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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Qualifizierte elektronische Signatur

Das eRezept muss mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Eine einfache Signatur mittels Praxisausweis (SMC-B) ist nicht ausreichend und technisch auch nicht vorgesehen. Die QES hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Zahnärzte müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine gültige PIN eingeben. Da dieser Vorgang als Einzelsignatur im normalen Praxisalltag viel Zeit kosten würde, gibt es dafür auch praxistaugliche Lösungen:

  • Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Zahnärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen von der gematik vorgebenen Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Sollen ein oder mehrere Dokumente signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+-Konnektor) notwendig. Dies entspricht allerdings im Vorgehen eigentlich dem Prinzip der vorherigen Blankounterschrieft von Rezepte, welches verboten ist. Sie müssen daher organisatorisch sicherstellen, dass niemand außer Ihnen selbst Rezepte erstellt, da ansonsten auch Personen, die keine Rezepte erstellen dürfen – ggf. sogar ohne Ihr Wissen – eRezepte ausstelen können. Dies ist also zwar eine sehr praktikable, jedoch ggf. auch juristisch problematische Lösung zum Erstellen von eRezepten.
  • Stapelsignatur: Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Zahnärzte können hier mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Jedoch nicht wie bei der Konfortsignatur im voraus, sondern im Nachgang. Das heisst, Sie signieren hierbei nur einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Es dürfte jedoch im Praxisalltag nicht leicht umzusetzen sein, Patienen ihr Rezept erst verzögert zur Verfügung zu stellen. Schmerzpatienten benötigen ihr Rezept für Schmerzmittel oder Antibiotika in der Regel sofort.

Wenn Sie mehr zum Thema eRezepte wissen wollen, dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit DENS.

www.zahnarztsoftware.de

Ausstellen eines eRezepts

Ärzte sollten eine von der KBV und gematik zertifizierte Verordnungssoftware zum Erstellen eines elektronisches Rezepts verwenden.Die Anforderungen an die Software ist also deutlich gestiegen, da z.B. Zahnärzte vorher mit einfachen Textbausteinen ihr Rezeptformular bedrucken konnten und keine Zertifizierung von gematik oder KBV benötigte. DENS setzt daher auf easyTI, welche alle Anforderungen erfüllt und Vorreiter im Bereich eRezepte ist. DENS Kunden konnten so schon Ende 2021 die ersten eRezepte erfolgreich erstellen.

Mit DENS eRezept können Sie:

  • eRezept erstellen, signieren und abschicken
  • Die Verordnung wird in Rekordzeit auf den eRezept-Server geladen.

Der einfachste Weg ist, Ihren Patienten anschließend das Rezept in Papierform mitzugeben. Ein eRezept kann bis zu 3 Verordnungen bzw. Medikamente enthalten. Für jedes Medikament gibt es einen Barcode sowie rechts oben in der Ecke einen größeren Data-Matrix-Code der alle Barcodes zusammenfasst, damit der Apotheker – wenn der Patient alle Medikamente bei ihm gleichzeitig einlösen will und er alle Medikamente – dann nicht 3 mal sondern nur 1 mal einscannen muss.

Solte Ihre Patientin oder ihr Patient bereits die eRezept-App der gematik nutzen und diese nicht nur auf sein Smartphone geladen, sondern auch mit seiner NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte der Generation 2.1 und dem PIN den er dazu von seiner Krankenkasse erhalten hat authentifiziert haben, können Sie auf den Ausdruck auch auf Wunsch des Patienten verzichten, da dieser dann in der Apotheke einfach sein Smartphone vorzeigt auf dem die entsprechenden Barcodes ebenfalls angezeigt werden können.

Das Verfahren erinnert insgesamt ein wenig an den Impfnachweis, welchen es ja auch auf Papier und auf dem Smartphone in eier speziellen App gibt. Die meisten Patienten sollten diesen Weg bereits in seiner Form kennen.

Wichtiger Hinweis: Verordnende und signierende Person müssen identisch sein. Dies wird durch den elektronischen Heilberufeausweis mittels PIN sichergestellt.

EBZ – elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte

Das elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist laut Bundesmantelvertrag der Zahnärzte (BMV-Z)  am 01.04.2021 in Kraft getreten. Hiernach erfolgte bis zum 31.12.2021 eine Testphase, der aktuell noch auf Papier zu erbringenden Planungen im Bereich Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Parodontalerkrankungen (PAR) und Kieferorthopädie (KFO).

Die Praxisverwaltungssystem-Hersteller (PVS) wurden über den Verband der deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) von Anfang an mit in die Umsetzung des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) mit einbezogen, um die technische Umsetzbarkeit aller anfallenden Anwendungsfälle zu berücksichtigen.

Seit dem 01.01.2022 läuft eine Pilotphase mit echten Anträgen und Bewilligungen. Der Beginn des elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) ist auf den 01.07.2022 datiert. Bis zu diesem Datum müssen alle Zahnarztpraxen die entsprechende Module/Updates für ihr PVS-Programm haben.

Die Übermittlung der Anträge zwischen den Praxen und Krankenkassen erfolgt über Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Fall Sie mit Ihrer Praxis noch nicht in der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden sind, können wir Sie auch hierbei unterstützen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@dens-berlin.com.

Nach dem 01.07.2022 darf nur in begründeten Ausnahmefällen, welche auf dem Bemerkungsfeld des Antrages zu vermerken sind, auf das Papierverfahren zurückgegriffen werden. Dies betrifft Programmfehler oder technische Störungen. Diese Frist für 1 Jahr festgelegt.

 

Bürokratieabbau durch EBZ

Das EZB soll rein digital ablaufen, mit dem Ziel des Bürokratieabbaus und extremer Zeitersparnis. Die Praxis sendet einen Datensatz an die Krankenkasse des Patienten. Diese bearbeitet ihn und schickt es als Datensatz zurück. Das PVS kann diesen Datensatz verarbeiten und entsprechend auch gleich umsetzen (genehmigt wie geplant, mit Änderungen genehmigt, abgelehnt) ohne dass die Praxis etwas dazu tun muss.

Der Patient erhält eine Patienteninformation mit allen für ihn wichtigen Daten und einer Vereinbarung, die unterschrieben werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch das Bonusheft digital angehängt werden, um den Bonus des Patienten für die Festsetzung des Zuschusses zu prüfen. Das digitale Bonusheft wird in der elektronischen Patientenakte (ePA) als medizinisches Informationsobjekt (MIO) angelegt.

 

Gern stehen wir Ihnen auch bei dieser Umstellung zur Seite!

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gern unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

parseTSL: TSL not readable (I/O error).

Problem:

Im Protokoll des Konnektors wird diese Fehlermeldung angezeigt, sofern ein Problem mit der eingespielten TSL vorliegt.

Lösung:

Eine neue TSL wird spätestens sieben Tage vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen TSL, i.d.R. jedoch ca. alle zwei Wochen, durch die gematik bereitgestellt.

Zunächst prüfen, welche TSL aktuell im Konnektor eingespielt ist:

System > Zertifikate > TSL Information > Sequenznummer

Sofern durch die gematik eine neuere TSL bereitgestellt wurde, kann diese manuell eingespielt werden. Dazu deaktivieren Sie zunächst den Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online

Laden Sie anschließend die aktuelle TSL manuell herunter (z. B. via Support-Kit). Support-Kit laden >

Alternativ können Sie die aktuelle TSL hier und den zugehörigen Hashwert hier herunterladen.

Spielen Sie die TSL am Konnektor ein:

System > Zertifikate > TSL hochladen … 

Aktivieren Sie Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online 

Starten Sie abschließend den Konnektor neu:

System > Allgemein > Neustart 

SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER. Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.

Fehler bei Registrierung des Konnektors.

Lösung

Es gibt mehrere mögliche Ursachen für diesen Fehler:

  1. Sofern DHCP verwendet wird, überprüfen Sie ob der Konnektor vom Router Informationen zum Gateway erhalten hat.
  2. Eine mögliche Ursache für dieses Problem kann die Verwendung von DS-Lite sein. Es gilt darum die Einstellungen für MTU anzupassen. Dafür muss zwingend die Version 2.0.37 (oder höher) installiert sein.
  3. Möglicherweise kann DNSSEC nicht verwendet werden. Überprüfen Sie ob der Port 53 (TCP/UDP) ausgehend für den Konnektor freigeschaltet ist.
  4. Dieser Fehler kann in Kombination mit dem Fehler 4180 DNS: Es ist ein Fehler bei der Namensauflösung aufgetreten. No location for Service [VPN_REGISTRATION] available! auftreten.Überprüfen Sie dahingehend das Protokoll des Konnektors. Sofern dieser Fehler in Kombination mit dem Fehlern 43014 und 43027 auftritt, beheben Sie zunächst den Fehler 4180.

Gateway überpüfen

Die Überprüfung des Gateways geschieht unter:

Netzwerk > Allgemein > IP-Adresse des Standard-Gateway

Hier sollte, sofern dem Konnektor das Gateway bekannt ist, eine IP-Adresse angezeigt werden.

MTU anpassen

Um den optimalen Wert für MTU zu ermitteln, können Sie unter Windows einen Ping absetzen:

ping -f -l 1500 www.google.de

Reduzieren Sie den Wert 1500 solange (in Zehnerschritten), bis der Ping die Webseite erreichen kann. Dadurch ergibt sich der höchstmögliche Wert für die Einstellung der MTU.

Die anschließende Einstellung des Werts im Konnektors wird folgendermaßen durchgeführt:

Im Parallelbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > LAN > Einstellungen > LAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

Im Reihenbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > WAN > Einstellungen > WAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: java.net.SocketExection: Broken pipe (Write failed) ( – )

Problem:

Das Zertifikat der verwendeten SMC-B ist beim Registrierungsdienst unbekannt.

Lösung:

Die SMC-B wurde nach Erhalt nicht oder sehr kurzfristig vor der Registrierung aktiviert. Wenden Sie sich entsprechend an den Hersteller der SMC-B.


REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: org.bouncycastle.tls.TlsFatalAlert: internal_error(80) ( – )

Problem:

Die SMC-B kann nicht ordnungsgemäß verwendet werden.

Lösung:

Ziehen Sie die SMC-B aus dem Kartenterminal und stecken Sie sie dann erneut. Alternativ können Sie das Kartenterminal aus- und anschließend wieder anschalten.

REG_ERROR_UNLOCK_KONNEKTOR. Fehler bei Registrierung des Konnektors im Konnektor.

Fehler bei Registrierung des Konnektors. Dieser Fehler ist eine Folgefehler von „43027 SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER“ – „Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.“

REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler beim Registrieren des Konnektors am Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: org.bouncycastle.tls.TlsFatalAlert: internal_error(80) ( – )

Problem:

Die SMC-B kann nicht ordnungsgemäß verwendet werden.

Lösung:

Ziehen Sie die SMC-B aus dem Kartenterminal und stecken Sie sie dann erneut. Alternativ können Sie das Kartenterminal aus- und anschließend wieder anschalten.


REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler beim Registrieren des Konnektors am Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: java.net.SocketExection: Broken pipe (Write failed) ( – )

Problem:

Das Zertifikat der verwendeten SMC-B ist beim Registrierungsdienst unbekannt.

Lösung:

Die SMC-B wurde nach Erhalt nicht oder sehr kurzfristig vor der Registrierung aktiviert. Wenden Sie sich entsprechend an den Hersteller der SMC-B.


REG_ERROR_UNLOCK_SOAP. Fehler bei Registierung des Konnektors im Registrierungsserver. Fehler: Der Timestamp im Request weicht mehr als 300 Sekunden von der aktuellen Zeit im Registrierungsserver ab

Problem:

Der Konnektor lässt sich nicht beim Registrierungsserver freischalten.

Lösung:

Für eine Lösung siehe Fehler 7061 Fehler bei Registierung des Konnektors im Registrierungsserver. Fehler: Der Timestamp im Request weicht mehr als 300 Sekunden von der aktuellen Zeit im Registrierungsserver ab.

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