Tages Archiv

Dieser Webinartitel umschreibt etwas volkstümlich die hinter dem  GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) stehenden Intentionen. Die Wiedereinführung der Budgetierung der zahnärztlichen Versorgungsleistungen führt wieder zu der absurden Situation, dass man erst am Ende des Jahres weiß, für welchen Lohn man das
ganze Jahr gearbeitet hat. Hier gilt es also, in Zukunft die Abhängigkeit von den im Kurs schwankenden Bema-Leistungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dieses Seminar vermittelt Ihnen hierzu Ideen und konkrete Ansätze.

Ein Themenumriss:

  • Konservierende Behandlungen, PAR-Behandlungen, Schienentherapie: was ist richtlinienkonform, welche Zusatzleistungen sind möglich?
  • Schluss mit dem Bema-Denken!
  • Knifflige Abrechnungsfragen: z. B. Anästhesien bei Wurzelbehandlung, Zahnhalsfüllungen bei Bruxismus,
    Vitalitätsproben in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Diese Punkte und weitere aktuelle praxisnahe Abrechnungsfragen sowie Fragen zur GOZ-Abrechnung behandelt Gabi Schäfer in diesem dreistündigen Seminar, in dem Sie auch selber eigene Fragen stellen dürfen. Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die
Praxis den Zugangscode für einen Rechner sowie Seminarunterlagen und eine technische Anleitung als PDF per E-Mail zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während  des Seminars Notizen machen können.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel: Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Webinar: Kanalarbeit perfekt honoriert! – Live

Die Kostenplanung und Abrechnung endodontischer Behandlungen in der Kassenpraxis findet stets im Spannungsfeld zwischen Patientenerwartung und dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Sozialversicherung statt. Der Patient nimmt selbstverständlich an, dass seine Wurzelbehandlung von der Kasse übernommen wird, während die Richtlinien dies aber nur in einfach gelagerten Fällen vorsehen. Eine nicht richtlinienkonforme Behandlung hingegen führt zur Honorarkürzung in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

In dem dreistündigen Online-Seminar der Synadoc AG werden alle Aspekte beleuchtet, die für eine aufwandsgerechte Honorierung endodontischer Behandlungen wichtig sind, insbesondere:

  • Die Behandlungsrichtlinien der GKV und das Zuzahlungsverbot
  • Leistungen, die nicht im Angebotsspektrum der GKV enthalten sind
  • Sinnvolle Analogleistungen für Spezialfälle
  • Praxisstundensatz und Kostendeckung in der Endodontie
  • Rechtsichere Vereinbarungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Dokumentation

Weiterhin werden verzwickte Abrechnungsfragen aus dem Praxisalltag anhand von konkreten klinischen Patientenfällen für GKV- und PKV-Patienten vorgestellt und besprochen.

Dieses Seminar wird online durchgeführt – nach der verbindlichen Anmeldung und dem Zahlungseingang erhält die Praxis den Zugangscode für einen Rechner sowie Seminarunterlagen und eine technische Anleitung als PDF per E-Mail zugeschickt. Die Unterlagen werden sinnvollerweise vor dem Termin ausgedruckt, damit die Teilnehmer sich während des Seminars Notizen machen können.

Für diese Veranstaltung gilt die Einfach-Mehrfach-Regel: Diese besagt, dass pro Praxiszugang soviele Personen teilnehmen dürfen, wie vor den Bildschirm passen

Anmeldung ganz einfach per Fax oder Mail mittels diesem Dokuments

 

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Webinar zur Wirtschaftlichkeitsprüfung: „MEINS BLEIBT MEINS!“

Wie jedes Jahr biete ich auch dieses Jahr wieder das Seminar „Meins bleibt meins“ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung an, das in der Vergangenheit viele Teilnehmer einerseits betroffen, andererseits aber dazu motiviert hat, mit einem neuen Verständnis des BEMA ihre Behandlungen so durchzuführen und zu dokumentieren, dass sie eine zukünftige Wirtschaftlichkeitsprüfung besonders gut vorbereitet schadlos überstehen können. Und solche Prüfungen treffen jede Praxis – auch solche, die nicht besonders „auffällig“ sind. Denn nach unseren Erfahrungen hat jede Praxis im statistischen Mittel alle 12 Jahre eine Prüfung zu erwarten – in etwa vergleichbar mit einer Erdbebenvorhersage. Der Boden beginnt aber erst dann zu wackeln, wenn der Postbote das Einschreiben zustellt, in dem die Praxis aufgefordert wird, zu einer vorgegebenen Liste von Patientennamen komplette Karteidokumentationen zur Prüfung vorzulegen. Wie mittlerweile in diversen Gerichtsverfahren als Recht erkannt, muss eine zu prüfende Stichprobe 20 Prozent der Patienten eines Quartals umfassen bzw. mindestens 100 Fälle, wobei sich die Gerichte bezüglich der Mindestzahl der Fälle nicht wirklich einig waren. Da der zu prüfende Zeitraum mindestens vier Quartale beträgt, kann eine solche Liste auch schon mal 400 Patienten
umfassen, was für den betroffenen Zahnarzt einen erheblichen nebenberuflichen Arbeitsaufwand darstellt, den er in seiner Freizeit ableisten muss.

Für jeden Fall, der mehrere Quartale umfassen kann, ist Folgendes zu überprüfen:

  • die medizinische Indikation der Leistungen,
  • die Eignung der Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels,
  • die Einhaltung der Bestimmungen des BEMA und der Richtlinien.

Nur wenn in jedem Fall der Behandlungsverlauf logisch und schlüssig dargelegt ist, kann man einer Prüfung gelassen entgegensehen. Aber was ist, wenn man im Röntgenbild einen Zahn als wurzelbehandelt diagnostiziert hat und zwei Quartale später dort eine „üZ“ abgerechnet wird? Hier stimmt die „Story“ nicht.
Viele Zahnärzte sind in dieser Situation erst mal überrascht und irritiert, weil sie sich nun selbst um die Karteieintragungen kümmern müssen. Erst mein Hinweis, dass IHR Honorar gekürzt wird und nicht das Gehalt ihrer Mitarbeiter, bringt sie dazu, die Verantwortung für die medizinische Dokumentation zu übernehmen.
Beschäftigen sie sich dann mit der Logik der eigenen Behandlungen, stellt sich schließlich ein neues, tieferes Verständnis des BEMA ein: „Die Story muss stimmen.“

 

Worum geht es also im Seminar „Meins bleibt meins!“?

Zunächst werden zur Einstimmung auf die Problematik konkrete aktuelle Kürzungsfälle im Faksimile vorgestellt – keine Theorie, sondern durchlittene Kürzungspraxis. Anschließend werden nach „Schadenshöhe“ geordnet die am häufigsten gekürzten Positionen besprochen, wobei ausführlich vermittelt wird, wie Kürzungen vermieden werden können. Einen großen Raum nehmen auch alternative Abrechnungsmöglichkeiten für Situationen ein, wo eine Abrechnung von Leistungen über den BEMA problematisch ist. Die Gefahren der Verwirkung der „Garantiefunktion der Abrechnungssammelerklärung“ werden dargestellt und erläutert. Und schließlich wird auf solche Leistungen eingegangen, die zwar von den Richtlinien für eine „lege-artis“-Behandlung gefordert, in der täglichen Praxis jedoch fast nie erbracht werden.

Die Themen nochmals in der Übersicht:

  • Das Gruselkabinett – Kürzungsfälle aus der Praxis: Hier werden konkrete Kürzungsfälle im Detail dargestellt und die Logik der Prüfverfahren erläutert, insbesondere die statistische Hochrechnung der Stichprobe auf die Gesamtheit der behandelten Kassenpatienten und die Bedeutung der Garantiefunktion der Abrechnungs-Sammelerklärung.
  • Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung: Die am häufigsten gestrichenen Positionen werden vorgestellt und Strategien zur Vermeidung solcher Streichungen aufgezeigt. Alle vorgestellten Informationen basieren auf den statistischen Auswertungen konkreter aktueller Kürzungsbescheide. „Kürzungssichere“ Alternativen werden – wo möglich – diskutiert.
  • Was man tun sollte, aber nicht tut: In diesem Teil werden Leistungen besprochen, die im Rahmen einer „lege artis“-Behandlung von den Richtlinien gefordert, von Praxen aber regelmäßig nicht erbracht werden.

„Vorbeugen ist besser als Heilen“! Lernen Sie jetzt, Ihre Dokumentation „regresssicher“ zu gestalten damit Sie nicht im Prüfungsfall an den Dokumentationen herumbasteln und vor allen Dingen ihr mühsam erarbeitetes Honorar nicht wieder abliefern müssen!

Anmeldung ganz einfach per Mail doer Fax über dieses Dokument.

 

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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

DENS stellt allen Kunden, welche DENSoffice in der Zahnarztpraxis nutzen, kostenfrei eine sehr hilfreiche Schnittstelle zur Digitalen Planungshilfe und Synadoc/Signadoc zur Verfügung.

Um ZE-Planungen schnell und korrekt erstellen und in das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) überführen zu können, empfieht DENS dringend den Einsatz der folgenden Produkte der Synadoc AG:

  • Digitalen Plaungshilfe (DPF) – die Software wird von Synadoc entwickelt und von der KZBV bzw. den KZVen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um die Standardversion, welche im Funktionsumfang deutlich geringer ist als die Vollversion von Synadoc.
  • Synadoc – die Software hat einen deutlich größeren Funktionsumfang wie die digitale Planungshilfe und stellt die Basisversion der Produktpalette von Synadoc dar.
  • Signadoc – enthält alle Funktionen von Synadoc und darüber hinaus kann diese Version noch viel mehr, wie z.B. automatisierte Aufklärungen für die implantologische Leistungen und Wurzelbehandlungen.

Das neue Update der Digitale Planungshilfe finden Sie hier. Den Bestellschein für Synadoc finden Sie hier. Den Bestellschein für Signadoc finden Sie hier.

Live-Webinar

Damit Sie gut vorbereitet für die Neuerungen ab 1.7.22 im Bereich ZE-Planung sind, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Synadoc-Webinar. In diesem Seminar werden anhand von ZE-Planungen die Änderungen im Bereich der ZE-Kürzel vorgestellt. Pro Praxiszugang dürfen beliebig viele Personen aus einer Praxis teilnehmen.

Alle Informationen sowie Bestellformular finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die sympatische Gabi Schäfer von Synadoc ist wieder Referentin in ganz Deutschland unterwegs und wird auch in Teltow im Süden von Berlin einen spannenden Vortrag halten. DENS freut sich schon darauf und kann nur jedem empfehlen, sich schnell für die folgenden Seminare anzumelden:

„MEINS BLEIBT MEINS!“
14.11.20 Samstag 09-17 Uhr Teltow b. Berlin
28.11.20 Samstag 09-17 Uhr Erfurt

„KALKULIEREN und PROFITIEREN“
11.11.20 Mittwoch 09-17 Uhr Leipzig
13.11.20 Freitag 09-17 Uhr Teltow b. Berlin
18.11.20 Mittwoch 09-17 Uhr Düsseldorf
21.11.20 Samstag 09-17 Uhr Mannheim
27.11.20 Freitag 09-17 Uhr Erfurt
04.12.20 Freitag 09-17 Uhr Hannover

Nach der Punktebewertung des BZÄK/DGZMK erhalten Sie 8 Fortbildungspunkte für diese Seminarveranstaltung.

Die Gebühr für die Seminare betragen jeweils EUR 300 zzgl. Konferenzpauschale in Höhe von EUR 75 zzgl. MwSt.

Anmeldung per Email: kundenbetreuung@synadoc.ch
Anmeldung per Freifax: +49(0)800 1010 96133

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

 

 

Kalkulieren Sie noch oder profitieren Sie schon?

Gabi Schäfer läd Sie herzlich ein, ihre Seminare zur zahnärztlichen Abrechnung zu besuchen.

Zwei Themen stehen zur Auswahl:

• „Meins bleibt meins!“ – das brisante Seminar zum Thema „Wirtschaftlichkeitsprüfung“
• „Kalkulieren und Profitieren!“ – ein Seminar für erfolgsorientierte Zahnarztpraxen

Die ausführliche Beschreibung der Seminarinhalte finden Sie auf den folgenden Seiten,
und ich bin überzeugt, dass Ihr Besuch der beiden Seminare sich sehr schnell amortisiert.

Wie immer wird eine frühzeitige Anmeldung honoriert. Denn wenn Sie uns das auf der
Rückseite zu findende Anmeldeformular bis zum 20.3.2020 ausgefüllt einsenden, erhalten
Sie einen Rabatt von 40 Euro je Teilnehmer!

Hier die Seminarunterlagen herunterladen: Synadoc_Seminare_Gabi_Schaefer_2020

Mehr Spaß und Erfolg mit www.zahnarztsoftware.de

Gabi Schäfer läd Sie herzlich ein, ihre Seminare zur zahnärztlichen Abrechnung zu besuchen. Aktuell stehen zwei TOP-Themen zur Auswahl: „Ohne Fleiß kein Preis!“ – Ein praxisorientiertes Trainingsseminar zur Abrechnung und „Meins bleibt meins!“ – das ultimative Seminar zum Thema „Wirtschaftlichkeitsprüfung“.  Mehr dazu finden Sie hier.

SEMINAR „OHNE FLEISS KEIN PREIS!“
Ein merkwürdiger Titel für ein Seminar – finden Sie nicht?
Warum „Fleiß“? Nur durch praktisches Üben ist anwendbares Wissen vermittelbar. Im Sport nennt man das „Training“.
Und Ihre Trainerin ist Gabi Schäfer, die täglich Zahnarztpraxen in kniffligen Abrechnungsfragen berät. Und was ist der „Preis“? Der Preis ist ein gesteigerter Praxisumsatz, der natürlich nur dann realisiert werden kann, wenn auch die Behandler teilnehmen. Denn nur wenn „SIE“ oder „ER“ ihre Tätigkeit am Patienten abrechnungstechnisch einordnen können und entsprechend dokumentieren, sind die Voraussetzungen für eine optimale Abrechnung gegeben. Aber selbst bei vollständiger Dokumentation können Defizite auftreten, weil Mitarbeiter eine richtige Dokumentation falsch oder gar nicht interpretieren und so erbrachte Leistungen nicht zur Abrechnung gelangen. Deswegen wird im Seminar „Ohne Fleiß kein Preis!“ das Zusammenspiel zwischen Zahnarzt und Mitarbeiter geübt. Die Übungsbeispiele kommen dabei aus aktuellen Anfragen zu Abrechnungsproblemen – betreffen BEMA und GOZ – und sind in folgende Gruppen aufgeteilt:
• Etwas zum Aufwärmen
• Gut Beraten?
• Füllungen im Fokus
• Wurzelkanäle unter der Lupe
• Verzwicktes Vermischtes
• Perfekte Prothetik
• Reparaturen auf dem Prüfstand
• Korrekt dokumentiert?
Insbesondere wird auf Schienenbehandlungen, PAR-Besonderheiten, Suprakonstruktionen und Locatoren eingegangen. Wer sich einem solchen Intensivtraining unterzieht, wird danach mental gestärkt und gelassen an seine tägliche Arbeit in der Praxis herangehen – versprochen!

SEMINA R „MEINS BLEIBT MEINS!“
Auf vielfältigen Wunsch biete ich wieder das Seminar „Meins bleibt meins“ zur Wirtschaftlichkeitsprüfung an, das in der Vergangenheit viele Teilnehmer einerseits betroffen, andererseits aber dazu motiviert hat, mit einem neuen Verständnis des BEMA ihre Behandlungen so durchzuführen und zu dokumentieren, dass sie eine zukünftige Wirtschaftlichkeitsprüfung gut vorbereitet schadlos überstehen können. Und solche Prüfungen treffen jede Praxis – auch solche, die nicht „auffällig“ sind. Denn nach § 106 SGB V ist jede KZV verpflichtet, pro Quartal bei zwei Prozent der von ihr verwalteten Zahnärzte eine Zufälligkeitsprüfung einzuleiten. Das bedeutet, dass jede Praxis im statistischen Mittel alle 12,5 Jahre eine Zufälligkeitsprüfung zu erwarten hat – in etwa vergleichbar mit einer Erdbebenvorhersage. Der Boden beginnt aber erst dann zu wackeln, wenn der Postbote das Einschreiben zustellt, in dem die Praxis aufgefordert wird, zu einer vorgegebenen Liste von Patientennamen komplette Karteidokumentationen zur Prüfung vorzulegen. Wie mittlerweile in diversen Gerichtsverfahren als Recht erkannt, muss eine zu prüfende Stichprobe 20 Prozent der Patienten eines Quartals umfassen bzw. mindestens 100 Fälle, wobei sich die Gerichte bezüglich der Mindestzahl der Fälle nicht wirklich einig waren. Da der zu prüfende Zeitraum nach gesetzlicher Vorgabe mindestens vier Quartale beträgt, kann eine solche Liste auch schon mal 400 Patienten umfassen, was für den betroffenen Zahnarzt einen erheblichen nebenberuflichen Arbeitsaufwand darstellt, den er in seiner Freizeit ableisten muss.

Für jeden Fall, der mehrere Quartale umfassen kann, ist Folgendes zu überprüfen:
– die medizinische Indikation der Leistungen,
– die Eignung der Leistungen zur Erreichung des Behandlungsziels,
– die Einhaltung der Bestimmungen des BEMA und der Richtlinien.
Nur wenn in jedem Fall der Behandlungsverlauf logisch und schlüssig dargelegt ist, kann man einer Prüfung gelassen entgegensehen. Aber was ist, wenn man im Röntgenbild einen Zahn als wurzelbehandelt diagnostiziert hat und zwei Quartale später dort eine „üZ“ abgerechnet wird? Hier stimmt die „Story“ nicht. Viele Zahnärzte sind in dieser Situation erst mal überrascht und irritiert, weil sie sich nun selbst um die Karteieintragungen kümmern müssen. Erst mein Hinweis, dass IHR Honorar gekürzt wird und nicht das Gehalt ihrer Mitarbeiter, bringt sie dazu, die Verantwortung für die medizinische Dokumentation zu übernehmen. Beschäftigen sie sich dann mit der Logik der eigenen Behandlungen, stellt sich schließlich ein neues, tieferes Verständnis des BEMA ein: „Die Story muss stimmen.“

Worum geht es also im Seminar „Meins bleibt meins!“?
Zunächst werden zur Einstimmung auf die Problematik konkrete aktuelle Kürzungsfälle im Faksimile vorgestellt – keine Theorie, sondern durchlittene Kürzungspraxis. Anschließend werden nach „Schadenshöhe“ geordnet die am häufigsten gekürzten Positionen besprochen, wobei ausführlich vermittelt wird, wie Kürzungen vermieden werden können. Einen großen Raum nehmen auch alternative Abrechnungsmöglichkeiten für Situationen ein, wo eine Abrechnung von Leistungen über den BEMA problematisch ist. Die Gefahren der Verwirkung der „Garantiefunktion der Abrechnungssammelerklärung“ werden dargestellt und erläutert. Und schließlich wird auf solche Leistungen eingegangen, die zwar von den Richtlinien für eine „lege-artis“-Behandlung gefordert, in der täglichen Praxis jedoch fast nie erbracht werden.

Die Themen nochmals in der Übersicht:
• Das Gruselkabinett – Kürzungsfälle aus der Praxis:
Hier werden konkrete Kürzungsfälle im Detail dargestellt und die Logik der Prüfverfahren erläutert, insbesondere die statistische Hochrechnung der Stichprobe auf die Gesamtheit der behandelten Kassenpatienten und die Bedeutung der Garantiefunktion der Abrechnungs-Sammelerklärung.
• Die wichtigsten Fehltritte in der Kassenabrechnung:
Die am häufigsten gestrichenen Positionen werden vorgestellt und Strategien zur Vermeidung solcher Streichungen aufgezeigt. Alle vorgestellten Informationen basieren auf den statistischen Auswertungen konkreter aktueller Kürzungsbescheide. „Kürzungssichere“ Alternativen werden – wo möglich – diskutiert.
• Was man tun sollte, aber nicht tut:
In diesem Teil werden Leistungen besprochen, die im Rahmen einer „lege artis“-Behandlung von den Richtlinien gefordert, von Praxen aber regelmäßig nicht erbracht werden.

„Vorbeugen ist besser als Heilen“! Lernen Sie jetzt, Ihre Dokumentation „regresssicher“ zu gestalten damit Sie nicht im Prüfungsfall an den Dokumentationen herumbasteln müssen.

 

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