnärztekammer ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, in welchem dargelegt wird, worauf Praxisinhaber achten sollen. Das Merkblatt stellt 5 Maßnahmen zum besseren Datenschutz heraus, welche hier kurz aufgelistet werden: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Das Verarbeitungstätigkeiten-Verzeichnis Die Schwachstellenanalyse Die Datensicherheit Die Papierform (Beschreibung der Datenschutzpflichten in der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern) Sollten Sie wollen, dass wir Ihnen das Merkblatt per Email zusenden, stellen Sie bitte eine entsprechende Anfrage über unser […]

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DENS-Kunden erhalten ab sofort bei der „deutsche fortbildungsakademie heilwesen“ spezielle Sonderkonditionen. Bitte nutzt als DENS-Kunden die hier beigefügte Veranstaltungskalender und das angepasste Anmeldeformular.   DENS und seine Partner – immer für die Zahnarztpraxis da !!!   Mehr Informationen auch unter https://www.dfa-heilwesen.de

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Am 1. November 2017 laden wir ganz herzlich zur Veranstaltung „Schutz und Sicherheit Ihrer Zahnarztpraxis im Rahmen der Telematikinfrastruktur“ ein. Das Event findet im großartigen Ambiente im Capital Club in der Mohrenstraße 30 in Berlin statt. Wenn Sie diese tolle Location noch nicht kennen und mehr über die konkreten Folgen der Einführung der Telematikinfrastruktur für Ihre Zahnarztpraxis wissen wollen, dann kontaktieren Sie uns oder nutzen die hier angehängte  Einladung.

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Das E-Health-Gesetz sieht mit der Telematikinfratruktur sehr hohe Sicherheitsstandards für die Vernetzung von EDV-Systemen im deutschen Gesundheitswesen vor. Unter anderem ist der Einsatz eines vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektors notwendig. Dieser soll für eine sichere und systemübergreifende Verbindung sorgen und z.B. die Zahnarztsoftware DENSoffice mit den neuen netzwerkfähigen Kartenterminals und den VSDM-Servern der Krankenkassen vernetzen. Diesbezügliche Tests konnte DENS bereits erfolgreich absolvieren. DENs-Kunden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und mit dem benötigten Update versorgt werden. Sie sollten keine neuen Geräte anschaffen oder diesbezüglich Verträge abschließen ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein. DENS […]

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Im 3. Quartal 2017 soll der bundesweite Rollout der Datenautobahn im Gesundheitswesen losgehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik wollen – trotz aller Warnungen aus dem Umfeld (u.a. auch von Mitgliedern des gematik Beirat) – am geplanten Termin festhalten. Bis dahin muss die gematik, als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, den Produktivbetrieb vorbereiten. Die meisten Praxen dürften noch nicht ausreichend gut für die Umstellung ausgerüstet sein. Sie werden Beratung und in vielen Fällen wohl auch neue Hardware benötigen, um die Mindestanforderungen für den Anschluss an die neue Telematikinfrastruktur erfüllen zu können. Fragen gibt es noch bei der Finanzierung, da die Zahnärzte […]

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Die Telematikinfrastruktur ist ein so genanntes Virtual Private Network (VPN) für das Sie einen zugelassenen Zugangsdienstleister benötigen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig und kommt zusätzlich zu den Kosten für Ihren Internetzugang bei Telekom und Co. Welches der für Sie am besten geeigneteste TI-Zugangsdienstleister ist, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

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Aktuell gibt es noch keine für den Basis-Rollout zertifizierte E-Health-Kartenterminals. Sicher ist nur, dass die allermeisten Kartenlesegeräte am Markt ausgetauscht werden müssen. Nur die neusten Geräte lassen sich vermutlich über ein Update auf den benötigten Online-Modus updaten. Viele Anbieter von Kartenlesegeräten haben, aufgrund der immer steigenden Anforderungen von gematik und BSI sowie der zeitlichen Verzögerungen beim Rollout, mittlerweile aufgegeben. Der Support für viele alte Geräte wurde bereits aufgekündigt. Sie werden kein online-fähiges Gerät anbieten können. Welches das richtige Kartenlesegerät für Sie ist, veraten wir Ihnen gerne am Telefon. Hier kommt es sehr darauf an, ob Sie ein kostengünstiges Übergangsgerät benötigen […]

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Jede Praxis benötigt zukünftig einen vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektor. Dieser funktioniert wie ein Router (nur viel komplexer und auch viel teurer). Er baut eine sichere Verbindung zur neuen Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen auf. Er sorgt für die Verschlüsselung und Entschlüsselung von übertragenen Daten und soll Angriffe auf das System erfolgreich abwehren. Aktuell gibt es nur zwei Anbieter, welche für den Kauf eines Konnektors infrage kommen. Aufgrund des quasi fehlenden Wettbewerbs (ein vieler Meinung nach schwerwiegender Fehler im System) soll ein solcher Konnektor voraussichtlich 2620,- Euro kosten. Ein günstigerer Konnektor soll nächstes Jahr zu haben sein. Es […]

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Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die Vernetzung des Gesundheitswesen in Deutschland.  Sie definiert die Software- und Hardwarevoraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen der Praxis-EDV und den Servern der Krankenkassen. Ihre Einführung wurde durch den Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungserbringer aus akademischen Gesundheitsberufen (Ärzte, Zahnärzte, etc.), die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, müssen daran teilnehmen, wenn Sie die Strafgebühr in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars verhindern wollen, welche ab dem 1.7.2018 für die Verweigerung der Teilnahme an der Telematikinfrastruktur fällig wird.   Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de

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