Tages Archiv

Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Die gematik hat die Aktualisierung der Firmware V3.8.2 für das ORGA 6141 zugelassen.

Bitte spielen Sie dies zeitnah ein.

Der Friendly User Test hat ergeben, dass die Aktualisierung in Verbindung mit dem ORGA-Protect einen 99% Schutz vor dem Ausfall des Kartenterminals bietet. Sollte dies jedoch trotzdem durch elektrostatische Entladung passieren, entfällt die erneute PIN-Eingabe bei SMC-B Verlust.

Ein Überblick der Neuerungen:

– Keine Neuaktivierung der SMC-B durch PIN-Eingabe mehr erforderlich.
– Optimierung des Handlings der neuen gSMC-KT (Generation G2.1).
– Verbessertes Gerätemonitoring mit der QR-Code Service APP für iOS.
– Erhöhte Sicherheit durch Updates der Open-Source Komponenten und relevanter Linux Kernel Patches.

Hier bekommen Sie alle nötigen Informationen und hier können das kostenfreie Update herunterladen.

Über den Server der gematik steht Ihnen das Update ebenfalls über den Konnektor zum Abruf bereit. Sie können das Update auf die FW-Version 3.8.2 auch von älteren Firmware-Ständen durchführen.

Ein Update auf die neue FW ist notwendig, um die einwandfreie Funktion und Kommunikation der TI-komponenten zu gewährleisten. Nutzen Sie daher auch die Möglichkeit der automatischen Updates.

automatisches Firmware-Updates via Konnektor

Dazu muss die SICCT Admin Session im Menü [Admin Session \2271] des Terminals aktiviert werden:

Hier gibt es die Möglichkeit, die Administration des Terminals über den SICCT Kommandointerpreter zu aktivieren, um automatisch Updates über den KSR-Server zu erhalten.

 

Sollten Sie Fragen haben zu diesem Artikel oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-mail oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Firmware-Update für ORGA 6141 online Geräte mit FW-Version 3.7.2, 3.7.4 und 3.8.0

Es wird dringend empfohlen, die aktuelle Firmwareversion 3.8.1 einzuspielen. Sofern dies nicht automatisch über den Konnektor erfolgt ist (Empfehlung der gematik)

Die aktuelle Firmware auf Ihrem ORGA 6141 online überprüfen Sie wie folgt:

Drücken Sie die Taste Menü
Wählen Sie den Menüpunkt Service, bestätigen Sie mit ok
Wählen Sie den Menüpunkt Status, bestätigen Sie mit ok
Die aktuelle Firmwareversion wird angezeigt

 

Die neue Version 3.8.1 ist seit Dezember 2021 verfügbar. Bitte führen Sie das Update von der Version 3.8.0 auf die 3.8.1 zeitnah durch, insofern kein automatisches Update stattgefunden hat. Sollten Sie noch mit der Version 3.7.2 oder 3.7.4 arbeiten, führen Sie das Update bitte direkt durch, da die Version 3.7.2 bereits Ende 2020 und die Version 3.7.4 Ende 2021 ihre Zulassungen verloren haben.

Die gematik hat ein Video veröffentlicht, wie die Aktualisierung des ORGA 6141 online über den secunet Konnektor angestoßen werden kann:

⇒Zur Videoanleitung auf youtube

 

Die Firmwareversion 3.8.0 für ORGA 6141 online enthält folgende neue Funktionen:

  • Neue Bootsequenz direkt nach dem Einschalten des Terminals (weißes Ingenico
  •    Healthcare Logo auf schwarzem Hintergrund für ca. 5-6 Sekunden gefolgt von
  •    einem kreisumlaufenden Boot-Symbol)
  • Betrieb des Terminals an einer Signaturanwendungskomponente (SAK)
  • Verbindungsaufbau zu einem VPN-Gateway über eine IPsec VPNVerbindung
  • Terminal Konfigurationen und Betriebszustände via QR-Codes auslesen
  • Admin-Session Hinweis-Bildschirm bei Inbetriebnahme eines
  •    Neugerätes
  • Im- und Export von Geräte-Parametern via USB-Stick
  • Darstellung der aktuellen Uhrzeit und des Datums bei Konfiguration eines NTP
  •    Clients
  • Hinweis auf nahes Ende der Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT
  • Auslesen der ICCSN und der Verfallsdaten der Zertifikate einer gSMC-KT beim
  •    Einzeltest der Kontaktiereinheiten
  • Timeout-Watchdog: Gerät startet automatisch neu bei einem „SystemFreeze“
  • Neues Schriftbild
  • Anpassungen der Ausgabemöglichkeiten und Format (u.a. Logo-Ausgabe, Font,
  •    weitere Schriftgrößen) für Display Meldungen an den Bediener.
  • Vergrößerung der Pop-Up-Textboxen für Status- und Fehlermeldungen am
  •    Terminal-Display.
  • Ergänzung kleinerer Schriftgrößen für Anzeigen und einer
  •    Fortschrittsbalkendarstellung im Bereich der Download-Image-Inhalt

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Artikel haben oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Email oder buchen einen Termin direkt in unserem Onlinekalender unter www.zahnarztsoftware.de/dol

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Technische Voraussetzungen für das eRezept

Voraussetzung für das eRezept ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mindestens mit dem sogenannten E-Health-Konnektor.

Um aber die für das eRezept sinnvolle Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor (PTV4+) notwendig.

Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:

  • aktivierter elektronischer Heilberufsausweis mit PIN für die qualifizierte elektronische Signatur (mindestens Generation 2.0 für Komfortsignatur)
  • Software zur Erstellung von eRezepten
  • Sinnvollerweise auch ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer, um dort mittels Komfortsignatur eRezepte auszustellen und elektronisch signieren zu können.
  • Für einen Tokenausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300dpi erforderlich. Dazu sind die meisten modernen Laser- oder Tintenstrahldrucker in der Lage. Wichtig ist ein sauberer Ausdruck, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden.

Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung des eRezepts via App eine elektronische Gesundheitskarte (mit CAN und PIN), die die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht. Die Ausgabe dieser Karten hat erst begonnen. Patientinnen und Patienten müssen Karte und PIN bei ihrer Kasse beantragen.

Wenn Sie mehr wissen wollen oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. DENS hilft mit Rat und Tat.

www.zahnarztsoftware.de

Ausstellen eines eRezepts

Ärzte sollten eine von der KBV und gematik zertifizierte Verordnungssoftware zum Erstellen eines elektronisches Rezepts verwenden.Die Anforderungen an die Software ist also deutlich gestiegen, da z.B. Zahnärzte vorher mit einfachen Textbausteinen ihr Rezeptformular bedrucken konnten und keine Zertifizierung von gematik oder KBV benötigte. DENS setzt daher auf easyTI, welche alle Anforderungen erfüllt und Vorreiter im Bereich eRezepte ist. DENS Kunden konnten so schon Ende 2021 die ersten eRezepte erfolgreich erstellen.

Mit DENS eRezept können Sie:

  • eRezept erstellen, signieren und abschicken
  • Die Verordnung wird in Rekordzeit auf den eRezept-Server geladen.

Der einfachste Weg ist, Ihren Patienten anschließend das Rezept in Papierform mitzugeben. Ein eRezept kann bis zu 3 Verordnungen bzw. Medikamente enthalten. Für jedes Medikament gibt es einen Barcode sowie rechts oben in der Ecke einen größeren Data-Matrix-Code der alle Barcodes zusammenfasst, damit der Apotheker – wenn der Patient alle Medikamente bei ihm gleichzeitig einlösen will und er alle Medikamente – dann nicht 3 mal sondern nur 1 mal einscannen muss.

Solte Ihre Patientin oder ihr Patient bereits die eRezept-App der gematik nutzen und diese nicht nur auf sein Smartphone geladen, sondern auch mit seiner NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte der Generation 2.1 und dem PIN den er dazu von seiner Krankenkasse erhalten hat authentifiziert haben, können Sie auf den Ausdruck auch auf Wunsch des Patienten verzichten, da dieser dann in der Apotheke einfach sein Smartphone vorzeigt auf dem die entsprechenden Barcodes ebenfalls angezeigt werden können.

Das Verfahren erinnert insgesamt ein wenig an den Impfnachweis, welchen es ja auch auf Papier und auf dem Smartphone in eier speziellen App gibt. Die meisten Patienten sollten diesen Weg bereits in seiner Form kennen.

Wichtiger Hinweis: Verordnende und signierende Person müssen identisch sein. Dies wird durch den elektronischen Heilberufeausweis mittels PIN sichergestellt.

parseTSL: TSL not readable (I/O error).

Problem:

Im Protokoll des Konnektors wird diese Fehlermeldung angezeigt, sofern ein Problem mit der eingespielten TSL vorliegt.

Lösung:

Eine neue TSL wird spätestens sieben Tage vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen TSL, i.d.R. jedoch ca. alle zwei Wochen, durch die gematik bereitgestellt.

Zunächst prüfen, welche TSL aktuell im Konnektor eingespielt ist:

System > Zertifikate > TSL Information > Sequenznummer

Sofern durch die gematik eine neuere TSL bereitgestellt wurde, kann diese manuell eingespielt werden. Dazu deaktivieren Sie zunächst den Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online

Laden Sie anschließend die aktuelle TSL manuell herunter (z. B. via Support-Kit). Support-Kit laden >

Alternativ können Sie die aktuelle TSL hier und den zugehörigen Hashwert hier herunterladen.

Spielen Sie die TSL am Konnektor ein:

System > Zertifikate > TSL hochladen … 

Aktivieren Sie Leistungsumfang Online:

Netzwerk > Allgemein > Leistungsumfang Online 

Starten Sie abschließend den Konnektor neu:

System > Allgemein > Neustart 

SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER. Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.

Fehler bei Registrierung des Konnektors.

Lösung

Es gibt mehrere mögliche Ursachen für diesen Fehler:

  1. Sofern DHCP verwendet wird, überprüfen Sie ob der Konnektor vom Router Informationen zum Gateway erhalten hat.
  2. Eine mögliche Ursache für dieses Problem kann die Verwendung von DS-Lite sein. Es gilt darum die Einstellungen für MTU anzupassen. Dafür muss zwingend die Version 2.0.37 (oder höher) installiert sein.
  3. Möglicherweise kann DNSSEC nicht verwendet werden. Überprüfen Sie ob der Port 53 (TCP/UDP) ausgehend für den Konnektor freigeschaltet ist.
  4. Dieser Fehler kann in Kombination mit dem Fehler 4180 DNS: Es ist ein Fehler bei der Namensauflösung aufgetreten. No location for Service [VPN_REGISTRATION] available! auftreten.Überprüfen Sie dahingehend das Protokoll des Konnektors. Sofern dieser Fehler in Kombination mit dem Fehlern 43014 und 43027 auftritt, beheben Sie zunächst den Fehler 4180.

Gateway überpüfen

Die Überprüfung des Gateways geschieht unter:

Netzwerk > Allgemein > IP-Adresse des Standard-Gateway

Hier sollte, sofern dem Konnektor das Gateway bekannt ist, eine IP-Adresse angezeigt werden.

MTU anpassen

Um den optimalen Wert für MTU zu ermitteln, können Sie unter Windows einen Ping absetzen:

ping -f -l 1500 www.google.de

Reduzieren Sie den Wert 1500 solange (in Zehnerschritten), bis der Ping die Webseite erreichen kann. Dadurch ergibt sich der höchstmögliche Wert für die Einstellung der MTU.

Die anschließende Einstellung des Werts im Konnektors wird folgendermaßen durchgeführt:

Im Parallelbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > LAN > Einstellungen > LAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

Im Reihenbetrieb geschieht dies unter:

Netzwerk > WAN > Einstellungen > WAN-seitige IP-Paketlänge (MTU)

REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: java.net.SocketExection: Broken pipe (Write failed) ( – )

Problem:

Das Zertifikat der verwendeten SMC-B ist beim Registrierungsdienst unbekannt.

Lösung:

Die SMC-B wurde nach Erhalt nicht oder sehr kurzfristig vor der Registrierung aktiviert. Wenden Sie sich entsprechend an den Hersteller der SMC-B.


REG_ERROR_STATUS_SOAP. Fehler bei Statusabfrage beim Registrierungsserver im Registrierungsserver. Fehler: HTTP transport error: org.bouncycastle.tls.TlsFatalAlert: internal_error(80) ( – )

Problem:

Die SMC-B kann nicht ordnungsgemäß verwendet werden.

Lösung:

Ziehen Sie die SMC-B aus dem Kartenterminal und stecken Sie sie dann erneut. Alternativ können Sie das Kartenterminal aus- und anschließend wieder anschalten.

REG_ERROR_UNLOCK_KONNEKTOR. Fehler bei Registrierung des Konnektors im Konnektor.

Fehler bei Registrierung des Konnektors. Dieser Fehler ist eine Folgefehler von „43027 SERVER_NOT_RESOLVED_REGSERVER“ – „Die URL zum Registrierungsserver konnte nicht aufgelöst werden.“

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